Mitarbeitern wird der gesetzlich zustehende bezahlte Urlaub unter Drohungen verweigert!!
Guten Morgen,
ich hatte vor kurzem einen Thread eröffnet, wo es um Meetings in einem Fitness-Studio ging. Dabei war das hier aufgeführte Thema auch schon kurz angesprochen worden.
Nun gibt es im gleichen Fitness-Studio die folgende Situation:
Die meist jungen und unerfahrenen Mitarbeiter unseres Fitness-Studios kennen natürlich zum größten Teil noch nicht ihre Rechte... eben weil sie noch nicht in einem "normalen" Arbeitsverhältnis stehen.
Dies wird von der Geschäftsleitung des Fitness-Studios gnadenlos ausgenutzt. Es gibt nur Forderungen, Anweisungen, Verbote, Kündigungen ohne Beachtung jeglichen Kündigungsschutzes und am Ende auch mit 7,- Euro die Stunde extrem schlechte Bezahlung.
Nun hat ein Mitarbeiter (Minijobber) danach gefragt, wie die Regelung bezüglich Urlaub im Fitness-Studio aussieht. Damit hat er in ein Wespennest gestochen!
Er wurde von einer Person aus der Geschäftsleitung darauf hingewiesen, dass es sowas dort nicht gibt und dass er "doch Verständnis dafür haben müsse, da die Mitgliederzahlen noch nicht soooo hoch seien...".
In einem Gespräch, hat die gleiche Person aus der Geschäftsleitung mit anderen Mitarbeitern (Vollzeit) gesprochen und dort gesagt, dass - wenn die Mitarbeiter darauf bestehen würden, bezahlten Urlaub zu erhalten - dies dazu führen würde, dass sie zukünftig auch einen Vertrag abschließen (und selbst zahlen) müßten, um im Fitness-Studio trainieren zu können...
Mit anderen Worten würden den Mitarbeitern Leistungen gestrichen, die ihnen seit über einem Jahr bisher zugestanden haben, wenn sie etwas einfordern, das ihnen per Gesetz zusteht!
Was haltet Ihr davon und was können wir dagegen tun?
Um einen Betriebsrat zu wählen, fehlt noch der Mut bei den Mitarbeitern.
Danke und Gruss, JayPar
Community-Antworten (24)
05.04.2013 um 11:32 Uhr
Hallo jaypar, das ist leider in vielen Betrieben so, Minijobber, die auf ihre gesetzlichen Rechte bestehen werden einfach gekündigt. Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei Dinge. Überzeuge deine Kolleginnnen/Kollegen davon in die Gewerkschaft einzutreten. Sie können auch selbst versuchen ihre Rechte durchzusetzen, bekommen vor Gericht auch Recht, verlieren dabei aber den dringend nötigen Job oder Nebenjob.
05.04.2013 um 12:38 Uhr
Danke Dir "rolfo",
...aber wie sieht es mit Kündigungsschutz aus? Kann die Geschäftsleitung des Fitness-Studios denn die Minijobber einfach so kündigen, ohne Angabe von (wahren) Gründen?
Ich muss noch zum eigentlichen Thema etwas hinzufügen:
- Die Minijobber arbeiten auf Stundenbasis
- Keiner der Minijobber hat einen richtigen Arbeitsvertrag
Danke und Gruss, JayPar
05.04.2013 um 13:21 Uhr
Guck dir mal den § 23 KSchG an, ob das KSchG überhaupt für euch Anwendung findet.
Wieviel Mitarbeiter in Vollzeit und Teilzeit seid ihr denn?
Kündigungsgründe muss der AG erst bei einer Kündigungsschutzklage nennen.
Kündigungsfristen sind einmal im BGB § 622 geregelt, bzw. in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen
05.04.2013 um 13:43 Uhr
für ein vollumfängliches Greifen des Kündigungsschutzgesetzes müssen mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt sein (Teilzeitmitarbeiter rechnen anteilig, siehe § 23 KSchG) sowie das Arbeitsverhältnis länger als 6 Mo bestehen
sind lediglich 10 oder weniger Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt, spricht man von einem Kleinbetreb, indem jederzeit ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt werden kann, egal wielange man schon dabei wäre
ein Arbeitsvertrag besteht in jedem Fall, auch wenn nichts schriftlich vereinbart ist es gelten dann eben die gesetzlichen Bestimmungen
auch das kostenlose trainieren könnte man entweder als betriebliche Übung oder sogar als Bestandteil der Vergütung sehen, je nach dem, das der AG nicht einfach einseitig ändern kann
aber wie schon gesagt : letztendlich wird man ein Gericht bemühen müssen und das ist nicht vorteilhaft für das weitere Bestehen des Arbeitsverhältnisses, da ja auch der AG offen ankündigt, den Konflikt gerne aufnehmen zu wollen....
