Erstellt am 26.04.2013 um 05:51 Uhr von Akutschi
Hallo
erst mal eine Frage...um welche Branche handelt es sich überhaupt? Was Arbeitet ihr, und warum muss da zwingend Feiertags gearbeitet werden? Das was du da beschreibst fällt in jedem Fall unter §87 BetrVG , im Streitfall würde also zwingend eine Einigungsstelle entscheiden, die ihr dann natürlich anrufen müsstet. Der Spruch der Einigungsstelle ist rechtsbindend d.h was die Entschieden hat is zwingend für den BR und den AG. In ganz eiligen Fällen müsstet ihr das dann evt. sogar per Einstweilige Verfügung Anordnen lassen, das bedeutet einer fährt zum Arbeitsgericht, das sitzt immer irgendwo einer der für die Einstweiligen Verfügungen zuständig ist, und beantragt die Ausstellung einer solchen aus Gründen der Besonderen Eile um Nachteile für die Arbeitnehmer zu vermeiden. Lasst des aber besser von einem Anwalt machen, die wissen schon wie´s geht. Ich weiß nicht um welches Amt es sich handelt, aber der Betriebsrat steht auf jedem Fall ÜBER dem Amt, nur zwei Stellen können euch vorschreiben ob gearbeitet wird, oder nicht. Das Arbeitsgericht oder die Einigungsstelle!!
Erstellt am 26.04.2013 um 06:43 Uhr von Watschenbaum
wenn ihr für Feiertagsarbeit eine Genehmigung des zuständigen Amtes braucht, ist das erstmal Voraussetzung dafür, daß überhaupt an Feiertagen gearbeitet werden darf
zusätzlich muß sich der AG aber mit seinem BR darüber verständigen,
sagt der "Nein", ist das eben so, unabhängig davon, wie dieses "Amt" befindet
Erstellt am 26.04.2013 um 10:00 Uhr von gironimo
so ist es
Die Zustimmung des BR ist zwingende Voraussetzung, ob bei Euch Feiertags gearbeitet wird.
Wollt Ihr denn absolut nicht? Bedenkt: Der AG könnte die E-Stelle anrufen - und dann gibt es einen Kompromiss. Könnt Ihr den nicht besser selbst gleich aushandeln.
Erstellt am 26.04.2013 um 10:06 Uhr von Lotte
Hallo Antrial,
wenn das Amt zusagt, solltet Ihr Euch schnell um eine einstweilige Verfügung bemühen, wenn der AG meint, dass er dann ja arbeiten lassen kann und nicht auf Euch hören will. Ich gehe davon aus, dass es um den 1.05. geht?
Ihr könnt den KollegInnen nämlich nichts anweisen, also auch nicht, dass sie zu Hause bleiben sollen.
LG Lotte
Erstellt am 26.04.2013 um 21:35 Uhr von Akutschi
@gironimo........soll er doch die Einigungsstelle anrufen, mit dem Kosten der E-Stelle wird des ein 1.5 den die Firma finanziell so schnell nicht vergessen wird :)) weiß nicht ob sich das noch Lohnt dann....
Erstellt am 26.04.2013 um 22:02 Uhr von Watschenbaum
niemand wird die Einigungsstelle anrufen,
davon abgesehen, daß so schnell keine Einigungstelle zusammentreten und eine Entscheidung treffen kann
der AG wird den BR ignorieren, die AN werden sich nicht trauen, daheim zu bleiben,
und der BR kann hinterher die Scherben zusammenkehren
aber dann hat er alle Zeit der Welt, dem AG diese Aktion - am besten mit Hilfe eines Anwalts - so um die Ohren zu hauen, daß er sich zukünftig überlegen wird, soetwas nochmal zu versuchen
Erstellt am 27.04.2013 um 11:51 Uhr von Antrial
Hallo, danke für eure Antworten.
Feiertagsarbeit ist erst mal vom Tisch, wir brauchten somit nicht weiter gehen:-).
Das zuständige Amt hat sich ebenfalls dagegen entschieden.