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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlte Freistellung von der Arbeit für Teilzeitbeschäftigte

J
Jungfraulöwe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin BRV in einem mittelständigen Unternehmen und habe folgende Frage: bei uns arbeitet eine Kollegin als 3-tages Kraft. Jetzt zieht die Kollegin um und möchte die Ihr laut Tarifvertrag zustehende Freistellung von 2 Tagen nehmen. Unser Personalleiter gesteht ihr aber nur 1 Tag zu, weil im MTV steht, daß Teilzeitbeschäftigte anteilig an den tariflichen Leistungen zu beteiligen sind. Im TzBFG § 4 steht Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen seiner Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, daß sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Ich meine, daß sie Anspruch auf 2 Tage hat. Wer hat nun Recht? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort, denn ich bin etwas ratlos.

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Community-Antworten (2)

H
Hannelore

14.01.2011 um 16:53 Uhr

Personaler hat Recht, da es so im MTV steht. Er wird übrigens auch nicht schlechter behandelt. Im Gegenteil würde auch er 2 Tage bekommen würde er besser gestellt. Denn er müsste dann um wegen Umzug 1 Woche frei zu haben anteilig weniger Urlaub nehmen.

Die Teilzeitkraft bekommt ja auch weniger Urlaubstage, eben anteilig.

R
rtjum

14.01.2011 um 16:55 Uhr

sehe das genau wie Hannelore. man kann evtl noch darüber streiten ob sie denn 1,2 Tage frei bekommen müßte wg anteilig.

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