05.04.2013 um 14:58 Uhr
Also... wenn ich das so lese, bedeutet das, dass man weiterhin den Mund halten und somit einfach akzeptieren muss, dass man abgezockt und um seine Rechte betrogen wird!
Eigentlich kaum zu glauben, dass sowas in einem Rechtsstaat wie unserem, überhaupt möglich ist... immerhin wurde die Sklaverei schon vor 150 Jahren abgeschafft...
Ich finde, da müßte es entsprechende Kontrollen geben, sodass solche Arbeitgeber nicht mehr so mit ihren Mitarbeitern umgehen können. Solchen, die das dennoch tun und sogar noch ihren Mitarbeitern DROHEN, wenn sie ihr Recht einfordern, müßten drastische Geldstrafen drohen!!!
Nun gut...
Danke jedenfalls für Eure Tipps.
LG JayPar
05.04.2013 um 15:20 Uhr
Ich habe bereits eingangs erwähnt, der Gewerkschaft beitreten, die kümmert sich um die Belange der Mitglieder
05.04.2013 um 16:01 Uhr
Solchen, die das dennoch tun und sogar noch ihren Mitarbeitern DROHEN, wenn sie ihr Recht einfordern, müßten drastische Geldstrafen drohen!!!#
Es gibt solche die es tun und solche die es mit sich machen lassen.
Wenn man keinen Arsch in der Hose hat, weder einen Arbeitsrechtschutz noch Mitglied einer Gewerkschaft ist, sollte man nicht immer nach dem Gesetzgeber rufen.
Für 7 Euro findet man an jeder Ecke nen Job.
05.04.2013 um 16:08 Uhr
@ "blackjack":
Sorry, aber mit solchen Aussagen werden solche Arbeitgeber noch bestärkt.
Viele dieser jungen Menschen (meist zwischen 17 und 20) haben halt noch keine Ahnung von ihren Rechten und trauen sich einfach nicht, diese durchzusetzen.
Diese Leute bringst Du auch nicht in eine Gewerkschaft.
Und eben genau darum sollte genau der Gesetzgeber hier nacharbeiten!!!
LG JayPar
05.04.2013 um 16:12 Uhr
Die Gesetze sind da. Man muß sie nur in Anspruch nehmen und dafür ist jeder selbstverantwortlich.
05.04.2013 um 16:26 Uhr
na ja, der Staat ist da schon sehr einseitig, was Strafen betrifft
als AG Steuern nicht korrekt abzuführen, wird streng bestraft und kann z.b. zur Gewerbeuntersagung nach § 35 GeWo führen wegen Unzuverlässigkeit
werden "nur " die AN beschissen, sollen die sich gefälligst selbst um ihre Ansprüche kümmern
da hakt es etwas insbesondere beim Minijobs oder anderen prekären Arbeitsverhältnissen, wie den schon üblichen grundsätzlichen Befristungen
das Risiko des AG geht gegen Null der AN, der darauf angewiesen ist, irgendwie Geld zu verdienen,spielt mit seinem Job
05.04.2013 um 16:29 Uhr
@ "Watschenbaum":
JA, genau so ist es leider. Der AG übt Druck aus und diese jungen Leute ziehen den Kopf ein. Und genau darauf spekuliert der AG ja auch... der weiß, dass ihm "keiner was kann" und nutzt das knallhart aus.
Gerade solche Methoden müßten eigentlich auch Kontrolliert werden. Da hapert es wirklich an geeigneten Maßnahmen finde ich!
LG JayPar
05.04.2013 um 20:13 Uhr
Versuch mal Gewerbeaufsichtamt zu kontaktieren. Die sollen auch diskrett deine Sache behandeln.
08.04.2013 um 10:18 Uhr
Hallo,
gibt es denn außer der Gewerbeaufsicht noch irgend eine offizielle Stelle, an die ich mich mit dem Problem wenden könnte?
Die Lage spitzt sich extrem zu. Der AG droht jetzt in Einzelgesprächen den Aushilfen (Minijobbern) und sagt dabei unterschwellig, aber deutlich, dass jeder, der darauf besteht, bezahlten Urlaub zu erhalten, gehen muss!
Das kann man doch nicht einfach so stehen lassen...
Danke und LG, JayPar
08.04.2013 um 14:37 Uhr
Da hilft doch nur der Zusammenhalt. Lasst doch den AG 2 Wochen seine Kurse selbst machen.
08.04.2013 um 14:59 Uhr
Lieber "Niemand",
...damit würden wir ihm dann auch noch ein Recht in die Hand geben, uns alle rauszuschmeißen.
