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Dienstplan, Wunschplan

T
Tintorot
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, kann der BR im Rahmen der Überprüfung des Dienstplanes auch den Wunschplan anfordern) Vielen Dank für die Antworten LG Tintorot

1.05104

Community-Antworten (4)

G
gironimo

02.04.2013 um 12:59 Uhr

.... wenn es so was gibt.

Dem BR sind alle erforderlichen Unterlagen, die er zur Durchführung seiner Aufgaben benötigt, vorzulegen (§ 80 BetrVG)

G
Galaxy

02.04.2013 um 13:29 Uhr

@tintorot

natürlich kann er das, aber der Plan heißt ja "Wunschplan" und wünschen kann man sich ja viel ohne dass die Wünsche auch in Erfüllung gehen müssen. Auf welche Wünsche soll denn der BR deiner Meinung nach achten um einen DP zu genehmigen?????? Gruß Galaxy

F
Fliege

02.04.2013 um 13:34 Uhr

@galaxy Vielleicht möchte Tintorot im Wunschplan nur schauen, ob die Wünsche spezieller Lieblinge der Leitung (fast) immer erfüllt werden und bei anderen deren Wünsche (fast) nie erfüllt werden?!?

Fliege

G
Galaxy

02.04.2013 um 13:41 Uhr

@Fliege das ist natürlich ein Argument, dem ich nichts entgegen setzen kann ;-))))

Gruß Galaxy

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