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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit für BR-Arbeit - darf der Arbeitgeber dazu Stundennachweise vom BR verlangen ?

R
Ronda
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber möchte, dass wir ihm die Zeit, die wir mit Betriebsratsarbeit verbringen, gesondert auflisten. Er fürchtet offenbar, dass unsere reguläre Arbeit darunter leidet. Ist es zulässig, dass er einen Nachweis darüber verlangt, wieviel Stunden wir in die Betriebsratsarbeit investieren? Und wo finde ich eine Gesetzesgrundlage, die das erlaubt oder verbietet?

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

29.06.2005 um 01:15 Uhr

Ich meine, der AG hat keine Grundlage dafür.

Der AN meldet sich für seine BR-Tätigkeit an bzw. ab. Es steht dem Vorgesetzten frei, die Zeiten der Abwesenheit zu notieren, bzw. darüber Buch zu führen.

Allerdings würde ich mir als BR verbieten, dem AG detailliert Rechenschaft darüber abzulegen, das ich beispielsweise 30 Minuten Protokoll geschrieben habe, mich 2 Stunden für ein sitzungsrelevantes Thema eingelesen habe, und 2 Stunden Sprechstunde abgehalten habe.

C
colette

30.06.2005 um 01:08 Uhr

Hi, bei uns ist das gang und gebe, da ich leider auch die Monatsabschlüsse mache muss ich die Stunden die nicht effektiv gearbeitet wurden als Schulungsstunden bzw. BR-Stunden auflisten. Er kann es ja nicht verbieten, von daher ist es für mich in Ordnung.

V
verdi

30.06.2005 um 15:29 Uhr

Anders rum wird ein Schuh draus: Die gesamte Arbeit die Betriebsräte tun geht auf Beschlüsse zurück: Dann und dann tagen wir, Sitzungstermine und die jeweiligen Arbeitsaufträge. Einzelne Mitglieder arbeiten dann diese Aufträge ab. Jedes Betriebsratsmitglied ist verpflichtet diese Zeit aufzulisten und ggf. abzurechnen. Wenn der Arbeitgeber dann mit der Häufigkeit nicht einverstanden ist muss er zum Arbeitsgericht. Nur ein AG kann dann eine Überprüfung vornehmen und abwägen ob der Zeitaufwand im Verhältnis steht. Extrem Beispiel. Ein BR-Miglied wird abends von einem Kollegn angerufen - langes Telefonat wg. Mobbing. Dauert 2 Stunden. Diese 2 Stunden rechnet das BR-Mitglied ab - ohne Nennung was er gemacht hat. Wenn der Arbeitgeber nicht einverstanden ist - muss er zum Arbeitsgericht. Wenn der BR seinen Lohn für diese 2 Stunden nicht bekommt - muss er zu Arbeitsgericht und klagen

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