Regelmäßig rechtlich geregelte Arztbesuche------Fortsetzung
Um den Anfang zu haben erst mal die Frage vom eigentlichen Thread----aber leider fehlt dort der Button zum weiter antworten.
Snooker Was heißt denn besuchen "musste" ?
Die BV regelt nichts in vergleichbarer Richtung und in der BV wird der Vorgang mit dem Betroffenen und Kündigungen mit Wiedereinstellungsgarantie etc. geregelt. Da wir ein großer Betrieb sind extra irgendwelche BV zu ändern o. MA abzulehnen halte ich für schwierig.
Ich habe nächste Woche ein Gespräch diesbezüglich mit unserem Vosi und mal schauen, was er dazu sagt.
Ich hätte nur gerne schon einen gewissen Ansatz mit in das Gespräch genommen.
Schöne Feiertage
Antwort 24 Erstellt am 29.03.2013 um 20:57 Uhr von BRfrischling
Bei der Person die ich meinte war es so, dass er an einem Burn out erkrankt war. Also er musste zum Arzt. Und versuche mal kurzfristig bei einem Facharzt, Psychologen oder sonstiges einen passenden Termin zu bekommen. Termine werden dort oftmals in einem zwei Wochenrythmus auf ein halbes Jahr im voraus gegeben. Und diese Ärzte rufen ganz gewiss dann nicht erst beim Chef oder Personaldienstleister an um zu fragen, ob der Termin xy in 3 Monaten denn so genehm ist. Ärzte planen auch ihren Tag und ihre Patienten ein. Hier würde ich dem AG mal anraten, dass er ja mal selbst versuchen könnte, Termine bei Fachärzten zu bekommen. Er soll sich dann aber als Ottonormalverbraucher melden und nicht als Privatversicherter.
Community-Antworten (1)
29.03.2013 um 23:08 Uhr
Und den Thread mal rein holen.
Und nix für ungut, aber sollte ich michdurch dies BV irgendwie schlechter stellen als wie mir die Möglichkeiten nach § 616 der Gesetzgeber gibt, dann würde ich als AN wohl zum Anwalt gehen.
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