Betriebsvereinbarung
Wir möchten eine BV erwirken, die es den Mitarbeitern im 3 Schicht Modell ermöglicht, ab einem jungen Alter von 55 Jahren frei wählen zu können, ob diese Nachtschicht arbeiten wollen oder nicht. Alles im Sinne der Gesundheitsförderung. Eine gewisse Belastung durch die Schichtarbeit besteht, für jeden Kollegen der nach diesem Schichtmodell arbeitet. Frage: Wäre eine solche BV freiwillig oder kann das BR Gremium im Notfall über §87 Abs 1 Nr. 7 dies durch E-Stelle erzwingen?
Community-Antworten (3)
04.04.2013 um 00:28 Uhr
@ Akutschi
In Nr. 7 steht: ... im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;
Es gibt weder eine gesetzliche noch UnfallverhütungsVORSCHRIFT, die es einem AG verbietet, AN über 55 in Nachtschicht zu beschäftigen. Eine solche BV könnte man aus meiner Sicht nicht per Einigungsstelle erzwingen.
Aber Ihr könntet restriktiv vom § 6 Abs.4 ArbZG Gebrauch machen und in eine BV "gießen". Hier zieht die Nr.7 § 87 vollumfänglich!
04.04.2013 um 11:55 Uhr
Die Mitbestimmung des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ist weitreichend. Alle erdenklichen Regelungen (sofern sie nicht gegen Gesetze oder Tarife verstoßen) sind denkbar. Wenn Ihr Euch bei der BV Arbeitszeit nicht auf Details einigen könnt, wäre auch eine E-Stelle denkbar.
Zu beachten wäre hier nur, wer die besseren und überzeugenden Argumente hat. So gesehen ist die "drohende" E-Stelle zwar ein gutes Druckmittel Verhandlungen voranzubringen - eine Garantie für eine bestimmte Regelung ist sie nicht; eben für einen Kompromiss.
04.04.2013 um 12:26 Uhr
Ihr müsst nur aufpassen dass es weder in eine positive noch eine negative Diskriminierung ausartet. Tipps für Inhalte findet Ihr hier http://www.bvpraevention.de/cms/index.asp?inst=bvpg&snr=9136
Vielleicht könnt Ihrs dem Arbeitgeber auch so zu verkaufen, dass er Geld sparen kann wenn ers gut gestaltet, da weniger Ausfallzeiten Gruss von den betriebsratten
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