Ich habe das Amt als SBV. Ein Mensch mit gesundheitlichen Einschränkungen wird von seinem Vorgesetzten unter Druck gesetzt. Der Druck kommt dadurch, dass der Mitarbeiter keine benannte Vertretung hat. Der offizielle Vertreter ist vor drei Monaten in Rente getreten. Dieser MA wurde nicht ersetzt. (Der BR hat nicht nachgefragt) Jetzt ist es ein Problem wenn dieser MA (der gesundheitlichen Einschränkungen hat) abwesend ist. Darin besteht der Druck vom Vorgesetzten:

Wenn er zum Arzt in der Arbeitszeit muss (wegen seiner Krankheit) bekommt er vom Vorgesetzten schriftliche Kommentare wie

"ein Arzttermin kann auch nach der Arbeitszeit stattfinden".

Wir haben Vertrauensarbeitszeit/TVÖD. Andere dürfen in der Arbeitszeit zum Arzt.

Außerdem wird Druck ausgeübt wenn dieser MA nach Krankheit zurückkehrt. Es wird erwartet, dass er sofort am ersten oder zweiten Arbeitstag, die Tätigkeiten nachkommt, die in seiner Krankheitsphase liegengeblieben sind. Wenn er im Urlaub will, wird es erst nicht genehmigt. Der Vorgesetzte will sich nicht festlegen. Und danach nur unter Konditionen, dass "das und das" davor erledigt wird (oft unerreichbare Ziele). Oder es wird gesagt, er kann kein Urlaub nehmen, wenn Herr Muster nicht seine Aufgaben übernehmen kann.

Als SBV sehe ich es als Druck, der seine Gesundheit gefährden kann.

Der MA überlegt sich jetzt eine Beschwerde beim BR einzureichen. Was für Möglichkeiten tätig zu werden hat der BR hier?

z.B. Gleichbehandlung?, Vertrauensarbeitszeitsargument, mangelnde Vertretung, Personalplanung etc.

Muss eine offizielle Beschwerde vom MA erfolgen?