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Gescheitere Zusammenarbeit mit arbeitgeberfreundlichem BR

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DisAbel
Aug 2019 bearbeitet

Ich habe schon hier geschrieben, dass ich mein Amt als SBV aufgeben möchte. Grund dafür ist die schwierige Zusammenarbeit mit einem "arbeitgeberfreundlichen" BR.

Ich lasse meine endgültige Entscheidung davon abhängen, ob eine zufriedenstellende BV zum Thema "Software-Tool" erreicht wird. Diese BV soll Ende dieses Jahres zur Stande kommen.

Hintergrund: Es wurde im Betrieb ein Controlling-Tool (u.a. mit Arbeitszeitaufschreibungen) eingeführt. Das Tool hatte der BR im Vorfeld nicht zugestimmt. Als es vor zwei Jahren klar war, dass das Tool kommt und, dass es Probleme für die schwerbehinderten Menschen als Gruppe verursachen könnte (Überwachung von AN und Arbeitszeitaufschreibung), hat die SBV den BR mehrfach gebeten, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen. Diese Hinweise wurden ignoriert. Der BR hat zwar halbherzig versucht auf seine Rechte zu stehen, aber wurde vom AG mehr oder weniger ausgelacht. Der AG führte dann doch (fast provokant) das Tool ohne Zustimmung des BRs ein. (Die SBV wurde auf eigene Initiative angehört aber ignoriert).

Der BR hat sich unter Druck vom AG setzen lassen. Deshalb hat der BR kein Gebrauch von seinem Recht gemacht. Durch Druck von den AN (als diese entdeckten, dass das System Probleme verursacht) hat der BR dann doch reagiert und hat nach einigen Monaten mit einem Anwalt zusammen eine temporäre BV hingekriegt.

Das Controlling-Tool soll von allen AN benutzt werden. Das Tool ist in der Nutzung sehr kompliziert und ist ohne tagelange Schulungen und ohne eine Anleitung von mehr als 10 Seiten in der Hand nicht möglich zu nutzen. Die Fehlerquote ist hoch. Das System erlaubt nämlich Fehler. Es wird außerdem geschätzt, dass die AN für die Nutzung dieses Tools ca 5% ihrer Gesamt-Arbeitszeit brauchen (früher ca 1-2%). Der AG will diese Tatsache nicht wahrhaben/zugeben. Trotz dieser Tatsache, wird die gleiche Arbeitsleistung vom AG erwartet.

Die Ersatz-BV, die Endes des Jahres kommen soll, soll mehrere Themen ansprechen z.B. Software-Ergonomie, AN von Nutzer-Fehlern schützen. Davor soll den AG vom BR formell darauf hingewiesen werden, dass das Tool durch die "Bediener-Unfreundlichkeit" den AN nicht zu zumuten ist.

Der AG versucht mit Einschüchterungsmethoden die Arbeitnehmer-Vertretungen zu spalten: SBV gegen BR. Auf AG-Sitzungen hat der BR die SBV generell keinen Rückhalt gegeben, wenn es um Rechtslagen ging. (Konkrete Aussagen vom BR in Anwesenheit vom AG sagen viel aus: "diese Rechtslage zum Arbeitszeitgesetz kennen wir nicht" und "du musst es auch von der Seite von Herrn S sehen" "keiner kann garantieren, dass Arbeitsplatzverluste nicht kommen werden. Wieso kommst du darauf")

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Ich schätze die künftige Lage so ein: Der BR wird einknicken und wird den Druck vom AG nicht aushalten. Daher wird das selbe Tool - benutzerfeindlich wie er heute ist- weiterhin bestehen und es wird sich in der BV nichts ändern.

Wenn es so kommen sollte, will ich mein Amt als SBV aufgeben. Eine weitere Zusammenarbeit mit diesem BR ist für mich nicht möglich.

Frage:

Kann ich an dem gleichen Tag, an dem die unveränderte BV publik gegeben wird, eine Mail an "Alle" schicken mit dem Wortlaut: Die SBV gebe ich ab heute aus. Grund dafür ist eine gescheitere Zusammenarbeit mit BR.

Danke im Voraus für Feedback.

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Community-Antworten (8)

C
celestro

12.08.2019 um 13:11 Uhr

"Kann ich an dem gleichen Tag, an dem die unveränderte BV publik gegeben wird, eine Mail an "Alle" schicken mit dem Wortlaut: Die SBV gebe ich ab heute aus. Grund dafür ist eine gescheitere Zusammenarbeit mit BR."

