Hallo,
ich bin BRV in einem mittelständigen Unternehmen und habe folgende Frage:
bei uns arbeitet eine Kollegin als 3-tages Kraft.
Jetzt zieht die Kollegin um und möchte die Ihr laut Tarifvertrag zustehende Freistellung von 2 Tagen nehmen.
Unser Personalleiter gesteht ihr aber nur 1 Tag zu, weil im MTV steht, daß Teilzeitbeschäftigte anteilig an den tariflichen Leistungen zu beteiligen sind. Im TzBFG § 4 steht Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen seiner Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, daß sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Ich meine, daß sie Anspruch auf 2 Tage hat. Wer hat nun Recht? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort, denn ich bin etwas ratlos.