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Wann muss ich arbeitsbereit sein?

T
TinaMaria
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns im Gremium gibt es derzeit heiße Diskussionen über das Thema Arbeitszeit. Wir sind ein Call Center mit "Großraumbüro" (ca 20Personen). Wir arbeiten im Schichtdienst 24/7 und haben keine festen Arbeitsplätze - d.h. vor Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit (das Telefonieren) müssen wir den Ordner aus dem Schrank holen und die Programme starten... Das schafft man auch locker in 5 min. & bisher hat das auch super geklappt aber jetzt haben einige Kollegen Ärger mit der Teamleitung, weil sie erst zur vollen Stunde zur Bürotür reinkommen - denn schließlich bekommen sie die 5min ja nicht bezahlt.

Ich habe mal geschaut - §2 Abs 2 ArbZG verstehe ich zumindest so, dass man wirklich zu vollen Stunde an seinem Arbeitsplatz arbeitsbereit sitzen muss. Stimmt das so? LG

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Community-Antworten (4)

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Arkalus

05.04.2013 um 16:28 Uhr

Das Vor- und Nachbereiten (Unterlagen aus/in den Schrank legen) gehören zur Arbeit dazu, sprich nach meiner ansicht, fange ich bei Arbeitsbeginn dann an den Ordner aus den Schrank zu nehmen und zu dem mir dann zugewiesenen freien büroplatz zu gehen und den Rechner zu starten.

Wenn das nicht zu meiner Arbeitszeit zählen würde, würde ich hier in meiner Firma stress machen (mein Rechner braucht 20-25 minuten bis er voll einsatzfähig ist und die IT kann nichts weiter machen weil die Maschiene zu alt ist)...

Habt ihr einen BR?

T
TinaMaria

05.04.2013 um 16:59 Uhr

Ich bin ja im BR.....

das ist aber gerade unser Problem - was man meint was richtig sein müsste - ist nicht zwangsläufig richtig....

Und ich bräuchte für diese Annahme irgendwelche Belege wie zBsp. Urteile, § o.ä.

Denn das Gesetzt vestehe ich so, dass ich arbeitsbereit an meinen Platz sitzen muss (hier gibt es aussnahmen für lange Wege übers Firmengeläde, Schutzkleidung ect). Und wenn ich meinen Rechner anmache kann ich ja noch nicht Arbeiten (also was leisten und so würde ich das Gesetzt verstehen)....

(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.

G
gironimo

05.04.2013 um 17:31 Uhr

TinaMaria,

Du verstehst das Gesetz falsch. Arbeit ist, wenn Du für den AG tätig wirst. Und das ist nun einmal beim Ordner holen der Fall. Laß den Ordner einfach da wo er ist und setz Dich gleich an den Tisch. Mal sehen was Dein Chef dann sagt.

Du holst doch die Sachen, weil es Arbeitsmaterialien sind, die Du benötigst. Und weil sie nicht am Arbeitsplatz liegen bleiben können, musst Du sie holen und wegbringen.

Im Übrigen geht die Mitbestimmung des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ( §87 BetrVG) nicht nur darum, wann die Arbeitszeit beginnt und endet sondern auch wo.

W
Watschenbaum

05.04.2013 um 20:58 Uhr

wenn sich ein AN an seinem Arbeitsplatz aufhalten muß und nicht frei über seine Zeit verfügen kann, sondern "fremdnützige" Dinge erledigen muß, die durch die Arbeitsorganisation des AG bedingt werden bzw. direkt angewiesen wurden, ist dies nach 612 BGB zu vergüten sofern im Arbeits-oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist (wirksam im Arbeitsvertrag könnte z.b. sein, mit dem Gehalt seien xx Überstunden abgegolten - also z.b. 1-2 Std im Monat für das Vorbereiten des Arbeitsplatzes o.ä., unwirksam wäre z.b. eine pauschale Abgeltungsklausel ohne genaue Angaben darüber, umwieviel Zeit es sich höchstens handeln soll)

"arbeitsbereit" bist ja, wenn du am Arbeitsplatz bist daß du noch nicht loslegen kannst, liegt ja darin begründet, daß der AG Voraussetzungen schafft, die es nicht zulassen, z.b. Computer muß erst noch hochgefahren werden oder oder also liegt es nicht in deinem Verantwortungsbereich, das "Vorbereitungen" anfallen, sondern in dem des AG, und dafür muß er bezahlen

davon unabhängig ist aber das Mitbestimmungsrecht des BR über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

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