Überprüfung Eingruppierung gemäß §37(4) BetrVG
Hallo zusammen,
ich bin seit 2002 BR und seit der letzten Wahl freigestellt. Nun habe ich erfahren, daß gemäß §37(4) BetrVG ein BR Anspruch auf Gehaltsanpassung sowie Überprüfung seiner Eingruppierung mit einem vergleichbaren AN hat.
Möchte meinen Anspruch beim AG geltend machen. Konnte aber leider kein Musterschreiben hierzu im Internet finden. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen?
Habt ihr schon Erfahrungen zu diesem Thema gemacht?
Community-Antworten (3)
06.04.2013 um 11:35 Uhr
Hast Du denn die betrieblichen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft?
Also durch Einblick in die Gehaltslisten die Entwicklung Deiner vergleichbaren Kollegen festgestellt. Und hast Du dann vom AG verlangt entsprechend angepasst zu werden?
So einfach zum Gericht gehen und zu sagen, nun überprüft mal, wird nicht funktionieren. Du musst ja auch darlegen, wo Du Deinen Anspruch siehst.
Ich kann nur dringend raten, erst einmal alle betrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand - und die Argumente der Gegenseite spielen bekanntlich eine große Rolle.
Also - ein Musterschreiben gibt es da wohl kaum - gehe zu einem Fachanwalt und laß Dich beraten und ggf. vor dem Gericht vertreten.
06.04.2013 um 19:51 Uhr
Also ich bin gerade dabei die betrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Gespräche mit den Arbeitgebervertretern und die offizielle Reklamation meiner Entgeltgruppe haben jahrelang nichts gebracht.
Gespräche mit der GL werden meiner Meinung nach ebenfalls nichts bringen, weil die Erfahrung gezeigt hat, daß die GL unsere Anliegen die wir ihr direkt vorgebracht haben immer wieder an ihre Vertreter weitergibt - obwohl wir es davor schon direkt bei den Arbeitgebervertretern erfolglos versucht hatten.
Ich möchte deshalb den AG schriftlich auffordern meine Eingruppierung zu überprüfen und je nachdem was sich dann tut die nächsten Schritte planen.
Eine Liste vergleichbarer Kollegen ist erarbeitet.
08.04.2013 um 09:59 Uhr
@gironimo Entschuldige, aber wo bitte steht, dass der Threadersteller zum Arbeitsgericht gehen will? Was Du auch immer wieder so reinliest ... oder heit das rausliest? ;-))
Verwandte Themen
Versetzung, aber vorher Überprüfung Eingruppierung beantragt. Wie vorgehen?
ÄlterGuten Abend, folgendes passiert in einer Landesverwaltung. Eine Fachbereichsleitung beantragte für eine Kollegin neue Tätigkeiten vor ca 8 Monaten, auf Grund einer Kündigung eines anderen Mitarbeite
Zu hohe Eingruppierung - welche Möglichkeiten ?
ÄlterFolgender Sachverhalt : Bei uns soll ein Mitarbeiter eingestellt werden, der nicht "unseren" Beruf gelernt hat, hat aber jahrelange Erfahrung in dem Beruf als NichtFacharbeiter. Dieser erhält eine
Mitbestimmung Eingruppierung
ÄlterFall Der BR bekommt eine Anhörung zu einer Einstellung mit Anhörung zur entsprechenden Eingruppierung. Der BR stimmt der Einstellung zu, verweigert die Zustimmung zur Eingruppierung gem. § 99 Abs.
Betriebsrat haltet Betriebsvereinbarung nicht ein, was tun?
ÄlterGrundlagen: ich bin angestellt seit 01.01.2020 mit IG-Metal Baden-Württemberg EG17 EW2 (Entwicklungsstufe 2). In dem “Betriebsvereinbarung zur Einführung von Entwicklungsstufen in den tariflichen Entg
Neueinstellung zugestimmt aber Eingruppierung Zustimmung verweigert - Wer hatte dieses Problem schon einmal im BR?
ÄlterWir sind ein Betrieb mit ca. 140 MA im Tarif eisenschaffende Industrie des Saarlandes Wir haben einer Einstellung zugestimmt, haben der Eingruppierung jedoch widersprochen mit der Begründung, dass di