09.04.2013 um 09:51 Uhr
@ ALL:
Habe gestern bei der Gewerbeaufsicht angerufen. Dort konnt man mir auch nicht weiterhelfen. Die sind nur zuständig für die Einhaltung der korrekten Arbeitszeiten, Pausen etc., aber nicht dafür, dass - wie im hiesigen Fall - auch bezahlter Urlaub nach den gesetzlichen Vorgaben gezahlt wird.
Offenbar werden Mitarbeiter hier tatsächlich völlig alleine gelassen und solche Arbeitgeber, wie dieses Fitness-Studio können mit ihren Mitarbeitern umspringen, wie es ihnen gerade passt.
Ich könnte echt ausrasten... und halte das echt für unglaublich. Vor allem, da es sich um ganz junge Menschen handelt - ohne Erfahrung, natürlich ohne Rechtschutzversicherung (da sie ja eben kaum was verdienen) und sie sind auf den Job angewiesen und wissen noch nicht, wie man sich wehren kann.
Schöne Grüße, JayPar
09.04.2013 um 10:11 Uhr
zwei simple Möklichkeiten. Urlaub beantragen und im Falle der Ablehnung vorm Arbeitsgericht einklagen. Oder - Neuen Job suchen und anschließend den nicht gewährten Urlaub des Vorjahres vor dem ArbG einklagen. Im ersten Fall musst du natürlich nicht sofort klagen, je nach euren abeitsvertraglichen Ausschlussfristen verfällt dein nicht gewährter Urlaub erstmal nicht. Ich gehe mal nicht davon aus, dass eure Sklaventreiber auf einen TV Bezug nehmen. Und so als Tip, ich würde auf jeden Fall den zweiten Weg wählen
09.04.2013 um 10:36 Uhr
Dank Dir "Kulum".
Schwierig ist dabei eben nur, dass solche Jobs natürlich vom Grund her beliebt sind und eben nicht wie Sand am Meer vorhanden...
Das wissen auch diese Arbeitgeber und spielen damit!!
Die meist jungen Menschen verzichten dann meist lieber darauf, sich mit den AG vor Gericht auseinanderzusetzen und auch hier ist es wieder so, dass solche knallharten AG das genau wissen... die nächsten Jobsucher stehen nämlich schon hoffend vor der Türe!!
Ggf. werde ich vorschlagen, einen Betriebsrat zu wählen. Dazu muss ich nur zunächst mal schauen, wie viele Mitarbeiter es überhaupt sind. Soweit ich weiß, zählen die Minijobber ja quasi nur zu 50% und die Vollzeitkräfte ganz.
Vielleicht habt Ihr ja da auch noch einen Tipp?
LG JayPar
09.04.2013 um 13:54 Uhr
@jaypar Es ist auch nicht ganz ausser Acht zu lassen, dass im Klagefall ein paar euro fällig werden, mit Anwalt sogar ein paar viele Euro mehr - da lohnt dann u.U. der Vergleich 'zu erwartendes Ergebnis/Kosten'.
Jeder Angestellte - egal ob Minijobber (die ja GfB sind und dem TzBfG unterliegen) - zählt bei einer BR-Wahl als eine GANZE Person.
09.04.2013 um 19:24 Uhr
Hallo jaypar, ergänzend zu Kölner: Nur bei der Frage, ob es sich um einen Kleinbetrieb handelt, zählen die Teilzeitkräfte bis 20 Stunden 50 % (auch Minijobber), bis 30 Stunden 75 % und über 30 Stunden 100 %. Das ist z. B. wichtig für die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz die volle Anwendung findet. Volle Anwendung findet es erst bei Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitstellen. LG Lotte
09.04.2013 um 23:06 Uhr
Mit anderen Worten würden den Mitarbeitern Leistungen gestrichen, die ihnen seit über einem Jahr bisher zugestanden haben, wenn sie etwas einfordern, das ihnen per Gesetz zusteht!
Was haltet Ihr davon und was können wir dagegen tun?
Um einen Betriebsrat zu wählen, fehlt noch der Mut bei den Mitarbeitern.
Danke und Gruss, JayPar Erstellt am 05.04.2013 um 09:18 Uhr von jaypar 46101
man sollte sich erst einmal überlegen warum man diesen nebenjob macht. um geld zu verdienen? oder um ümmesünst zu trainieren?
