Erstellt am 03.04.2013 um 22:28 Uhr von Hoppel
@ Akutschi
In Nr. 7 steht: ... im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;
Es gibt weder eine gesetzliche noch UnfallverhütungsVORSCHRIFT, die es einem AG verbietet, AN über 55 in Nachtschicht zu beschäftigen. Eine solche BV könnte man aus meiner Sicht nicht per Einigungsstelle erzwingen.
Aber Ihr könntet restriktiv vom § 6 Abs.4 ArbZG Gebrauch machen und in eine BV "gießen". Hier zieht die Nr.7 § 87 vollumfänglich!
Erstellt am 04.04.2013 um 09:55 Uhr von gironimo
Die Mitbestimmung des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ist weitreichend. Alle erdenklichen Regelungen (sofern sie nicht gegen Gesetze oder Tarife verstoßen) sind denkbar. Wenn Ihr Euch bei der BV Arbeitszeit nicht auf Details einigen könnt, wäre auch eine E-Stelle denkbar.
Zu beachten wäre hier nur, wer die besseren und überzeugenden Argumente hat. So gesehen ist die "drohende" E-Stelle zwar ein gutes Druckmittel Verhandlungen voranzubringen - eine Garantie für eine bestimmte Regelung ist sie nicht; eben für einen Kompromiss.
Erstellt am 04.04.2013 um 10:26 Uhr von betriebsratten
Ihr müsst nur aufpassen dass es weder in eine positive noch eine negative Diskriminierung ausartet.
Tipps für Inhalte findet Ihr hier
http://www.bvpraevention.de/cms/index.asp?inst=bvpg&snr=9136
Vielleicht könnt Ihrs dem Arbeitgeber auch so zu verkaufen, dass er Geld sparen kann wenn ers gut gestaltet, da weniger Ausfallzeiten
Gruss von den betriebsratten