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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

HILFE, MA soll seine Schichten tauschen. Steht diesem MA dennoch die Nachtschichtzulage zu??

T
Teliko
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich bräuchte mal Hilfe in einem Aktuellen Fall. Wir sind ein Betrieb der regelmäßige Schicht macht, Früh- Spät und Nachtschicht. Dieses wird nicht durch Freizeitausgleich sondern durch eine Nachtschichtzulage entlohnt. Nun soll ein MA aus der Nachtschicht außerplanmäßig in die Spätschicht versetzt werden, was für Ihn eine finanzielle Einbuße bedeuten würde. Steht diesem MA dennoch die Nachtschichtzulage zu?? Da dieser Wechsel ja angeordnet wurde. Und in seinem Arbeitvertrag steht das Er für 3 Schichten eingestellt wurde. Wer kann mir helfen

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Community-Antworten (1)

V
viktor

18.08.2005 um 17:31 Uhr

Also die Zukage dürfte nach der tatsächlichen Schicht gezahlt werden (siehe Regeln im Tarifvertrag). Wenn aber der Arbeitsvertrag eindeutig von 3-Schichten spricht, kann der AG nicht einfach davon abweichen. Ggf. wäre eine Änderungskündigung notwendig. Am Besten mit dem Arbeitsvertrag (und sonstigen Schreiben in dieser Sache) Rechtsberatung bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt aufsuchen.

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