Hallo,

benötige mal wieder ein wenig Hilfe, da ich nicht weiß, in welcher Weise der BR hier aktiv werden kann.
Folgender Sachverhalt: Wegen Einbruch der Stückzahl-Abrufe soll nun kurzfristig im Juni die Fertigung für 2 Wochen geschlossen werden. Betroffen sind ca. 90 MA.
Wie jedes Jahr haben alle im Januar ihren Jahresurlaub im Groben geplant, um eventuelle Überschneidungen rechtzeitig zu erkennen. Die Sommerurlaube sind alle schon genehmigt, viele haben jedoch erst im Juli bzw. August Urlaub.

Die GF kommt nun und sagt, dass die betroffenen MA für diese zwei Wochen Betriebsschließung Urlaub bzw. Gleitzeit einreichen sollen.
Viele haben aber nicht mehr so viel Urlaub. Auch die Zeitkonten sind nicht gerade üppig. Die Mehrheit (80%) der Betroffenen müsste ins Minus.
Es ist aber abzusehen, dass sich die Lage nicht viel verbessern wird. Somit kann vermutlich in den nächsten Monaten auch keine Gleitzeit aufgebaut werden.
Wir sind der Meinung, dass die MA hier nicht in der Pflicht sind, Gleitzeit oder Urlaub zu opfern, da das Risiko beim Betrieb liegt.

Wie seht ihr die Sache? Gibt es hierzu vielleicht Regelungen oder Urteile?