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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtschichtzulage - Wird die auch im Krankheitsfall und Urlaub bei euch weiter gezahlt?

S
Sonneschein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Der AG möcht mit uns eine BR über eine Nachtschichtzulage abschließen ( wir haben noch kein Tarifvertrag ), weiß nicht wie es bei euch gehandhabt wird. Wir Arbeiten in ein Dreischichtsystem und haben uns mit den AG geeinigt in welchen Höhe der Zuschlag bezahlt wird, nun meine Frage: Wird die Nachtzulage auch im Krankheitsfall und Urlaub bei euch weiter gezahlt?

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Community-Antworten (1)

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torstenxxx

10.09.2008 um 12:36 Uhr

Hallo, natürlich wird die Nachtzulage im Krankheits bzw. im Urlaubsfall nicht weiter gezahlt. Wir erhalten eine Lohnfortzahlung die das durchschittlichen Einkommen der letzten 3 Monate abbildet eben mit Nachtschicht. Genrell solltet ihr aber aufpassen denn BVèn dürfen nicht zum Inhalt haben was üblicher Weise in Tarifverträgen geregelt wird ( § 77 Abs.3 BetrVG ), auch wenn ihr keinen habt. Und Nachtschichtzuschläge werden dort üblicher Weise geregelt. Fragt mal bei eurer Gewerkschaft nach.

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