Erstellt am 02.04.2013 um 10:59 Uhr von gironimo
.... wenn es so was gibt.
Dem BR sind alle erforderlichen Unterlagen, die er zur Durchführung seiner Aufgaben benötigt, vorzulegen (§ 80 BetrVG)
Erstellt am 02.04.2013 um 11:29 Uhr von galaxy
@tintorot
natürlich kann er das, aber der Plan heißt ja "Wunschplan" und wünschen kann man sich ja viel ohne dass die Wünsche auch in Erfüllung gehen müssen. Auf welche Wünsche soll denn der BR deiner Meinung nach achten um einen DP zu genehmigen??????
Gruß
Galaxy
Erstellt am 02.04.2013 um 11:34 Uhr von Fliege
@galaxy
Vielleicht möchte Tintorot im Wunschplan nur schauen, ob die Wünsche spezieller Lieblinge der Leitung (fast) immer erfüllt werden und bei anderen deren Wünsche (fast) nie erfüllt werden?!?
Fliege
Erstellt am 02.04.2013 um 11:41 Uhr von galaxy
@Fliege
das ist natürlich ein Argument, dem ich nichts entgegen setzen kann ;-))))
Gruß
Galaxy