2 Standorte - 1 Betriensrat ?
Kann es einen Betriebstrat für 2 Standorte geben ? Hallo Zusammen, Wir haben die Verwaltung und die Fertigung an 2 verschiedenen Standorten. Die Mitarbeiter aus der Fertigung haben keinen Betriebsrat. Wir am alten Standort haben einen BR und wählen jetzt auch neu. Einige Mitarbeiter aus der Fertigung sind der Meinung , wir können einen gemeinsamen BR bilden. In einem Seminar der WAF haben wir gelernt, es müssen 2 BR und dann ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden . Kann mir jemand , evtl. mit gleicher Konstellation, sagen wie es sich richtig verhält ? Vielen Dank für Eure Hilfe
VIELEN DANK FÜR DIE HILFREICHEN ANTWORTEN !!!! IHR HABT MIR SEHR GEHOLFEN: DA WIR 650 KM AUSEINANDER LIEGEN WERDEN WIR 2 BR WÄHLEN :
Community-Antworten (7)
11.03.2014 um 17:03 Uhr
Wenn die räumliche Entfernung nicht zu groß ist wäre es möglich einen gemeinsamen Betriebsrat zu wählen, wenn sich die Mitarbeiter des BR losen Betriebs dafür entscheiden. Oder alternativ 2 BR und daraus 1 GBR
11.03.2014 um 17:23 Uhr
Es geht mit einer Abstimmung nach § 4 BetrVG. Aber dazu ist es jetzt vielleicht schon zu spät, wo Ihr die Wahl schon eingeleitet habt.
12.03.2014 um 06:20 Uhr
Ich würde 2 BRs wählen lassen. Wir haben 2 Standorte, Entfernung 700 km. Je 130 und 15 MA. Wir haben die MA des kleineren Standorts abstimmen lassen, ob sie bei uns mitwählen wollen oder einen eigenen BR wählen wollen. Sie haben sich einstimmig dafür entschieden, am großen Standort mitzuwählen. Dann jedoch haben sie eine Liste eingereicht, und es ist sehr wahrscheinlich, dass der dort gelistete MA einen Sitz im BR erhält. D.h., er muss für jeden Beschluss, den wir fassen, die Entfernung überwinden, was Kosten produziert. Außerdem nimmt er uns einen Sitz im hiesigen BR weg....
12.03.2014 um 06:50 Uhr
700 km? Eindeutig zu weite Entfernung, um wirklich aktiv mitzuarbeiten. Ich könnte wetten, dass er mehr fehlt, als da ist, denn stets zur Sitzung anzureisen, womöglich noch mit Übernachtung, das wäre schon verdammt deftig. Ansonsten muss man eben die Entfernung und die Reisezeit sehen. 80 km auf dem Land sind nicht 80 km in Berlin ... Aber ich denke auch, nun ist es eh zu spät.
12.03.2014 um 08:10 Uhr
Wir sind ein Unternehmen mit 3 Standorten, die weiteste Entfernung beträgt 450 km. Für die Hauptfirma gibt es seit fast 20 Jahren einen Betriebsrat, seit 1,5 Jahren sind die beiden übrigen Standorte mit durch uns vertreten. Um gemeinsame Wahlen zu ermöglichen, haben wir einen eigenen Tarifvertrag geschlossen. Hätten alle drei Standorte eigene Betriebsratswahlen durchgeführt, wären dabei 21 Betriebsräte herausgekommen plus GBR. Jetzt sind wir ein 11er Gremium, tagen monatlich zusammen, ca. alle 14 Tage tagt der Betriebsausschuss. Das spart einerseits enorme Kosten, andererseits fallen natürlich Reisekosten an. Man muss halt wissen, was man möchte. Uns war wichtig, dass das Rad nicht neu erfunden werden muss und die beiden "neuen" Standorte von der Erfahrung des "Altgremiums" profitieren...
12.03.2014 um 08:55 Uhr
Die Frage ist doch nicht ob es zu hohe Reisekosten gibt, es ist ja nicht gesagt dass ein MA eines weit entfernten Standort in den BR gewählt wird. Bedenken habe ich bei weit entfernten Betriebsteilen dass die Betreuung durch einen Betriebsrat, der möglicherweise 400 Km weg ist gar nicht mehr gegeben ist. Das sollte der Grund für die Überlegung sein einen gemeinsamen BR oder mehr eigene BR-Gremien zu haben und damit auch einen GBR
12.03.2014 um 09:10 Uhr
rolfo ist voll zuzustimmen.
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