Hallo Leute ,

Wir sind ein call center ähnlicher Betrieb mit 7 Betriebsteilen in Deutschland. Zur Aufnahme der Arbeit müssen unsere MA jeden morgen PC`S und Programme starten um zum Dienstbeginn arbeitsbereit zu sein da der AG dies erwartet . Wir arbeiten mit unterschiedlichen Dienstplänen , die ersten beginnen um 08 uhr , die letzten 11:30 uhr )

War bislang kein Problem - es galt die Regelung für alle MA in allen Abteilungen und allen Betriebsteilen dass man sich 5 min Vorlaufzeit aufs Arbeitszeitkonto gutschreiben konnte.

Nun gibt es eine Protokollnotiz des GBR die besagt ,dass nur noch die MA mit Dienstbeginn um 08 Uhr und nur wenn Sie in für die Entgegennahme von Anrufen tätig sind diese 5 min aufschreiben dürfen . Falls Arbeitsbeginn um 09:00 oder 11:30 uhr ist oder der MA mit Reklamationen oder Email Bearbeitung tätig ist kann er die die Zeit nicht mehr aufschreiben.. Jeder MA hat einen eigenen PC + Arbeitsplatz und benötigt täglich die gleiche Vorbereitungszeit.

War 2 Jahre stelv BRV, aktuel Erstazmitglied , habe also meine Meinung dazu , aber wie beurteilt Ihr dies ? ist das rechtlich in Ordnung ? Falls jemand z.B. ein BAG Urteil dazu kennt lasst mich das bitte wissen.

Danke vorab für Eure Hilfe.