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Weitergabe von personalisierten Daten und Kundendaten an Dienstleister

A
Andre
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe da mal folgende Frage: Inwieweit ist der Betriebsrat gefordert und was ist zu tun, wenn durch einen Geschäftsführer und gleichzeitigen Gesellschafter des Tochterunternehmens ohne aktuell vorgelegten Gesellschafterbeschluss ein vertraglich gebundener Dienstleister aufgefordert wird Kundenvertragsdaten inkl. deren Anschriften sowie aus beiden Unternehmen zugehörige Arbeitnehmerpersonaldaten inkl. Gehalts- und Stundennachweise an dritte Dienstleister weiterzugeben. Die Weitergabe erfolgte in unverschlüsselter, nichtanonymisierter und nicht kennwortgeschützter Form. Es wurde zum Zeitpunkt auch keine Datenschutzerklärung des übernehmenden Dritten vorgelegt oder andere vertragliche Regularien. Eine Verletzung des BDSG liegt vor, da ohne Kenntnis der Auftraggeber (Wohnungsgesellschaften) und ohne Zustimmung der Betroffenen (Mieter) personenbezogene Daten weiter gegeben wurden. (BDSG §11)

Gruß André

1.02303

Community-Antworten (3)

W
wölfchen

18.11.2010 um 22:46 Uhr

. . . die Frage ist sehr allgemein gehalten, aber ich versuchs mal:

  1. Die Weitergabe der Kundendaten geht den BR nix an, der BR ist Interessenvertreter der Arbeitnehmer und nicht der Geschäftskunden.
  2. bezüglich der Arbeitnehmerdaten ist nun die große Frage, zu welchem Zweck die weitergegeben wurden. Wenn sie z.B. zum Zweck der Lohnrechnung an ein Lohnrechnungsbüro gegeben wurden, sehe ich kein Problem - da müsste man schon mehr wissen . . .
A
Andre

19.11.2010 um 08:51 Uhr

Hallo Wölfchen,

Danke für Deine Antwort! Tja,... im Moment ist es eben so, dass keinerlei Info vor, während oder nach dieser Aktion bekannt gegeben wurde. Weder dem GBR in dem der handelnde GF ist, noch dem eigenständigen BR des Tochterunternehmens oder seinen GF bei dem der Handelnde Vertreter des Gesellschafters ist. Somit ist auch die Zielstellung unklar. Wäre also die einzig mögliche Reaktion unsererseits zu fragen, welche Ziele mit dieser Aktion verfolgt wurden und sich explizit dabei auf die personalisierten AN Daten zu beziehen.

Gruß André

W
wölfchen

19.11.2010 um 09:31 Uhr

. . . genau so würde ich es auch machen . . .

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