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Überstundenzulage auch bei Freizeitausgleich?

A
ALPHA
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, wer kann mir helfen? Wo steht geschrieben, dass bei Überstundenausgleich als Freizeit die Zulage von 25% als Zeitguthaben von 1/4 Stunde zusätzlich ausgeglichen werden muß?

1.05204

Community-Antworten (4)

G
gironimo Akzeptiert

11.04.2013 um 12:08 Uhr

gilt bei Euch ein Tarifvertrag?

Aber grundsätzlich. Bei Dir ist eine Überstunde angefallen, zu der es einen Zuschlag von 25% gab. Nun könnte die Stunde + 25 % ausgezahlt (Gehaltsabrechnung) werden. Denkbar ist auch, dass die Stunde in Freizeit gewährt wird und die 25% mit dem Gehalt zur Auszahlung kommen. Ober es werden eben 1 Std. + 1/4 Stunde in Freizeit abgegolten.

Aber wie gesagt: Du solltest den Tarifvertrag lesen oder - sofern es keinen gibt - die Vereinbarung, wo die Zuschläge festgelegt sind. Da müsste auch was über die Form des Ausgleichs stehen.

R
rkoch

11.04.2013 um 13:20 Uhr

... Wobei die Variante 25% mehr Zeitguthaben IMHO doch SEHR unüblich ist. Am häufigsten dürfte doch die Variante "1h mit Zuschlag bezahlt oder alternativ die Stunde (ohne Zuschlag) abfeiern" sein.

L
Lotte

11.04.2013 um 13:49 Uhr

Hallo Alpha, ergänzend zu meinen Vorschreibern: Wenn das weder in Deinem Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag steht, dann bekommst Du das auch nicht. Zuschläge für Überstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. LG Lotte

N
Nubbel

12.04.2013 um 21:43 Uhr

das steht als "option" im tvöd

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