09.04.2013 um 23:23 Uhr
ich sag mal vom praktischen Standpunkt aus gesehen :einen BR gründen zu wollen hilft euch gar nichts
ohne zu wissen, wie das läuft bzw. sachkundige Hilfe, bringt man eine Wahl schon mal gar nicht hin und je mehr vorher darüber gesprochen wird, umso größer sind die Verluste beim Wahlvolk bzw. den Kandidaten, bis das Ganze erstmal anläuft und selbst wenn es dann einen BR gibt, muß der sich erstmal schulen , um zu wissen, um was es überhaupt geht
dann kommt der Streß mit Freistellungen, Bezahlung von Arbeitsmaterialien, Lehrgängen etc. wenn da der AG auf stur schaltet, muß man alles mühsam per Anwalt durchsetzen (mach mal deinem AG klar, der bisher noch nichtmal bezahlten Urlaub gewähren will, daß er jetzt seine Leute bezahlt freistellen muß für Schulungen, daß sie statt zu arbeiten, BR-Sitzungen bzw. BR-Arbeit verrichten und und und )
und zuletzt muß trotzdem der einzelne AN seinen Urlaubsanspruch individuell durchsetzen, wenn der AG weiter blockiert
man kann so ein Thema immer schön abschließen mit dem Rat, einen BR zu gründen, dann wird alles gut
erstens ist das gar nicht so einfach, wenn ein AG quertreibt und zweitens wird nicht alles gut dadurch
hier muß man ehrlichkeitshalber einfach sagen : entweder die AN hängen an ihrem Job und schlucken die Kröten, oder sie klagen ihren Urlaubsanspruch ein, auf die Gefahr, entsorgt zu werden
das das Ganz nicht befriedigend ist, steht außer Frage
10.04.2013 um 10:46 Uhr
Danke für die zahlreichen weiteren Antworten und Euer Interesse.
Ich hatte es fast befürchtet :-)
Gestern fand nochmal ein Gespräch mit einigen Mitarbeiter-/innen statt. Dabei wurde ich dann gefragt, ob ich mir den BR-Job vorstellen könne... Tja - so kommt man an den "Schwarzen Peter" - nämlich wenn man sich einsetzt.
Die Leute werden sich definitiv nicht trauen, ihr Recht einzuklagen und erhoffen sich, dass Jemand, der dann Betriebsrat ist, einfach den AG davon überzeugen kann, dass er mit seinen Mitarbeitern vernünftig umgehen muss. Die Hoffnung ist da recht groß.
Auf jeden Fall habe ich mit meinen Gesprächen in den letzten beiden Wochen "in ein Wespennest gestochen" und das hat schon ein paar Dinge sichtbar gemacht. Zwar tut der Arbeitgeber weiterhin so, als ob nichts sei und das Thema wird tot geschwiegen... aber so langsam erwacht ein Widerstand bei den Mitarbeiter-/innen, denn sie haben jetzt endlich kapiert, dass sie ungerecht behandelt werden und das gärt!!!
Nochmal kurz zum Posting von "Nubbel": Das sehe ich nicht so... Denn das Training umsonst ist ja im Grunde eine zusätzliche Bezahlung, die dann auch noch gestrichen würde. Immerhin verdienen die Mitarbeiter-/innen dort mit 7,- Euro die Stunde (übrigens auch am Wochenende der gleiche Betrag) alles andere als viel und dadurch wäre es dann eine zusätzliche Streichung von Leistungen, die im Übrigen seit langer Zeit schon gegeben werden. Hier müßte man sogar über eine "betriebliche Übung" nachdenken...
Danke und schöne Grüße, JayPar
10.04.2013 um 10:56 Uhr
"Nochmal kurz zum Posting von "Nubbel": Das sehe ich nicht so... Denn das Training umsonst ist ja im Grunde eine zusätzliche Bezahlung, die dann auch noch gestrichen würde. Immerhin verdienen die Mitarbeiter-/innen dort mit 7,- Euro die Stunde (übrigens auch am Wochenende der gleiche Betrag) alles andere als viel und dadurch wäre es dann eine zusätzliche Streichung von Leistungen, die im Übrigen seit langer Zeit schon gegeben werden. Hier müßte man sogar über eine "betriebliche Übung" nachdenken..."
Und das siehst du richtig. Das kostenlose Training ist ein geldwerter Vorteil, der nicht ohne weiteres wieder genommen werden kann.
btw Nubbel, zur Frage warum geht man arbeiten. Weder um Geld zu verdienen, noch um kostenlos zu Trainieren sondern um sich sein Leben zu finanzieren. Und zwar nicht nur Kleidung, Essen, Miete sondern eben auch die Freizeit. Hier gibts einen kargen Lohn aber wenigstens ist auch ein Teil der Freizeitgestaltung finanziert. Das soll wegfallen und du siehst da kein Problem? Weil das Geld ja wohl zur reinen Existenz noch reicht? Irgendwie seh ich da was anders
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