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Überprüfung Eingruppierung gemäß §37(4) BetrVG

M
mountagung
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin seit 2002 BR und seit der letzten Wahl freigestellt. Nun habe ich erfahren, daß gemäß §37(4) BetrVG ein BR Anspruch auf Gehaltsanpassung sowie Überprüfung seiner Eingruppierung mit einem vergleichbaren AN hat.

Möchte meinen Anspruch beim AG geltend machen. Konnte aber leider kein Musterschreiben hierzu im Internet finden. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen?

Habt ihr schon Erfahrungen zu diesem Thema gemacht?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

06.04.2013 um 11:35 Uhr

Hast Du denn die betrieblichen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft?

Also durch Einblick in die Gehaltslisten die Entwicklung Deiner vergleichbaren Kollegen festgestellt. Und hast Du dann vom AG verlangt entsprechend angepasst zu werden?

So einfach zum Gericht gehen und zu sagen, nun überprüft mal, wird nicht funktionieren. Du musst ja auch darlegen, wo Du Deinen Anspruch siehst.

Ich kann nur dringend raten, erst einmal alle betrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand - und die Argumente der Gegenseite spielen bekanntlich eine große Rolle.

Also - ein Musterschreiben gibt es da wohl kaum - gehe zu einem Fachanwalt und laß Dich beraten und ggf. vor dem Gericht vertreten.

M
mountagung

06.04.2013 um 19:51 Uhr

Also ich bin gerade dabei die betrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Gespräche mit den Arbeitgebervertretern und die offizielle Reklamation meiner Entgeltgruppe haben jahrelang nichts gebracht.

Gespräche mit der GL werden meiner Meinung nach ebenfalls nichts bringen, weil die Erfahrung gezeigt hat, daß die GL unsere Anliegen die wir ihr direkt vorgebracht haben immer wieder an ihre Vertreter weitergibt - obwohl wir es davor schon direkt bei den Arbeitgebervertretern erfolglos versucht hatten.

Ich möchte deshalb den AG schriftlich auffordern meine Eingruppierung zu überprüfen und je nachdem was sich dann tut die nächsten Schritte planen.

Eine Liste vergleichbarer Kollegen ist erarbeitet.

T
Tanzbär

08.04.2013 um 09:59 Uhr

@gironimo Entschuldige, aber wo bitte steht, dass der Threadersteller zum Arbeitsgericht gehen will? Was Du auch immer wieder so reinliest ... oder heit das rausliest? ;-))

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