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Ehepaar getrennt Urlaub?

M
Magicbox
Jan 2018 bearbeitet

Frage: Meine Frau und ich müssen dieses Jahr getrennt Urlaub machen,wir arbeiten beide in der gleichen Firma. Ich muß leider dazu sagen sagen,daß ich in meiner Abteilung den Stichtag für die Einreichen des Urlaubs den Termin zum 13.02. 2015 verpaßt habe. Wir haben außerdem ein schulpflichtigen Kind.Zwei Kollegen, ebenfalls mit schulpflichtigen Kindern,haben rechtzeitig eingereicht. Leider. Aber es kann doch nicht sein,daß wir das ganze Jahr getrennt Urlaub machen müssen und nur zu Weihnachten ein paar Tage zusammen haben,oder?

1.41609

Community-Antworten (9)

H
Hoppel

08.03.2015 um 09:34 Uhr

@ Magicbox

Und? Es kann doch nicht das Problem Deiner KollegInnen sein, wenn DU Fristen versäumst.

Schon mal mit den KollegInnen geredet?

G
gironimo

08.03.2015 um 11:30 Uhr

Stichtag für die Einreichen des Urlaubs den Termin zum 13.02<

Du meinst damt die Urlaubsplanung? Oder gibt es tatsächlich eine derartige BV bei Euch, die die Urlaubsgrundsätze so krass regeln?

Ich würde mich einfach mal beim BR beschweren. Immerhin hat der ja mitzubestimmen - selbst im strittigen Einzelfall.

E
Erschüttert

08.03.2015 um 11:45 Uhr

Da würde ich mich als BR aber für die zusätzliche aber unnötige Arbeit bedanken.

Warum soll eigentlich immer ein BR dafür herhalten, Fehler oder auch Dummheiten anderer aus der Welt zu schaffen oder zumindest zu begradigen? Und zu wessen Lasten sollte das hier dann geschehen? Wenn ich an der Ampel nicht bei Grün ankomme, muss ich halt warten bis es wieder Grün wird. Wenn ich das nicht möchte, sollte ich zukünftig früher aufstehen oder zumindest vorausschauender Fahren!

H
Hartmut

08.03.2015 um 16:16 Uhr

@Erschüttert, das ist für sich betrachtet korrekt, aber zu kurz gesprungen. Als BR muss man möglichst vielen MA helfen, es zumindest versuchen. Das gilt auch für diejenigen MA, die gerne mal einen Termin versäumen.

Gironimo meint doch nur, Magicbox solle sich mal vertrauensvoll an den BR wenden. Eventuell kann der einen Kompromiss zwischen allen Beteiligten vermitteln. Und so nebenbei viele Punkte bei den Beschäftigten machen, denn so etwas spricht sich rum. :)

N
Nubbel

08.03.2015 um 17:26 Uhr

auch wenn es dich erschüttert, ich gehe mal von der erschütternden befürchtung aus, das hier ein br nicht mitbestimmt hat

M
Magicbox

08.03.2015 um 17:30 Uhr

Richtig,Nubbel

M
Magicbox

08.03.2015 um 17:32 Uhr

Genau so sieht es aus!

S
Snooker

08.03.2015 um 17:52 Uhr

@Macicbox Habt ihr einen BR im Haus kann der AG nicht einfach einen Termin fest legen bis wann der Urlaub eingereicht werden muss. Hier hat der BR dann mit zu bestimmen.

Habt ihr keinen BR im Haus muss der AG sich mit dem AN auseinander setzen. Denn einfach Urlaub ablehnen geht so auch nicht. Hier müsste der AG sich genauer erklären und mit dem AN dann auf einen neuen Termin für den Urlaub einigen. Derweilen kann ein AN immer noch seine eigene Rechtsberatung fragen ob die Ablehnungsgründe rechtens sind.

P
Pjöööng

09.03.2015 um 11:03 Uhr

Wenn ich solche Diskussionen lese, frage ich mich regelmäßig, wie der Arbeitgeber denn die Urlaubserteilung korrekt erledigen soll.

  • Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass über seinen Urlaubsantrag zeitnah entschieden wird.

  • Der Arbeitgeber darf Urlaubstanträge zurückweisen wenn den Urlaubswunsch Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, dem entgegenstehen.

  • Wenn der Arbeitgeber einen Termin nennt zu dem er die Urlaubsplanung machen will und deshalb einen möglichst kompletten Überblick über die Urlaubswünsche braucht, dann kommt gleich der Ruf: "Das darfst Du aber nicht ohne BR."

Wie soll denn der Arbeitgeber diese Quadratur des Kreise vollbringen, insbesondere wenn dann 14 Tage vor Beginn der Sommerferien der sozial bedauernswerteste AN seinen Urlaubsantrag einreicht...

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