Erstellt am 01.05.2013 um 12:11 Uhr von Nubbel
freiwillig ohne das dadurch eine Verpflichtung entsteht.
das sind die zauberworte.
Erstellt am 01.05.2013 um 12:35 Uhr von Hoppel
@ Mondlicht
Ohne Kenntnis des konkreten Wortlauts kann die Frage schon mal gar nicht beantwortet werden.
Da sich die BAG Rechtsprechung zu diesem Thema grundsätzlich geändert hat, sollte man durch einen Anwalt prüfen lassen, ob der verwandte Zusatz "Freiwillige Leistung ohne Verpflichtungswillen" wirksam ist.
Erstellt am 01.05.2013 um 14:03 Uhr von AlterHase
@Mondlicht
Wie Hoppel schon richtig bemerkt hat, kommt es hier auf den genauen Text an.
Hier ergeben sich aber auch noch andere Gesichtspunkte, die Du wohl unterschlagen, also nicht genannt hast.
In einer deiner früheren Fragen hast DU angegeben, dass ihr tariflichen Urlaub bekommt. Hier nun, dass ihr keinen bekommt.
Nun gut, der AG könnte ja zwischenzeitlich aus dem Verband ausgestiegen oder dort nur noch als „OT“ Mitglied sein.
Unter Umständen könnten sich durch die damals gezahlten Urlaubsgelder, aber Ansprüche ergeben, die bis ins „Heute“ reichen.
Es kommt also nicht nur auf den reinen Text des Freiwilligkeitsvorbehalts, sondern auch noch auf jede Menge anderer Punkte an.
Da uns diese nicht bekannt sind, kann dir hier auch kaum einer eine konkrete Antwort geben.
Andere Frage. Was ist bei euch eigentlich los?
Mal schreibst Du, dass ihr 90 Ma habt. Dann wieder sind es 120. Ihr also expandiert. Um dann wieder abzubauen auf 117, 115 und nun 105. Und Letzteres innerhalb ein paar Wochen………
Einmal sogar Personalabbau mit gleichzeitiger Überstundenanordnung.
Irgendwie scheint nicht nur bei eurem AG, sondern auch beim BR der Wurm drin zu sein.