Hallo,

ich habe eine Frage zum Kug und Urlaubsanprüchen. Und zwar folgendes:
Anfang Januar wurden von allen AN (10) im Betrieb (es gibt keinen BR) Vereinbarungen zu 100% Kurzarbeit unterschrieben. Und ab diesem Zeitpunkt galt auch die Kurzarbeit. Ankündigungsfrist gab es also keine.

Nach 4 Wochen hatte sich die Auftragslage verbessert und die Hälfte der AN nahm seine Arbeit wieder zu 100% auf.

Jetzt wurden die AN informiert, das es Probleme mit dem Kug gibt. Daraufhin wurde jedem AN im Folgemonat Februar 15 Tage Urlaub abgezogen.

Ist dies zulässig Urlaub abzuziehen ohne vorherige Absprache mit den AN? Und wenn ja warum?