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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachweis über BR Sitzungen

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Püppi
Nov 2016 bearbeitet

hallo und guten Abend, wir sind im Moment etwas ratlos ... AG verlangt plötzlich von dem BR das wir unsere Stundennachweise und deren Anwesenheit bei den Sitzungen unverzüglich vorlegen ... hat er recht darf er das ???? Fehlt noch das er die TOP wissen möchte ... danke für eure Antworten

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Community-Antworten (11)

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Püppi

21.01.2013 um 23:13 Uhr

danke , nur meine frage hat noch ein Loch ...darf er verlangen das ihm der BR seine Stundenzettel über sitzungszeitraum anhand von den Anwesenheitslisten aushändigt ????

L
leserin

21.01.2013 um 23:35 Uhr

Wenn Du dort liesst, stellst Du fest, dass du dich nur ordnungsgemaess ab und zurueckmelden musst. Der AG kann sich dann ggf selbst Notizen machen.

V
Valdi

22.01.2013 um 01:51 Uhr

Verstehe die Aufregung nicht. Wir sind ein 3/4 Schichtbetrieb und schon immer haben wir eine Kopie der Anwesenheitsliste mit Anfang+ Endzeit sowie OrginalUnterschrift des Vorsitzenden direkt oder am naechsten Tag, mit den anderen Belegen bei der Personalmanagerin abgegeben.

P
Püppi

22.01.2013 um 03:13 Uhr

Valdoi , was für ne Aufregung ??? Kein mensch regt sich auf ...ich habe gefragt mehr nicht . Wenn ihr das so handhabt ist doch ok ......nur haben wir seit Jahren nie irgendwas abgeben müssen ....wir haben peinlichste Ordnung im BR und jede Sitzung mit Zeit und Unterschrift abgeheftet ....mein Frage war ob wir dies dem GF geben müssen . Gute nacht

H
Hitzig

22.01.2013 um 09:15 Uhr

Guten Morgen, finde ich schade, dass Ihr Euch hier stellenweise so anpöbelt. Das Forum ist dafür da, damit man sich untereinander hilft. Zur Frage: Überall steht geschrieben, dass BR-Mitglieder sich ordnungsgemäß ab- und anzumelden haben. Dies haltet Ihr ja auch mit einer Anwesenheitsliste fest. Ob diese Anwesenheitsliste dem AG (wenn dann eh nur in Kopie) übergeben müsst, habe ich noch nirgendwo etwas gelesen. Schlimm finde ich nichts daran, würde mich aber auch interesseiren. Über Inhalte der Sitzung müsst Ihr keine Auskunft geben.

Gruß Hitzig

K
Kulum

22.01.2013 um 09:26 Uhr

Nunja, dagegen sprechen könnte u.a., dass diese Anwesenheitsliste einfach mal Null Aussagekraft hat. Auch wenn die Sitzung beendet ist, müssen BRM ja das Büro, oder wo auch immer die Sitzung stattfand, nicht fluchtartig verlassen um an ihren Arbeitsplatz zu gehen oder nach hause oder wohin auch immer. Auch im Anschluss an die Sitzung kann ja notwendige BR-Arbeit stattfinden. Sollte der begründete Verdacht bestehen, der AG oder einer seiner Laufburschen (die nehmen sich ja stellenweise noch wichtiger als der AG selbst) will mit Hilfe der Anwesenheitsliste BRM kontrollieren, würden wir die Liste auch nicht mehr weiter geben. Solange es jedoch nur die Arbeit dessen erleichtert, der evtl Überstunden oder Leistungsarbeit abrechnen muss, spricht mMn nichts dagegen. Kommt eben auch hier mal wieder darauf an, wie euer Chef und dessen Handlanger so drauf sind

G
gironimo

22.01.2013 um 10:49 Uhr

Abgesehen davon, dass auch ich der Auffassung bin, dass An- und Abmeldung ausreichend sind:

Wie Arbeitszeiten und Ausfallzeiten erfasst und dokumentiert werden, unterliegt der Mitbestimmung des BR (Ordnung im Betrieb; Stechuhr: technische Einrichtungen...; Formular: Personalfragebogen - usw). So gesehen kann der AG schon einmal überhaupt nicht irgend etwas verlangen und jedenfalls nicht abweichend von den sonst üblichen Regeln im Betrieb.

N
NoPain

22.01.2013 um 19:14 Uhr

@Püppi,

der/die große Vorsitzende gibt doch die Freistellungsanträge für die Sitzungen an die Personalabteilung weiter oder? Und wenn er genau wissen will wer wann ausgestempelt hat, kann er sich doch die Zeiterfassung ansehen oder hat sich der AG da selber ausgesperrt? ;) Falls ja, soll er einen Antrag an den EDV Ausschuss schicken und um einen erneuten Zugang bitten, die freuen sich das so schnell als möglich, also zeitnah, zu bearbeiten :))

Ich denke das dies nur ein Punkt für den AG ist um seine angebliche Macht hervor zu tun. Ich würdem dem AG auf og. Punkte hinweisen, BR Arbeit ist doch transparent und wenn er Infos braucht soll er sie sich doch selber beschaffen ;)

W
Watschenbaum

22.01.2013 um 19:24 Uhr

der AG bekommt von mir eine Liste, wer wann an einer Sitzung teilnimmt und deswegen freizustellen ist

wenn es der AG will, bekommt er auch eine Liste, wer wann an dieser Sitzung teilgenommen hat

wegen so einem Pillepalle streite ich mich nicht herum

der AG will es aber nicht

warum ?

weil wir kein Gremium sind, das sich am Nasenring durch die Manege ziehen lässt deswegen lässt er diese Spielchen

es kommt immer darauf an, ob der AG meint, es wäre angebracht, das Gremium zu gängeln, oder ob derartiges Verhalten sofort zu vermeidbaren Kosten führen würde, und deshalb für ihn uninteressant wird

und da bin ich wieder der Befürworter für 4-Augen-Gespräche zwischen AG und BRV,-))

N
NoPain

22.01.2013 um 19:30 Uhr

Wo wir dann jetzt noch anfangen können über die Definition des AG zu reden. Der Personalleiter, der übrigens bei uns die Freistellungsliste bekommt und quartalsweise an diesen abgesendet wird, auch für die ganzen Ausschusssitzungen, zählt zum Stamm der AG ;)

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