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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stundennachweise

M
Miststück
Nov 2016 bearbeitet

Halloooo an alle da draussen: Wie seht ihr folgenden Fall: Unsere Mitarbeiter auch die BR-Mitglieder füllen ein Formular mit Namen und Unterschrift und Stunden. Diese gehen dann zum Chef und der streicht was raus und ändert Stunden und gibt es in der Lohnbuchhaltung ab. Diese bucht es und der MA sieht es erst auf dem Stundennachweis und muss dann gegebenfall reklamieren. Meist erfolglos. Ich sehe es als Urkundenfälschung, weil man es nicht mal nötig wird mit den Menschen zu sprechen. Da es sich meist nur um Summen um die 100 Euro handelt verzichten die MA auf ihre Rechte. Ich finde es als Betrug, was machen, wenn Reden nicht hilft.

Wie seht iht das??? Lg Miststück

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Community-Antworten (3)

W
Watschenbaum

30.04.2013 um 15:47 Uhr

richtig ist, der Stundenzettel wird zur Urkunde, wenn er in den Rechtsverkehr gebracht wird, sprich unterschrieben beim AG eingereicht wird

aber selbst wenn nicht erkennbar sein sollte, daß der Chef diese Stundenzettel verändert haben sollte ( z.b. durch Namenszeichen, eine bestimmte Farbe oder anderweitig), er also diese Urkunde "verfälscht", fehlt der Tatbestand der "Täuschung", um eine Urkundenfälschung zu begründen

denn es ist ja klar, wer diese Änderungen durchführte : der Chef er will ja z.b. nicht vortäuschen, daß der AN diesen Stundenzettel geändert hätte,

Betrug ist auch so eine Sache genausogut könnte der AG dem AN versuchten Arbeitzeitbetrug vorwerfen, wenn der mehr Stunden aufschreibt, als vergütungspflichtig geleistet wurden

und nur dann dürfte der AG auch die Bezahlung für diese Stunden verweigern

im Normalfall müsste der AN beweisen, daß die Stunden, die er aufführt, auch geleistet bzw. angeordnet bzw. geduldet waren

die AN sollten sich vor Abgabe der Stundenzettel eine Kopie machen und müssten dann evtl. per Lohnklage die fehlenden Stunden einklagen, sofern die nachweisbar zu bezahlen wären

zusätzlich könnte man auf die Idee kommen, den § 266a StGB anzuführen was sich zwar weniger darauf bezieht, daß der AG dem AN zuwenig Stunden bezahlt, sondern darauf, daß auf diese Stunden Sozialabgaben fällig wären, die dadurch hinterzogen werden

im Ergebnis kann unter Umständen passieren, daß die Ermittlungsbehörde den Laden mal komplett umkrempelt, falls eine einschlägige (auch anonyme) Anzeige vorliegt

und ich glaube, davor hat fast jeder AG Angst

offen damit zu drohen wäre aber nicht unbedingt ratsam

R
rkoch

30.04.2013 um 15:50 Uhr

Da es sich meist nur um Summen um die 100 Euro handelt verzichten die MA auf ihre Rechte.

Kannst du DAS mal erklären? Der AG hat die von dem MA geleistete Arbeitszeit zu bezahlen. Arbeitszeit ist NICHT nur die auf einem Zettel abgegebene Zeit, sondern grundsätzlich "die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen" (§2 (1) ArbZG). Selbst im Akkordlohn gilt das im Grunde. In diesem Fall ist Arbeitszeit, für welche kein Arbeitsnachweis erbracht wurde, i.d.R. als Durchschnitt der erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen. Viele AG verlangen dafür dann irgendwelche Zeitausfallnachweise, aber im Grunde sind selbst die entbehrlich. Es ist der AG der die Arbeitsleistung überwachen und den AN ggf. Arbeit anweisen muss.

Im Grunde müsste also Euer Chef Beginn und Ende der Arbeitszeit fälschen. Das sollte ihm zumindest dann schwerfallen, wenn ihr feste Arbeitszeiten habt (z.B. 07:00 - 15:00).

Der BR hat natürlich das Recht, nach §87 (1) Nr. 10 und 11 entsprechende Regeln aufzustellen und auch deren Einhaltung zu überwachen und zu erzwingen. Auf die letztlich geleistete Lohnzahlung hat der BR keinen Einfluß. Wenn DIE nicht stimmt führt an einer Beschwerde beim AG und in der Konsequenz ggf. einer Klage kein Weg vorbei.

G
gironimo

01.05.2013 um 11:53 Uhr

Da ja die Zettel ein Zeitnachweis sind, würde ich die Mitbestimmung des BR bei der Zeiterfassung gegenüber dem AG ins Feld führen. Fordert eine fälschungssichere Zeitdokumentation.

Und wenn auch BRs von der Praxis des Vorgesetzten betroffen sind, sollten zumindest diese den Rechtsweg (exemplarisch für alle) ins Auge fassen und die 100,- einklagen. Die AN werden doch eine Kopie von den Stundenzetteln haben - oder zumindest ab sofort anfertigen.

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