Alleindienst Pausen
Hallo zusammen,
Ich bin MA in einer WG für Menschen mit Demenz. 8 Bewohner Pfkegegrad 3-5. Im Früh bin ich allein von 6.15 h - 13.30 , mein Dienst geht bis 14.45 h . Im Spät von 14.45 h bis 22.00 , Dienst geht bis 22.15 h. Manchmal ist ein Alltagsbegleiter vor Ort von 9.30 h - 16.00 h . Es wurde sich erst kürzlich darauf geeinigt wenn die pflegekraft ganz allein vor Ort ist das die Pausenzeit bezahlt wird weil man Arbeitsbereit sein muss. Aber nur an Tagen wo der Alltagsbegleiter nicht vor Ort ist . Im Nachtdienst wurde die Pause schon immer bezahlt . Bisher konnten jeder damit Leben . Nun hat man auf dem Balkon ein Rauchverbot verkündet . Es gab keine Beschwerden . Das heisst im Dienst kann ich 8.45 h Minuten plötzlich nicht rauchen . Als Suchti macht nicht nur mir das Probleme . Wir sollen raus gehen hat die vorgesetzte gesagt und im gleichen Atemzug an die Aufsichtspflicht erinnert. Das ist doch ein Wiederspruch in sich. Ich empfinde es als Schikane . Auch für den Nachtdienst wird es keine Ausnahme geben . Wer auf dem Balkon - wo man die Kli gel hört , das Telefon, die Bewohner sieht und hört - beim rauchen erwischt wird , bekommt eine Abmahnung und der Balkon wird abgeschlossen . Ich hab das an den BR weitergegeben, aber bisher ist nichts passiert. Mich als Raucher gruselt es zur Arbeit zu gehen seither - kalter Entzug und es fehlt mir an einen Grund für diese Entscheidung. An Tagen wo der Alltagsbegleiter da ist , mache ich eine regelrechte Pause von 15.30 - 16.00 h ( letzte Möglichkeit) nachdem ich um 13.30 h begonnen habe und bis 22.15 i. Dienst bin . Ich kann die WG nicht verlassen an Tagen im Alleindienst aus Pflichtbewusstsein und der Aufsichtspflicht . Bisher wurde über Jahre das Rauchen auf dem Balkon geduldet . Nach 16 Jahren in der Firma habe ich den Eindruck das man gute Mitarbeiter vergraulen möchte .Es fehlt mir das Verständnis das er keinen Kompromiss geben soll .Habt ihr Erfahrungen ? Muss ich das einfach so hinnehmen ? Ich habe Entzugserscheinungen - wir alle .
Bitte teilt eure Erfahrungen mit uns.
Grüße
Community-Antworten (9)
08.07.2026 um 18:52 Uhr
08.07.2026 um 19:08 Uhr
Danke. Aber ich bin genauso schlau wie vorher. Also das Rauchen kann verboten werden . Es sei denn ich könnte eine Pause machen und raus gehen . Wenn ich nur die bezahlte Pause wegen der Arbeitsbereitschaft habe kann ich nicht rauchen weil ich nicht raus kann . Richtig? Also der Raucher kann dann eben nicht seiner Sucht nachkommen - fertig . Die 1 Mann Besetzung kommt zu Stande weil wir Personalmangel haben . So werden wir aber auch keines mehr finden , wenn man nicht mal mehr eine Pause hat und Nichtraucher sein sollte . Der Balkon war doch eine gute Lösung und niemand fühlte sich gestört . Also ist das alles ok so .Richtig?
09.07.2026 um 06:35 Uhr
Guten Morgen Hera, Zitat: "Der Balkon war doch eine gute Lösung und niemand fühlte sich gestört." Das weist du doch gar nicht. Ich als Nichtraucher habe nichts gegen Raucher. Hab selber lange geraucht. Aber mittlerweile kann ich den Qualm nicht mehr riechen. Und wenn bei mir in der Nacht das Schlafzimmerfenster offen ist und vom Nachbarbalkon der Qualm ins Schlafzimmer zieht könnte ich ausrasten. Und das ist bestimmt hier in deinem Fall auch so. Es wird sich wohl jemand aufgeregt haben, derjenige wird es dir nicht erzählen, dieser wird sich an die Heimleitung gewand haben und die haben entschieden: Nichtraucherschutz geht vor.
09.07.2026 um 09:17 Uhr
Der Arbeitgeber ist verpflichtet darauf zuzusehen, dass nach spätestens 6 Stunden eine halbe Stunde Pause gemacht wird. Was ein Arbeitnehmenden in dieser Zeit macht ist, solange es legal ist, völlig unerheblich. Man muss nur darauf achten, dass man anschließend wieder uneingeschänkt einsatzbereit ist, die halbe Liter Cointreau oder den Joint wären also ein Problem.
Dies ist völlig unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Pausen bezahlt.
In Deinem Fall ist die nach dem ArbZG verpflichtet Pause also spätestens von 12:15 bis 12:45 zu gewähren (und zu nehmen). Der BR (bzw. MAV) hat hier die Pflicht bei der Aufstellung der Dienstpläne darauf zu achten, dass die Vorschriften eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, sollte sie die Zustimmung zum Dienstplan verweigern und Nachbesserung verlangen.
Sollte der AG sich weigern entpsrechende Vorkehrungen für ein ungestörte Pause zu schaffen, kann man auch die Gewerbeaufsicht.
09.07.2026 um 13:14 Uhr
Jaja, das Gewohnheitsrecht :-)
WEnn der AG den Balkon als rauchfreie Zone benennt, ist das sein gutes Recht. Vielleicht liegt es auch daran, dass man den Geruch mit in die WG bringt. Aber das ist nicht das Problem, es sind die Pausen. Das kennt fast jeder im sozialen Bereich.
