Hallo Mitstreiter,

in einem Teil unseres Betriebes machen Zuschlaege fuer Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit einen nicht unerheblichen Lohnbestandteil aus.

Bislang war es Praxis, waehrend Urlaubs dennoch nur das Grundgehalt zu zahlen - und nicht wie im BUrlG geregelt das Mittel der letzten 13 Wochen.

Nach einer Beschwerde haben wir den AG hierauf hingewiesen und Abstellung verlangt. Zur Antwort erhielten wir, dass man dies seit 30 Jahren schon so machen wuerde, das die Auftragslage so schlecht sei und man von (Zitat!) "Gegenmassnahmen" zur Finanzierung eines gesetzeskonformen Urlaubsentgeltes gerne absehen wuerde.

Von der plumpen Drohgebaerde mal abgesehen:

Was - ausser das Thema ansprechen - kann der BR hier tun? Einerseits soll er ueber die Einhaltung der fuer die AN guenstigen Vorschriften wachen, andererseits halte ich Urlaubsentgeltsforderungen fuer nicht wirklich Kollektivrecht?

Ich bitte um moeglichst konkrete Tipps.

Danke,

das JePilein