Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben.
Wir sind ein Mehschichtbetrieb. Bei uns gibt es dazu noch eine Rufbereitschaft, welche zwar vergütet wird, aber nicht mit dem vollen Stundenlohn.
Die Mitarbeiter, welche nur von Montags bis Freitags arbeiten bekommen an Wochenfeiertage diesen ohne Tätigkeit bezahlt (FoT). Nun sieht es so aus, das der AG hergeht und ab und an diesen Mitarbeitern an diesen Feiertagen zur Rufbereitschaft plant und sie an diesem Tag dann nur die Rufbereitschaft bezahlt bekommen und nicht die "FoT". Der AG ist der Meihnung, dass er ja nicht den Tag doppelt bezahlen braucht und dieses auch rechtens wäre.

Kann mir jemand hieerüber Auskunft geben??