W.A.F. LogoSeminare

Bis zu welchem Alter von schulpflichtigen Kindern muss Rücksicht genommen werden

M
mirimaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen!? Bei uns im Betrieb gibt es eine BV das der Großteil vom Jahresurlaub bis zum anfang März abgegeben sein soll damit die Urlaubsplanung über die Ballungszeit sprich die Sommerferien rechtzeitig gemacht werden kann. Da unsere Abteilung fast nur aus Frauen mit Kindern besteht ist es eh schon recht schwierig für alle eine vernünftige Planung zu erstellen. Jetzt haben wir eine Kollegin die das jedes Jahr so macht das sie Ihren Urlaub auf den letzten Drücker abgiebt und sich dann auf ihre beiden Schulpflichtigen Kinder beruft, die sind aber schon 16 und 19 Jahre alt. Müssen die noch berücksichtigt werden? LG miri

9.72505

Community-Antworten (5)

A
AlterMann

03.05.2013 um 01:52 Uhr

Hallo mirimaus, eigentlich kann man ja eine Urlaubsplanung erst dann anfangen, wenn alle ihre Wünsche eingetragen haben. Da ist März schon sehr knapp, vor allem für Leute, die ihren Urlaub buchen wollen/müssen. Vielleicht solltet Ihr Euch deshalb eine andere Regelung überlegen. Also z.B.: Urlaubswünsche innerhalb der Schulferien müssen bis Dezember des Vorjahres angemeldet werden.

L
Lotte

03.05.2013 um 09:54 Uhr

Hallo mirimaus, in dem Alter der Kinder ist m. E. auf die Kollegin genauso viel Rücksicht zu nehmen wie auf eine Kollegin, die einen Lebensgefährten hat, der nur in den Ferien Urlaub bekommt. Aber nicht mehr soviel, wie auf eine Kollegin, die Kinder hat, die noch betreut werden müssen. LG Lotte

P
Petrus

03.05.2013 um 11:14 Uhr

Und dann kommt dazu: Urlaub in den Schulferien heißt nicht automatisch Anrecht auf die Sommerferien. Je nach Bundesland gibt es auch Schulferien im Februar oder Oktober, wo man gemeinsam mit seinen Kindern den Urlaub verbringen kann. Und ich weiß, wovon ich rede: Mit meinen schulpflichtigen Kindern "darf" ich in diesem Jahr Ende Mai in den Urlaub fahren - Pfingstferien sind eben auch Ferien...

G
gironimo

03.05.2013 um 11:24 Uhr

Im Zuge der Mitbestimmung bei Urlaubsgrundsätzen würde ich mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Wünsche für die Planung im Januar einzureichen sind.

Dann ist der letzte Drücker verschmerzbarer - und wer zu spät kommt oder sich nicht äußert, kann dann nur noch nehmen was übrig bleibt.

Wenn es viele Eltern mit Kindern oder anderen nachvollziehbaren Gründen gibt, die mehr oder weniger gleichzeitig Urlaub nehmen wollen, müsst Ihr ohnehin weitere Kriterien erarbeiten oder Euch jedes Jahr neu damit befassen, wie man die Quadratur des Kreises hinbekommt.

M
mitleserinnenn

03.05.2013 um 12:09 Uhr

......und ggf machen wir dann den Betrieb bzw die Abteilung zu, damit alle in den Ferien in Urlaub können. Ach ja, der andere hat ggf ein Kind als Lanzeitstudent. Wenn es ggf Überschneidungen gibt welche sich so nicht lösen lassen, dann ggf Los ziehen oder der eine dieses Jahr und der andere im folge Jahr zu erst.

Ihre Antwort