MA unter Druck gesetzt wegen mangelhafter Personalplanung
Ich habe das Amt als SBV. Ein Mensch mit gesundheitlichen Einschränkungen wird von seinem Vorgesetzten unter Druck gesetzt. Der Druck kommt dadurch, dass der Mitarbeiter keine benannte Vertretung hat. Der offizielle Vertreter ist vor drei Monaten in Rente getreten. Dieser MA wurde nicht ersetzt. (Der BR hat nicht nachgefragt) Jetzt ist es ein Problem wenn dieser MA (der gesundheitlichen Einschränkungen hat) abwesend ist. Darin besteht der Druck vom Vorgesetzten:
Wenn er zum Arzt in der Arbeitszeit muss (wegen seiner Krankheit) bekommt er vom Vorgesetzten schriftliche Kommentare wie
"ein Arzttermin kann auch nach der Arbeitszeit stattfinden".
Wir haben Vertrauensarbeitszeit/TVÖD. Andere dürfen in der Arbeitszeit zum Arzt.
Außerdem wird Druck ausgeübt wenn dieser MA nach Krankheit zurückkehrt. Es wird erwartet, dass er sofort am ersten oder zweiten Arbeitstag, die Tätigkeiten nachkommt, die in seiner Krankheitsphase liegengeblieben sind. Wenn er im Urlaub will, wird es erst nicht genehmigt. Der Vorgesetzte will sich nicht festlegen. Und danach nur unter Konditionen, dass "das und das" davor erledigt wird (oft unerreichbare Ziele). Oder es wird gesagt, er kann kein Urlaub nehmen, wenn Herr Muster nicht seine Aufgaben übernehmen kann.
Als SBV sehe ich es als Druck, der seine Gesundheit gefährden kann.
Der MA überlegt sich jetzt eine Beschwerde beim BR einzureichen. Was für Möglichkeiten tätig zu werden hat der BR hier?
z.B. Gleichbehandlung?, Vertrauensarbeitszeitsargument, mangelnde Vertretung, Personalplanung etc.
Muss eine offizielle Beschwerde vom MA erfolgen?
Community-Antworten (1)
27.08.2018 um 15:35 Uhr
Hi, Wenn andere bei euch in der Arbeitszeit zum Arzt dürfen sehe ich hier eine Diskriminierung, gerade Menschen mit Handicap müssen öfter zu Arztterminen ( Daher ja auch der Mehrurlaub bei SB ) erkläre dem Vorgesetzten mal das AGG und die Folgen für ihn persönlich. Auch das der Vorgesetzte nicht dafür sorgt, das der Mensch wieder eine Vertretung bekommt und nicht durch Abwesenheit wegen AU sofort überlastet wird spricht nicht für die Person in der Funktion.Seine Fürsorgepflicht kennt er anscheinend nicht. Hat der SB die Mehrarbeit nach § 207 SGB IV schon abgelehnt ( 3 Zeiler reicht ) ? Auch den Urlaub , welcher der Erholung dient , da bewegt sich der Vorgesetzte auf ziemlich dünnem Eis. Als SBV solltest du mit dem BR/PR eine Beschwerde bei dem für euch zuständigen Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers über dies Verhalten einreichen. Weiterhin würde ich dir und dem betroffenen MA empfehlen umgehend Kontakt mit dem für euch zuständigen Integrationsfachdienst (ifd" Probleme am Arbeitsplatz" ) und dem Integrationsamt aufzunehmen.. Wenn die ins Haus kommen und den Vorgesetzten mal richtig einnorden - danach sollte es besser werden.
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