Erstellt am 11.04.2013 um 10:08 Uhr von gironimo
gilt bei Euch ein Tarifvertrag?
Aber grundsätzlich. Bei Dir ist eine Überstunde angefallen, zu der es einen Zuschlag von 25% gab. Nun könnte die Stunde + 25 % ausgezahlt (Gehaltsabrechnung) werden. Denkbar ist auch, dass die Stunde in Freizeit gewährt wird und die 25% mit dem Gehalt zur Auszahlung kommen. Ober es werden eben 1 Std. + 1/4 Stunde in Freizeit abgegolten.
Aber wie gesagt: Du solltest den Tarifvertrag lesen oder - sofern es keinen gibt - die Vereinbarung, wo die Zuschläge festgelegt sind. Da müsste auch was über die Form des Ausgleichs stehen.
Erstellt am 11.04.2013 um 11:20 Uhr von rkoch
... Wobei die Variante 25% mehr Zeitguthaben IMHO doch SEHR unüblich ist. Am häufigsten dürfte doch die Variante "1h mit Zuschlag bezahlt oder alternativ die Stunde (ohne Zuschlag) abfeiern" sein.
Erstellt am 11.04.2013 um 11:49 Uhr von Lotte
Hallo Alpha,
ergänzend zu meinen Vorschreibern:
Wenn das weder in Deinem Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag steht, dann bekommst Du das auch nicht. Zuschläge für Überstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
LG Lotte
Erstellt am 12.04.2013 um 19:43 Uhr von Nubbel
das steht als "option" im tvöd