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Mitbestimmung bei Abteilungsschließung ?

C
claw
Jan 2018 bearbeitet

Im meiner Firma (Gebäudereinigungsunternehmen ) ist zum Jahresende eine Abteilung geschlossen worden zu der auch ich gehöre (10 MA) . 2 Tage vor bekanntwerden der Schließung hatte ich noch eine BR-Sitzung und die Schließung ist mit keinem Wort erwähnt worden . Ich habe die Schließung praktisch wie jeder "normale" Ma mitbekommen . Gekündigt worden ist keiner der Kollegen aber sie sollen zu teilweise wirklich abenteuerlichen zeiten arbeiten gehen . Bsp: Morgens von 05.00-09.00 und dann abends 20.00-24.00 Uhr . Die regelarbeitszeiten waren die letzten Jahre von 06.00-14.45 Uhr . Gibt es eine möglichkeit sich dagegen zur wehr zu setzen , wenn ja auf welcher Grundlage ??

vielen dank im vorraus

10.47902

Community-Antworten (2)

P
Peanuts

02.01.2009 um 12:27 Uhr

Falls es sich um mehr als 20 wahlberechtigte MA handeln sollte, greift der § 111 BetrVG >> Interessenausgleich!

Was die Arbeitszeit betrifft, seid Ihr über den § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG mit im Boot. Ebenfalls greift der § 80 BetrVG, etc. ...

Also, umgehend eine Sitzung einberufen, den AG dazu auffordern, mit Euch zu verhandeln. Ist der AG nicht willig, Beschlussfassung: Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Eurer Beteilungsrechte beauftragen > § 40 BetrVG.

Oder einen RA als Sachverständigen (§ 80 BetrVG) hinzu ziehen; vorherige Absprache mit AG ist zwingend erforderlich.

Welcher Beschluss in welchem Fall erforderlich ist, wird Euch der RA sagen können.

C
claw

02.01.2009 um 18:18 Uhr

Vilen lieben dank peanuts , damit hast du mir wirklich sehr geholfen .

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