Bezahlte Freistellung von der Arbeit für Teilzeitbeschäftigte
Hallo, ich bin BRV in einem mittelständigen Unternehmen und habe folgende Frage: bei uns arbeitet eine Kollegin als 3-tages Kraft. Jetzt zieht die Kollegin um und möchte die Ihr laut Tarifvertrag zustehende Freistellung von 2 Tagen nehmen. Unser Personalleiter gesteht ihr aber nur 1 Tag zu, weil im MTV steht, daß Teilzeitbeschäftigte anteilig an den tariflichen Leistungen zu beteiligen sind. Im TzBFG § 4 steht Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen seiner Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, daß sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Ich meine, daß sie Anspruch auf 2 Tage hat. Wer hat nun Recht? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort, denn ich bin etwas ratlos.
Community-Antworten (2)
14.01.2011 um 16:53 Uhr
Personaler hat Recht, da es so im MTV steht. Er wird übrigens auch nicht schlechter behandelt. Im Gegenteil würde auch er 2 Tage bekommen würde er besser gestellt. Denn er müsste dann um wegen Umzug 1 Woche frei zu haben anteilig weniger Urlaub nehmen.
Die Teilzeitkraft bekommt ja auch weniger Urlaubstage, eben anteilig.
14.01.2011 um 16:55 Uhr
sehe das genau wie Hannelore. man kann evtl noch darüber streiten ob sie denn 1,2 Tage frei bekommen müßte wg anteilig.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Freistellung bei Jobsuche bezahlte oder unbezahlte Freistellung
ÄlterHallo zusammen, ich arbeite als Betriebsrat in einer Integrationsfirma und eine Mitarbeiterin hat einen befristeten Vertrag der zum 30.04.2015 auslauft. Die Mitarbeiterin hat einen Schwerbehindertens
Bezahlte Freistellung
ÄlterUnser Tarifvertrag konkretisiert Paragraph 616 BGB (bezahlte Freistellung) in mehreren Punkten zum Beispiel für die notwendige Arbeit im Berufsverband und auch für die eigene Eheschließung oder dem To
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
ÄlterIn unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
Arzttermine in der Arbeitszeit
Hallo ! In unseren Arbeitsverträgen ist §616BGB NICHT ausgeschlossen worden. In einer BV sind für verschiedene Abteilungen unterschiedliche Kernarbeitszeiten festgelegt worden (z.B. 8-17Uhr und 10-16