richtig ist, der Stundenzettel wird zur Urkunde, wenn er in den Rechtsverkehr gebracht wird, sprich unterschrieben beim AG eingereicht wird
aber selbst wenn nicht erkennbar sein sollte, daß der Chef diese Stundenzettel verändert haben sollte ( z.b. durch Namenszeichen, eine bestimmte Farbe oder anderweitig),
er also diese Urkunde "verfälscht",
fehlt der Tatbestand der "Täuschung", um eine Urkundenfälschung zu begründen
denn es ist ja klar, wer diese Änderungen durchführte : der Chef
er will ja z.b. nicht vortäuschen, daß der AN diesen Stundenzettel geändert hätte,
Betrug ist auch so eine Sache
genausogut könnte der AG dem AN versuchten Arbeitzeitbetrug vorwerfen, wenn der mehr Stunden aufschreibt, als vergütungspflichtig geleistet wurden
und nur dann dürfte der AG auch die Bezahlung für diese Stunden verweigern
im Normalfall müsste der AN beweisen, daß die Stunden, die er aufführt, auch geleistet bzw. angeordnet bzw. geduldet waren
die AN sollten sich vor Abgabe der Stundenzettel eine Kopie machen und müssten dann evtl. per Lohnklage die fehlenden Stunden einklagen, sofern die nachweisbar zu bezahlen wären
zusätzlich könnte man auf die Idee kommen, den § 266a StGB anzuführen
was sich zwar weniger darauf bezieht, daß der AG dem AN zuwenig Stunden bezahlt, sondern darauf, daß auf diese Stunden Sozialabgaben fällig wären, die dadurch hinterzogen werden
im Ergebnis kann unter Umständen passieren, daß die Ermittlungsbehörde den Laden mal komplett umkrempelt, falls eine einschlägige (auch anonyme) Anzeige vorliegt
und ich glaube, davor hat fast jeder AG Angst
offen damit zu drohen wäre aber nicht unbedingt ratsam