Woher sollen wir wissen, ob Du das machen kannst? Wenn Du einen entsprechenden E-Mail-Verteiler hast, sollte das gehen.

Wobei ich ehrlich gesagt nicht verstehe, wieso die Probleme bei der Software für schwerbehinderte größer sein sollen, als für alle anderen.

D
DisAbel

12.08.2019 um 13:30 Uhr

Celesto - danke für deine Antwort. Die Probleme sind für alle Arbeitnehmer.

Aber das Tool ist nicht barrierefrei. Der AG hat meinein Hinweis diesbezüglich komplett ignoriert. Vom BR hatte ich hier keinen Rückhalt.

Wenn man als Schwerbehinderten Mensch eine Minderleistung hat, ist das Tool auch problematisch. 5% der Arbeitszeit benötigt man als gesunder Mensch um dieses neue System zu nutzen. Wenn man geistig nicht diese Leistung bringen kann, ist das ein Problem.

Ein schwerbehinderter Mensch hat das Recht auf einen angepassten Arbeitsplatz und ein Arbeitsplatz, der seine Fähigkeiten und Kenntnisse voll vollwertet wenn möglich. Die neue Aufgabe, die mit diesem Tool verbunden ist, ist für manche schwerbehinderten Menschen eine zusätzliche Aufgabe.

S
seehas

12.08.2019 um 13:43 Uhr

Hast du dich mal ans Integrationsamt gewandt? Die sind ja unter anderem dafür zuständig darüber zu wachen, dass die Arbeitsplätze behinderter Mitarbeiter sachgerecht ausgestaltet sind und die Mitarbeiter nicht überfordert werden.

Interessant fände ich zu wissen, welches Interesse die GV hat eine Software einzuführen die so eklatante Nachteile aufweist.

S
seehas

12.08.2019 um 13:52 Uhr

SGB IX, § 165 Absatz 4: (4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf 1. Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, 2. bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens, 3. Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung, 4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr, 5. Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung.

Bei der Durchführung der Maßnahmen nach Satz 1 Nummer 1, 4 und 5 unterstützen die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter die Arbeitgeber unter Berücksichtigung der für die Beschäftigung wesentlichen Eigenschaften der schwerbehinderten Menschen. Ein Anspruch nach Satz 1 besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen.

G
ganther

12.08.2019 um 13:57 Uhr

dass eine SBV alleine kämpfen muss, ist nicht so selten und sollte dich nicht so verunsichern. Das Vorgehen des BR finde ich auch nach deiner Schilderung noch nicht so verwerflich. Die richtigen Fragen werden ja (zumindest teilweise) gestellt. Trotzdem wird ein BR nie die Einführung einer Software verhindern. Zumindest in der Einigungsstelle wird der AG dies durchsetzen. Und wenn der AG Leistung und Verhalten kontrollieren will, dann wird der BR auch dies nicht aufhalten können. Da ist es dann eher die Frage, wie das geschieht. Daher ist die Frage, wie Du Dich konstruktiv in die Verhandlungen einbringst. Aber das kannst nur du entscheiden

D
DisAbel

12.08.2019 um 14:08 Uhr

Ich kenne die Rechtslage und bin gut geschult. Ich habe auch gute Argumente geliefert.

Aber wie ich schon erwähnt habe, zeigt der BR dem AG immer wieder, dass er auf der AG-Seite steht und nicht auf die von der SBV. Der BR will nicht das beste für die Belegschaft, weil er Angst vom AG hat.

Mein Geduld und Energie sind nach fünf Jahren aufgebraucht. Ich kann das Amt nicht mehr ausführen.

S
seehas

12.08.2019 um 15:51 Uhr

An einen Rücktritt als BR oder SBV sind meines Wissens keine Fristen geknüpft. Ein Rücktritt kann von einem Moment zum nächsten erfolgen.

P
paula

12.08.2019 um 17:36 Uhr

dann musst du es lassen und den Job hinwerfen.

Aber: "Aber wie ich schon erwähnt habe, zeigt der BR dem AG immer wieder, dass er auf der AG-Seite steht und nicht auf die von der SBV."

auch ich kenne das es aus vielen Gremien, dass der BR nur auf der Seite der SBV steht, wenn es ihm selber nutzt. Du hast aber auch deine Möglichkeiten. Nur wenn du nicht mehr kämpfen willst, dann ist es so. Dann sag es aber auch deinen Wählern, denn die haben dich ja mit dem Mandat ausgestattet und haben Erwartungen in dich gesetzt (und nicht in den BR).

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