Hallo,
wir haben eine Frage. In unserem Betrieb haben wir eine Betriebsvereinbarung, bei der die Kolleginnen/en wenn sie am Samstag freiwillig Mehrarbeit machen für die Frühschicht 10 und für die Spätschicht 25 Euro bekommen. Nun wird einem Kollegen diese 10 Euro nicht gewährt, mit der Begründung, dass der Kollege nur Frühschicht (oder besser wie der AG sagt Tagschicht) arbeitet. In unserer BV ist jedoch keine Einschränkung von Kolleginnen/en niedergeschrieben. Wir haben darauf hin einen Anwalt eingeschalten, der uns bestätigte, dass auch dieser Kollege Anspruch auf die 10 Euro hat. Der Arbeitgeber weigert sich jedoch beharrlich, diese zu gewähren. Wir wollten deshalb den Arbeitgeber zur Einhaltung der Betriebsvereinbarung zwingen und ihn vor Gericht ziehen. Dazu sagte unser Anwalt, dass das nicht geht, da aus dem aktuellen Fall ein Individualrecht entstanden ist und nur der Kollege sein Recht einklagen kann. Wir müssten die BV kündigen oder Überstunden nicht genehmigen. Dies jedoch wollen wir nicht, da es "nur" diesen einen Kollegen betrifft. Gibt es dennoch eine Möglichkeit über ein Arbeitsgericht den AG zur Einhaltung zu zwingen?