Schichtzulagen - wenn eine Schicht ausfällt wie lange muß AG die Nachtschichtzulage noch bezahlen?
Hallo,
wie ist es, wenn ein Schicht, z. Bsp. Nachtschicht, ausfällt? wie lange muß AG die Nachtschichtzulage noch bezahlen? wo findet man dazu Schriftstücke, Gerichtsurteile usw.? Wir sind tarifgebunden und haben den IGM Bezirk Baden Württemberg Tarif
Community-Antworten (3)
27.01.2009 um 09:04 Uhr
Welche Branche? gibt es bei euch einen Tarifvertrag?
Ein paar mehr Infos sind hilfreich beim Versuch zu antworten...
27.01.2009 um 10:05 Uhr
@oezemer
wenn du antwortest, ist es besser, eine Antwort zu posten statt deine Eingangsfrage zu erweitern, ansonsten kann es leicht zu Verwirrung führen ;-))
Im TV muss ja stehen, wie das mit den Zulagen geregelt ist. Das ist von TV zu TV unterschiedlich, im IGM-Bereich kenne ich mich nicht aus. Im TVöD steht zum Beispiel, das Nachtdienste "geleistet" werden müssen, also tatsächlich erfolgen müssen. Das ist eine Frage der Formulierungen und darum kann ich dir keine Antwort geben, außer, daß du mal im TV nachschauen musst und bei der IGM nachfragen solltest.
27.01.2009 um 10:20 Uhr
Bei uns ist auch wegen Auftragsmangel die Nachtschicht weggefallen, jetzt abreiten die Kollegen in Spät und Früschicht. Verlauf:
- Info an BR und BV erstellen, da ist auch z.B. geregelt sollte Auftragslage besser werden und wieder auf Nachtschicht umgestellt werden, müssen die MA die schon in Nachtschicht waren bevorzugt die Möglichkeit bekommen.
- Da steht auch ab wann Nachtschicht weg fällt. Und mit wegfall Nachtschicht ist auch Zulage weg.
Man kann vieles in einer BV regeln!
Aber das die Nachtschicht ohne BR ( der ja Mitbestimmungsrecht hat) wegfällt kommt mir bei Deiner Fragestellung komisch vor !
Habt Ihr überhaupt einen BR ???
Wie Kollege oben schreibt mehr Infos sind hier notwendig !!!
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