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Überstundenzulage (bis zu 12 Stunden ohne Überstundenzulage) - wie kann eine solche Zulage erreicht werden?

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leoleo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde ! Wie lange müssen wir der Geschäftsleitung Gelegenheit geben, sich zu der täglichen Regelarbeitszeit zu äußern ? Bis jetzt haben wir die Frage nur Mündlich gestellt. Da wir weiterhin wie gewohnt ,(bis zu 12 Stunden ohne Überstundenzulage), arbeiten können wir nach meiner Meinung nur eine Überstundenzulage erkämpfen ,wenn wir uns erdreisten NUR noch 8 Stunden täglich zu arbeiten. Oder könnte dieser Schuß nach hinten losgehen ? Wir arbeiten in zwei Schichten mit 18 Mitarbeitern und haben einen Betriebsrat.

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Community-Antworten (16)

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Lotte

12.12.2006 um 21:47 Uhr

leoleo, dann sollte der BR mal ganz schnell sein MBR wahrnehmen, denn mit 12h (ohne Bereitschaftszeit) verstößt Ihr gegen das ArbZG, lies da mal § 4, es sei denn Ihr fallt unter §7 und es besteht ein entsprechender TV oder eine BV.

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leoleo

12.12.2006 um 21:59 Uhr

Lotte, das ist uns schon klar das wir gegen das ArbZg verstoßen , unser chef (der selber Jurist ist) natürlich auch. das Hauptproblem ist wie können wir druck auf a) den Betriebsrat , und b) auf dem Chef machen so das auf dem schnellsten Wege sich etwas ändert.

L
Lotte

12.12.2006 um 22:21 Uhr

leoleo, wie wäre es denn z.B. mal mit einem Tipp an das gewerbeaufsichtsamt? http://www.gaa-la.bayern.de/aufgaben/aufgaben.htm

K
Kölner

12.12.2006 um 22:25 Uhr

@Lotte Ob die Bayern allerdings auch jenseits des Weisswurstäquators unterwegs sind, wage ich zumindest in Zweifel zu ziehen! Und: Die heissen mitunter auch noch anders! :-)

L
Lotte

12.12.2006 um 22:32 Uhr

Kölner, so,so... aber die Aufgaben sind doch hoffentlich auch jenseits des Freistaats die gleichen...;-))

K
Kölner

12.12.2006 um 22:36 Uhr

@Lotte Naja, das ist wie mit der Schnappatmung beim Schnarchen eines Ehepartners: Kommt er noch mal, oder nicht beim nächsten Atemzug!

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leoleo

12.12.2006 um 22:40 Uhr

Lotte /Kölner Daran habe ich auch bereits gedacht wenn nix mehr geht "SELBSTANZEIGE" ! Doch soweit wollten wir es nicht kommen lassen. zuerst kommt doch so etwas wie " Dienst nach Vorschrift". Und da konkret bestünde die Möglichkeit zum Beispiel ab 1 Januar an zu drohen die Fahrzeuge nach 8 Stunden auf dem Hof zu Fahren und Feierabend zu machen ..............

L
Lotte

12.12.2006 um 22:40 Uhr

Kölner, bist Du morgens eigentlich immer sehr, sehr müde? ;-)))

K
Kölner

12.12.2006 um 22:44 Uhr

@leoleo Sei gewarnt: Zum Streik aufrufen wird desatrös (für Dich) enden!!!!

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Lotte

12.12.2006 um 22:44 Uhr

leoleo, das Gewerbeaufsichtsamt (oder evtl. die StAFA Köln) wird Euren Betrieb aber wahrscheinlich nicht gleich schließen und die Fahrzeuge könnt Ihr eigentlich erst nach 10 Stunden auf den Hof fahren...

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leoleo

12.12.2006 um 23:00 Uhr

Kölner Das ist gerade mein Problem : ohne BV darf ich doch nicht länger als 8 Stunden Arbeiten .... Wir möchten schon gerne so weiter arbeiten aber nach einer 7,5 prozentige Lohnabsenkung (wegen der Stundenkürzung) muß der Rubel doch irgendwo herkommen ...oder ?? Sept. und Okt. ergaben bei O.G. Besatzung 650 Überstunden !!!

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Lotte

12.12.2006 um 23:04 Uhr

leoelo, wieso ohne BV nicht länger als 8h? Was sagt denn eigentlich Euer BR?

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leoleo

12.12.2006 um 23:10 Uhr

Lotte Na ja weil weder TV noch BV Unser Br möchte schon doch kommt er nur schwer in die "puschen" schließlich gehts ja nur wieder mal um das eine das geld !

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Lotte

13.12.2006 um 08:36 Uhr

leoleo, § 3 des ArbZG besagt nicht, dass man erst eine BV oder TV benötigt, damit die AZ auf 10 h erhöht werden kann. Lediglich der Zeitrahmen, in dem der Durchschnitt von 8h (werktäglich) eingehalten werden muss, wird festgelegt.

C
CalicoJack

13.12.2006 um 09:18 Uhr

LeoLeo wie sieht es denn mit dem Ansatz nach Lenkzeiten aus? Du schreibst ja das Du nach 8 Stunden die fahrzeuge einfach abstellen willst, wie wichtig ist Dir denn Dein Führerschein? Ich kenne die genauen Zeiten zwar nicht, aber 12 Stunden Lenkzeit wage ich zu bezweilfenln.

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leoleo

13.12.2006 um 20:34 Uhr

hallo calicojack Betreffend die Lenkzeiten besteht keine Gefahr wir kommen mit der Lenkzeit aus nur müssen wir den Tanker auch hin und wieder befüllen und beim Kunden entleeren. es geht explizit um die ganze Arbeitszeit. Noch ein curiosum: mein Betriebsrat ist heute absichtlich in eine Kontrolle gefahren und hat die sache mit dem Arb.Zg. geschildert Antwort des Kontrollbeamten : wir kontrollieren nur die letzten paar Tage w.g. Ruhezeit und Lenkzeitüberschreitung für das andere ist die Gewerbeaufsicht zuständig.

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