Erstellt am 22.04.2013 um 19:49 Uhr von Erdenbürger
Es ist wirklich nicht immer einfach, doch ganz klar braucht ihr für Eure Entscheidung mehr Zeit und ein BR sollte sich niemals unter Druck setzen lassen.
Daher würde ich erstmal es ablehnen und Gespräche mit dem betroffenen Kollegen suchen und mir ein genaueres Bild von allen Betroffenen Kollegen machen bzw. eine Abstimmumg durchführen.
Erstellt am 22.04.2013 um 20:12 Uhr von kamikaze
@Erdenbürger Vielen Dank... wir haben bereits mit allen Kollegen geredet und die Abstimmung wurde bereits durch die GF gemacht... Ergebniss vollkommene Ablehnung!
Der Meinung bin ich auch aber es ist verdammt schwierig für uns...
Erstellt am 22.04.2013 um 20:55 Uhr von Erdenbürger
Nein,es ist gar nicht so schwer, ihr vertritt die Kollegen und die haben es doch in dieser Form so abgelehnt.
Daher dürft ihr als BR Euch damit nicht selber fertig machen.
Erstellt am 22.04.2013 um 21:10 Uhr von Kölner
@kamikaze
Überstunden zu bekommen, sind kein Grund für eine Ablehnung. Ganz im Gegenteil!
Rationale Gesichtspunkte aber schon. Und die scheinen eindeutig bei der GF zu liegen.
Erstellt am 22.04.2013 um 21:30 Uhr von Snooker
@kamikaze
Zunächst mal, lasst euch nicht so in die Ecke drängen, indem ihr von heute auf morgen einen Entscheidung trefft.
Wegen entgangener Überstunden einen Ausgleich zu verlangen ist schon etwas schwer zu verstehen. MA die den Lohn als festen Bestandteil sehen und diesen evtl auch noch in ihrer Lebensführung mit einberechnen halte ich verantwortungslos sich selber und ihrer Familie gegenüber. So etwas ist immer ein erster Schritt zur Überschuldung wenn überstinden mal wegfallen sollten, MA aber ihre persönlichen Kredite darauf ausgerichtet haben.
Ein Br sollte übrigens nicht den Gedanken haben * wie stehe ich den da den Ma gegenüber wenn ich so oder so entscheide* Damit schlägt jeder BR den verkehrten Weg ein.
Mal angenommen ihr wechselt in einem 4 Schicht System. Dies hätte doch zu Folge das bei normaler Stundenzahl mehr MA Lohn und Brot. Mehr MA sind irgendwann mal ein größerer Betrieb und somit vielleicht ein größerer und stärkerer BR. Nicht immer ist Geld das einzigst ware bei solchen Verhandlungen. Der AG will hier was. Da er ja auch mehr Einnahmen hat dadurch, soll es ihm auch was für die MA wert sein. So könntet ihr statt finanziellen Ausgleich, für jeden MA der in dem neue Schichtsystem ist, pro durchlaufenden Schichtrythmus 0,5 Tage mehr Urlaub. Hört sich im Moment nicht viel an (soll ja auch so sein), aber rechnet das mal auf´s Jahr aus. Und nebeneffekt, der AG müsste MA einstellen.
Erstellt am 22.04.2013 um 23:36 Uhr von AlterMann
Hallo kamikaze,
Du fragtest ja nach konstruktiven Vorschlägen. Über die Sinnhaftigkeit Eurer Haltung lasse ich mich hier deshalb nicht aus, die Schilderung enthält für eine Beurteilung eh zu wenig Informationen.
Soweit ich das lese, wisst Ihr zwar, was die betroffenen Kollegen wollen, aber bei Euch selbst scheint das noch nicht so klar zu sein. Ihr braucht also dringend Zeit oder ein gutes Angebot der GL. Beides könntet Ihr vielleicht erreichen, wenn Ihr morgen der GL eröffnet, dass Ihr wegen der drängenden Entscheidung Zeit sparen wollt und deshalb schon mal überlegt habt, wen Ihr für eine Einigungsstelle vorschlagen wollt.
Die GL weiß dann:
a) es dauert länger
b) es kostet
c) er kriegt am Ende vielleicht nicht das, was er möchte.
Das wäre dann schon mal ein Standpunkt, bei dem die GL (möglicherweise erst nach Abbrennen eines Feuerwerks) eher Angebote macht.
Ihr könntet dann argumentieren, dass das neue Schichtmodell praktisch einer Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich gleichkommt und die Kollegen mit den Einnahmen ja gerechnet haben und bis jetzt ja auch immer rechnen konnten. Da könnte man dann ja schon mal darüber nachdenken, den Kollegen z.B. einen Monat lang die durchschnittliche Überstundenvergütung in der Abteilung pauschal auszuzahlen und im nächsten Monat nochmal die Hälfte, damit die Kollegen nicht so hart fallen.
