Erstellt am 05.04.2013 um 13:26 Uhr von Rapper
In der Regel darf der BR dies nicht, es sei denn, es besteht mit dem AG oder dem direkten Vorgesetzten eine Absprache dazu, dass der BR in besonderen Fällen auch einzelne Kollegen in die Sitzung holen kann (Vorladen kann der BR rechtlich nicht).
Laden oder Einladen kann man nur BRM oder EBRM.
Bitten kann der BR, aber wenn die Kollegen NEIN sagen, kann der BR nichts dagegen machen. Und auch das Bitten sollte vorher mit dem AG abgesprochen sein, damit die Kollegen keine Schwierigkeiten bekommen (Bezahlung der Zeit).
Anders ist es bei Sprechstunden des BR. Hier kann jeder MA zum BR gehen, muß sich vorher nur abmelden und kriegt die Zeit auch bezahlt.
Erstellt am 05.04.2013 um 13:31 Uhr von Trojan
Also dürften in einen 7er Gremium auch mal die EBRM geladen werden um was zu klären.
BR besteht aus 7 Leuten.
Nun noch etwas, was passiert wenn 1 BRM zurücktritt und es keine Nachfolger mehr gibt ?
Neuwahlen..?
Erstellt am 05.04.2013 um 14:30 Uhr von mitleser
Trojan, einem BRM sollte bekannt sein, wann ein EBRM zu Sitzungen eingelsden werden darf bzw muss. Sonst einmal § 25 und Kommentierung lesen.
Erstellt am 05.04.2013 um 14:33 Uhr von mitleser
Der BR darf betrieblichen Sachverstand nutzen und auch zu einzelnen Tops laden. § 80 BetrVG ............. https:docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:oyzM60rCKZwJ:www.k44.de/pdf/pm12107677sachverstaendigenrat.pdf+betrieblicher+sachverstand&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESi2hJcL4tSwtqNNbWkXdoGbOvevHzA9fMJD2_6EUFSKD60ZudftcrNbEwCBHTGktug25BwSYzLI1O192vvttMC-RPjXqAIIj109DJV2SYQ3dUKHSU-Xo6Cagkueu_d3z9J9y5Di&sig=AHIEtbRw2tWExXKwmIxVCLxlfSv_uZ8wgQ
Erstellt am 05.04.2013 um 14:51 Uhr von mitleser
Trojan, Du solltest dich einmal mit den Punkten, Nichtöffentlichkeit der BR Gremien, Ladungsfehler und den Folgen bei Verstoß sowie auch Datenschutz und hier auch möglicher strafrechtlicher Folgen bei Verstoß befassen, siehe auch BetrVG und Kommentierung und auch, ehemalige BRM sind ehemalige, als einfach nur AN. Aber auch welche Rechte hat ein EBRM, also auch wann darfver was einsehen?
Erstellt am 05.04.2013 um 15:45 Uhr von gironimo
Ich sehe keinerlei Schwierigkeiten AN zum BR zu bitten, um Auskünfte zu erteilen.
Um welche auch immer es gehen mag:
§ 80 BetrVG: Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen, er hat hierbei die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen.
Aus meiner Sicht eben auch Dinge, die in der Vergangenheit liegen und die der BR wissen muss, um an einem Problem weiter arbeiten zu können.
Die Kosten die dabei entstehen sind Kosten des BR im Sinne des § 40 BetrVG, die der AG zu tragen hat.
Wenn sich die Frage des Geldes stellt, liegt schon einiges im Argen im Betrieb.
Und im Übrigen gehe ich davon aus, dass dem BR die Regelungen zur Durchführung einer Sitzung bekannt sind. Ist hier ja auch nicht Gegenstand der Frage.