Auf jeden Fall steht dir die Pause zu, auch wenn du allein im Dienst bist. Da muss der AG dafür sorgen. Und vielleicht bist du ja nicht ganz allein im Haus, dann muss geschaut werden, ob sich jemand geeignetes findet. Aber wie gesagt - Brief an BR: Ich möchte Pause nehmen, bitte sorge für entsprechnede Lösungen mit dem AG.
Und es geht auch, wenn du die Pausen nimmst, dass du 2 Kurzpausen zu je 15 Minuten nimmst. Der AG braucht (wennn auch selbst) nur 2x 15 Minuten verteilt die Gruppe absichern. Und du kannst deinem Laster 2x frönen.
Übrigens, in Deutschland ist ja immer alles schön geregelt - es gibt Pausenpflicht: Ab 6 Stunden Arbeitszeit stehen dir gesetzlich 30 Minuten Pause zu.
Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber muss die Arbeit so organisieren, dass Pausen möglich sind (z. B. durch Springer oder vorübergehende Schließung). Aber bedenklich ist ja auch, was passiert, wenn du allein im Dienst bist und dir selbst passiert was? Das ist auch Arbeitsschutz. Frage nach der Gefährdungsbeurteilung, denn dein Arbeitgeber muss prüfen, ob von deiner Tätigkeit ein besonderes Risiko ausgeht. Bei Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung ist Alleinarbeit ohne Sicherung verboten. Und wenn du ohnmächtig wirst, was machen dann die Leute mit Demenz?
Vielleicht kannst du hierüber was bewegen, ich würde nicht mein Laster in den Vordergrund stellen, sondern eher meine Gesundheit am Arbeitsplatz. Was gibt der Personalschlüssel her? Könnte der Alltagshelfer vielleicht täglich kommen? Jeder macht dann zwei Kurzpausen, dann ist auch niemend in der Betreuungssituation für 30 Minuten allein.
Werdet kreativ, plant selbst Beispiele und bindet den BR ein. Er hat die Pflicht, eure (berechtigten) Interessen zu vertreten.
09.07.2026 um 16:23 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldungen.
Da gehen die Meinungen aber wirklich auseinander🤔.
Eben , hätten wir die Möglichkeit einer Pause wäre das alles ja kein Thema . Es erstaunt mich sehr das es nicht ausreichend ist das die Pausen vergütet werden . Habe geglaubt das es gängige Praxis ist so zu handeln in so einer Besetzung und völlig rechtens . Ist es also nicht ? Das müsste unser BR doch dann aber auch wissen . In unserer Betriebsvereinbarung steht das bisher nur für die Nachtdienste , dass die Pausen bezahlt werden . Unter den gegebenen Umständen hätte doch der AG aber dann erst recht nochmal überdenken sollen ob erwiesen Verbot in Gang bringt oder wenigstens mitteilen können das es Beschwerden gab - was ich echt nicht glaube . Wir sind in einem normalen Wohnhaus und um uns herum wird eher gekifft . Nun gut , ich muss mich also damit abfinden . Oder die neue Baustelle PAUSE NACH ARBEITSRECHT AUFMACHEN . Das wird nichts glaube ich . Ist doch echt schrecklich . Ich bin sauer . Wasser gibt's erst wieder wenns ganz heiss ist , so 35 Grad 🤔. Die Dinge haben sich ganz schön geändert .
10.07.2026 um 06:04 Uhr
Ich kann gut verstehen, was du meinst. Wir hatten bestimmt 10 Jahre das Thema Pausen auf dem Tisch. Mittlerweile ist es geregelt. Jeder hat die Möglichkeit, Pausen zu machen. Wer keine macht, ist selbst dafür verantwortlich. Und wenn man doch mal allein im Dienst ist, dann wird sie bezahlt.
Aber die Bezahlung der Pausen ist ja wohl nicht euer Problem, vielmehr fehlt jetzt die kleine persönliche Rauchermöglichkeit. Und wenn du diese (also die Pause) als Arbeitnehmer einforderst, muss sie dir der AG ermöglichen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
Ich sehe nur den Weg zum BR - dieser ist verpflichtet, den Schutz der MA gegenüber dem AG durchzusetzen. Und ja, es ist mühsam, dass weiß ich aus eigener Erfahrung. Aber dafür hat sich der BR wählen lassen.
Und ob das nun eine Raucherpause, der kurze Spaziergang oder ein Einkauf während der Pause ist, geht niemanden was an. "Der Mitarbeiter ist während der Pause freizustellen von jeglicher Arbeit."
Viel Glück - und vielleicht reicht für den absoluten Rauchernotfall ein Nikotinkaugummi :-).
10.07.2026 um 08:11 Uhr
Wenn euer BR tatsächlich eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat, in der steht, dass ihr keine Pause machen müsst, verstößt das klar gegen das ArbZG.
Sollte dort lediglich vereinbart sein, dass Pausen bezahlt werden, heißt es aber auch nur eben dies: Pausen werden bezahlt. Das heißt nicht, dass keine Pausen genommen werden können!
Der AG hat dafür zu sorgen, dass ihr Pause machen könnt und Pause heißt, dass man sich vom Arbeitsplatz entfernen kann und nicht erreichbar sein muss. Alles andere ist keine Pause, sondern Bereitschaft oder Arbeitsunterbrechung.
Euer AG handelt da rechtswidrig, wenn er keine Pausenablösung stellt.
10.07.2026 um 10:50 Uhr
Ohje,danke. Ich werde nochmal genau nachlesen in der BV .
Grüße
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