Büroarbeitsplatzgestaltung: Trennwände zwischen Schreibtischen
Heute wurde vom AG den Mitarbeitern eines Büro mitgeteilt, dass eine Schreibtischtrennwand entfernt werden muss. Ist das etwas was der AG im Direktionsrecht bestimmen darf? Situation: Betroffen ist eine Arbeitsgruppe von vier Schreibtischen, welche quer durch eine mobile Trennwand durch Sicht-/Gehörschutz abgetrennt wurden. Es gibt keine Trennwand der jweilig gegenüberliegenden Arbeitsplätze. Das Büro hat eine Fensterfront und gegenüber eine druchsichtige Glastüre und zwei durchsichtige Fenster. Auf Grund dieser baulichen Gegebenheit und die Anzahl der Schreibtische im Büro ist keine andere Stellweise der Schreibtische möglich. Da es keine große Trennwand war und sich die Kollegen damit sehr wohl gefühlt hatten, da der Flurbereich durch Tür/Fenster einsichtbar ist für Kollegen von außen. Die Entscheidung wurde getroffen, da der AG alle Büros, welche umgebaut werden, nach einem offenerem Prinzip gestaltet werden und der AG nicht akzeptiert, dass hier durch eine Trennwand dagegengearbeitet wird. Diese Trennwand war seit Einzug in diesen Raum Bestandteil und wurde so seit 1,5 Jahren nicht bemängelt. Die Lärmbelastung in diesem Büro ist nicht hoch aber durch die zusätzliche Einsichtbarkeit der Mitarbeiter aus dem Flurbereich ist den Kollegen dabei nicht wohl. Sie kommen sich sprichwörtlich vor wie im Zoo. Da jeder Mensch im empfinden und wohlfühlen anders entspricht, war diese Wand immer eine gute Lösung und die Kollegen des Büros mit der Arbeitsplatzgestaltung zufrieden. Diese Abteilung hat seit einiger Zeit wg. Personalmangel mit hohem Arbeitsaufkommen und -druck Probleme wodurch auch die Kollegen etwas angeschlagen sind und nun erhöht sich der gefühlte Druck als persönliches empfinden in persönlicher Schikane. Die Personalsituation soll sich im Mai/Juni durch Neueinstellung wieder entspannen, allerdings belastet es die Kollegen jetzt sehr. Kann hier etwas dagegen unternommen werden oder ist die Anweisung so zu akzeptieren? Vielen Dank für die Rückantworten!
Community-Antworten (1)
11.04.2019 um 09:59 Uhr
In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber gem. §90 BetrVG den Betriebsrat unterrichten und sich mit dem Betriebsrat auch beraten. Du schreibst, der Arbeitgeber möchte die Arbeitsplätze nach einem "offeneren Prinzip" umgestalten. Ich möchte dem Arbeitgeber ja nichts unterstellen, aber das dient in vielen Fällen nur dazu die Arbeitsplätze besser einsehen zu können um die Mitarbeiter besser überwachen zu können. Offen gesagt, fördert so etwas beim ein oder anderen Kollegen durchaus die Arbeitsleistung. Andere fühlen sich in dieser Situation eher unwohl, fühlen sich beobachtet und verlieren an Motivation. Die Medaille hat immer zwei Seiten.
Man sollte das vernünftig diskutieren insbesondere auch §90 Abs. 2 Satz2 BetrVG berücksichtigen. Wenn es da Ansatzpunkte gibt und eine Einigung nicht möglich ist, dann kann es gem. §91 auch in die Einigungsstelle gehen.
Verwandte Themen
Durchsuchen von Schreibtischen und Unterlagen von Mitarbeitern
ÄlterEiner unserer Teamleiter ist für das schnüffeln in Schreibtischen und Unterlagen von Mitarbeitern bekannt. Jetzt hat dieser Teamleiter in einem Ordner eines BR Mitgliedes - stand im Regal am Schreibti
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Spind öffnen ohne Einverständnis der MA?
ÄlterHallo ihr,eine Frage. Bei uns in der Umkleide sollen Trennwände in die Spinnte eingehangen werden..soweit in Ordnung.Jetz war aber die Pflegedienstleitung mit einer MA aus der Verwaltung nachsehen, ob
Urlaubssperre und Verstoß gegen BV, genehmigt durch BR
ÄlterWir sind im TVÖD (angelehnt). In unserem Vertrag steht, dass wir 5 Minuten extra am Tag arbeiten (30 Minuten der Woche). Das steht auch in der BV zu Vertrauensarbeitszeit und es steht explizit, dass
Umzug und damit verbundene Probleme - was wenn Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht eingehalten werden?
ÄlterUnser AG hat neue Räumlichkeiten angemietet. Wir waren nun mit der für uns zuständigen Sicherheitsfirma vor Ort und dieser Mängel festgestellt. Ein Raum ist unszumutbar für die Kollegen (3 Personen mi