Und in einer ruhigeren Minute würde ich der demokratiephobischen GL vielleicht mal was vom Wert des BR für den Betrieb erzählen. Der BR vertritt nicht nur die Interessen der Mitarbeiter, er kanalisiert auch deren Wut und Enttäuschung und erarbeitet Lösungen. Damit gibt er der GL eben auch die (wertvolle) Möglichkeit, größeren Unfrieden im Betrieb zu vermeiden. Das ist letztlich für die Produktivität vermutlich deutlich mehr Wert als die paar Hunderter, die die GL jetzt vielleicht abdrücken muss.
Erstellt am 23.04.2013 um 06:35 Uhr von Hoppel
@ kamikaze
Wenn Ihr Euch nicht lächerlich machen wollt, solltet Ihr das Argument dass "das neue Schichtmodell praktisch einer Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich gleichkommt" tunlichst nicht verwenden. Das Argument ist voll daneben!
Wie bereits erwähnt wurde, gibt es KEINEN Anspruch darauf, dass Überstunden angewiesen werden. Außerdem darf der AG Überstunden vollkommen mitbestimmungsfrei abbauen, da habt Ihr überhaupt keine Karten im Spiel. Eure Mitbestimmung bezieht sich lediglich auf die Verteilung der Arbeitszeit.
Etwas anders könnte die Sachlage sein, wenn Teilzeitbeschäftigte AN bislang über einen langen Zeitraum in erheblichem Umfang über ihre arbeitsvertraglich vereinbarte AZ hinaus beschäftigt wurden. Dazu müsstest Du Dich dann aber noch mal äußern.
Greift bei Euch ein TV? Falls ja, was ist darin zur wöchentlichen Arbeitszeit und zum Ausgleich Überstunden/Mehrarbeit geregelt?
Geht es überhaupt um Überstunden oder reden wir über Mehrarbeit?
Mehrarbeit = Arbeitszeit, die über die werktägliche AZ von 8 Stunden hinaus geht.
Ohne Zeitausgleich darf Mehrarbeit übrigens nur vergütet werden, wenn in einem TV vorgesehen; die §§ 7, 16 ArbZG sind zu beachten.
Du schreibst, dass die GF in dieser Abteilung ein neues Schichtmodell einführen will. Arbeiten diese KollegInnen bereits Schicht?
Hat Euer BR überhaupt mal auf die Einhaltung ArbZG geachtet? Werden Überstunden durch die GF beantragt und durch den BR zugestimmt?
Erstellt am 23.04.2013 um 06:52 Uhr von Lotte
Hallo kamikaze,
wenn ich es richtig verstehe:
Die KollegInnen würden es machen, wenn es vergütet würde?
Das BAG hat mal entschieden, dass der BR für die Veränderung der Arbeitszeit etwas verlangen kann. (Urteil müsste ich raussuchen)
Also ist doch eigentlich klar, wo die Reise hingehen könnte? Schlechter als "friss oder stirb" wird es auch mit einer Einigungsstelle nicht werden.
LG Lotte
Erstellt am 23.04.2013 um 08:20 Uhr von Lotte
Ergänzend:
nicht das BAG war es, sondern das hessische LAG: 5/9 TaBV 51/05
Und auch dies ist interessant:
LAG Düsseldorf v. 12.12.2007 – 12 TaBVGa 8/07
Erstellt am 23.04.2013 um 08:54 Uhr von rkoch
Mal so am Rande: Die Argumentation der GF geht auch nicht auf...
Status: Offenbar wird zur Bewältigung der Auftragsmenge momentan MEHRARBEIT gemacht.
Ziel der GF: Reduzierung der Mehrarbeit durch neues Schichtmodell
Problem: Wenn die AN bislang Mehrarbeit machen mussten, um die Arbeitsmenge zu bewältigen, wird sich durch ein neues Schichtmodell daran nichts ändern! Die Arbeitszeit der einzelnen Kollegen wird dadurch nicht eine Minute länger, sie wird nur anders verteilt! Wie soll dann bei reduzierter Arbeitszeit (ohne Mehrarbeit!) die gleiche Arbeitsmenge bewältigt werden? Wenn das einfach so ginge, müsste man das Schichtmodell nicht umstellen, sondern nur die Mehrarbeit absetzen! Das neue Schichtmodell würde also zwingend dazu führen, dass die Arbeit NICHT fertig wird, da Mehrarbeit ja offenbar dann unmöglich ist. Gerade die Einführung des neuen Schichtmodells wird dazu führen, dass Kunden verloren gehen!
Einzige Variation: Es werden zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, um die Mehrarbeit zu bewältigen. DANN wäre es natürlich u.U. notwendig das Schichtmodell umzustellen, um bei gleicher Anzahl an Arbeitsplätzen die zusätzlichen Mitarbeiter einzuflechten.
DAS soll Euch Euer AG mal erklären, wie das funktionieren soll! Und kommt mir nicht mit Mehrplatzbedienung! Die geht grundsätzlich in die Hose, außer die AN haben aktuell ablaufbedingte Untätigkeitsphasen. Und wenn dem so wäre, würde ich als AG an dem Problem arbeiten....
BTW: Oft hilft eine Betriebsversammlung in der man derartiges mal den AN sagt...