Erstellt am 05.04.2013 um 14:28 Uhr von arkalus
Das Vor- und Nachbereiten (Unterlagen aus/in den Schrank legen) gehören zur Arbeit dazu, sprich nach meiner ansicht, fange ich bei Arbeitsbeginn dann an den Ordner aus den Schrank zu nehmen und zu dem mir dann zugewiesenen freien büroplatz zu gehen und den Rechner zu starten.
Wenn das nicht zu meiner Arbeitszeit zählen würde, würde ich hier in meiner Firma stress machen (mein Rechner braucht 20-25 minuten bis er voll einsatzfähig ist und die IT kann nichts weiter machen weil die Maschiene zu alt ist)...
Habt ihr einen BR?
Erstellt am 05.04.2013 um 14:59 Uhr von TinaMaria
Ich bin ja im BR.....
das ist aber gerade unser Problem -
was man meint was richtig sein müsste - ist nicht zwangsläufig richtig....
Und ich bräuchte für diese Annahme irgendwelche Belege wie zBsp. Urteile, § o.ä.
Denn das Gesetzt vestehe ich so, dass ich arbeitsbereit an meinen Platz sitzen muss (hier gibt es aussnahmen für lange Wege übers Firmengeläde, Schutzkleidung ect).
Und wenn ich meinen Rechner anmache kann ich ja noch nicht Arbeiten (also was leisten und so würde ich das Gesetzt verstehen)....
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
Erstellt am 05.04.2013 um 15:31 Uhr von gironimo
TinaMaria,
Du verstehst das Gesetz falsch. Arbeit ist, wenn Du für den AG tätig wirst. Und das ist nun einmal beim Ordner holen der Fall. Laß den Ordner einfach da wo er ist und setz Dich gleich an den Tisch. Mal sehen was Dein Chef dann sagt.
Du holst doch die Sachen, weil es Arbeitsmaterialien sind, die Du benötigst. Und weil sie nicht am Arbeitsplatz liegen bleiben können, musst Du sie holen und wegbringen.
Im Übrigen geht die Mitbestimmung des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ( §87 BetrVG) nicht nur darum, wann die Arbeitszeit beginnt und endet sondern auch wo.
Erstellt am 05.04.2013 um 18:58 Uhr von Watschenbaum
wenn sich ein AN an seinem Arbeitsplatz aufhalten muß und nicht frei über seine Zeit verfügen kann, sondern "fremdnützige" Dinge erledigen muß, die durch die Arbeitsorganisation des AG bedingt werden bzw. direkt angewiesen wurden, ist dies nach 612 BGB zu vergüten
sofern im Arbeits-oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist
(wirksam im Arbeitsvertrag könnte z.b. sein, mit dem Gehalt seien xx Überstunden abgegolten - also z.b. 1-2 Std im Monat für das Vorbereiten des Arbeitsplatzes o.ä., unwirksam wäre z.b. eine pauschale Abgeltungsklausel ohne genaue Angaben darüber, umwieviel Zeit es sich höchstens handeln soll)
"arbeitsbereit" bist ja, wenn du am Arbeitsplatz bist
daß du noch nicht loslegen kannst, liegt ja darin begründet, daß der AG Voraussetzungen schafft, die es nicht zulassen, z.b. Computer muß erst noch hochgefahren werden oder oder
also liegt es nicht in deinem Verantwortungsbereich, das "Vorbereitungen" anfallen, sondern in dem des AG, und dafür muß er bezahlen
davon unabhängig ist aber das Mitbestimmungsrecht des BR über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit