Anzeigepflicht bei Erkrankung
Hallo,
im Buch Betriebsratspraxis von A bis Z von Christian Schoof (7 Auflage) S. 820 steht folgendes: Anzeigepflicht bei Erkrankung: Der Erkrankte ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren verraussichtliche Dauer unverzüglich (=ohne schuldhaftes Zögern; siehe ---> Rechtsbegriffe) mitzuteilen (§5 Abs. 1 EFZG). Die Anzeige kann in jeder geeigneten Form erfolgen: durch Telefonat, schriftlich oder Per Fax, durch dritte Personen usw.
Nun meine Frage: Kann der Arbeitgeber darauf bestehen das ich die Krankmeldung nur telefonisch erledigen darf ? Bzw. ist eine Betriebsvereinbarung die Regelt das sich nur telefonisch krankgemeldet werden darf gültig ?
Hatte schon ein gutes Urteil gefunden, leider finde ich es nichtmehr. Hat jemand ein gutes Urteil zur Hand ?
MfG
Community-Antworten (5)
03.05.2013 um 11:05 Uhr
Gegenfrage: Wie melde ich mich telefonisch krank, wenn ich so heiser bin, dass ich kein Wort mehr rausbringe? Ach ja richtig - der/die Partner/-in ruft an :-) Wenn er/sie natürlich auch gerade unpässlich (oder nicht vorhanden) ist, reichen auch Mail oder Fax, auch wenn die schneller in der großen Menge untergehen. Aber immer noch besser als schriftlich per Schneckenpost - dies dürfte idR für die Krankmeldung nicht rechtzeitig sein.
03.05.2013 um 11:32 Uhr
Grundsätzlich könnte man im Zuge der "Ordnung im Betrieb" die Regeln für die Krankmeldung konkretisieren. Es muss aber auch machbar sein.
Wie schon petrus darstellt, ist nicht ohne Grund das WIE im Gesetz nicht näher definiert. Die Meldung muss eben so schnell wie möglich beim AG sein (Notfalls eben doch Schneckenpost, wenn man in der Wüste ist und kein www oder Telefonempfang vorhanden ist; ich weiß, heute nahezu undenkbar )
03.05.2013 um 11:32 Uhr
ist eine Betriebsvereinbarung die Regelt das sich nur telefonisch krankgemeldet werden darf gültig ?
Also: Erstmal: Die Art und Weise der Meldung nach EntgFG ist gesetzlich nicht geregelt, also gibt es grundsätzlich Regelungsbedarf. Etwas derartiges wäre eine Frage der "Ordnung des Betriebes", also hat der BR auch ein MBR.
Ob AG und BR die an sich freie Wahl des Mittels derart einschränken dürfen, dass der AN nur ein Mittel (Telefon) verwenden darf, halte ich aber für fraglich. Das MBR erstreckt sich da doch eher auf organisatorisches: Welcher Meldungsweg BEVORZUGT werden soll, an wen die Meldung abzugeben ist oder bis wann sie vorliegen SOLL, etc. Selbst wenn die BV also "telefonisch" vorschreibt, bin ich der Meinung, dass kein Gericht eine andersweitig abgegebene Meldung deswegen als "nicht erfolgt" erkennen würde. Am Ende wäre diese BV schließlich nur relevant, wenn der AG wegen nicht erfolgter Meldung Abmahnung und Kündigung erwägen würde.
03.05.2013 um 12:12 Uhr
Es soll noch Menschen ohne Telefon geben. Oder das Telefon ist defekt. Was dann zahlt der AG mit dem BR der es so geregelt hat ein Telefon?
03.05.2013 um 12:25 Uhr
ich würde sogar noch weiter gehen
§ 5 EntgFG regelt die Anzeige/Nachweispflichten § 12 EntgFG besagt, daß davon nicht zuungunsten des AN abgewichen werden kann
eine Beschränkung auf ausschließlich telefonische Mitteilung weicht aber zum Nachteil des AN von den gesetzlichen Bestimmungen ab, die grundsätzlich keine Aussage zum "wie" treffen
und auch die Rechtsprechung legt das Hauptinteresse des AG auf den Punkt, "daß" und "wann" er die Information erhält, nicht auf das "wie"
Daß über das "wie" Regelungsbedarf bestehen soll. sehe ich nicht, es ist schlichtweg dem AN überlassen
ob der Weg, den der AN wählt, "unverzüglich" genug ist, wird er im Zweifelsfall erklären müssen
Verwandte Themen
Betriebsräte als Arbeitsschutz-Auditoren
ÄlterGibt es Betriebsräte mit einem oder mehreren Mitgliedern, die die Befähigung (ISO 19011) haben, Arbeitsschutzmanagementsysteme nach OHSAS 18001:2007 betriebsintern zu auditieren? Der Standard ist f
Krankmeldung übers Wochenende - ab wann ist Attest notwendig?
ÄlterHallo, folgender Fall: MA meldet sich Donnerstag+ Freitag (oder Montag+Dienstag) krank. Inwieweit kann AG eine AU-Bescheinigung fordern? In §5 Entgeltfortzahlungsgesetz ist ja von "Kalendertagen"
Kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei längerer Krankheit. Ist das zulässig?
ÄlterUnser Chef hat folgenden Aushang gemacht: Betreff: Kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei länger als sechswöchiger Erkrankung Nach der bislang bestehenden Rechtsprechung musste der Arbeitgeber e
Muss AN seine Urlaubsadresse bei Erkrankung im Urlaub dem AG mitteilen?
ÄlterHallo. Wir haben zusammen mit GF ein Info-Blatt für die MA zum Thema Rechte und Pflichten bei Krankheit erstellt. GF will folgenden Absatz drin haben: "Befindet sich der Arbeitnehmer zu Beginn Erkr
Lohnfortzahlung bei Erkrankung nach Arbeitsunfall
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, ein Kollege ist zum Betriebsrat mit folgender Frage gekommen: Seine Frau hatte einen Arbeitsunfall an der rechten Hand (Palette draufgefallen) und wird demnächst operie