Erstellt am 29.03.2013 um 12:28 Uhr von Kölner
@Spidergirl
Schon einmal mit dem AG darüber geredet? (150 Std. hielte ich für wahrscheinlich)
Konkretisierung des AV - so kann man das nennen. Aber da muss man ggf. die Zeit (wie lange arbeitest Du schon mindestens 10 Std/Monat mehr?) und ein ArbG bemühen.
Erstellt am 29.03.2013 um 13:13 Uhr von Hoppel
@ Spidergirl
Einen Anspruch auf einen 160 Stundenvertrag kannst Du sicherlich nicht geltend machen, die erreichst Du ja schon jetzt nicht.
Fraglich ist, ob sich Dein Arbeitsvertrag hinsichtlich der Arbeitszeit stillschweigend geändert hat. Setzt voraus, dass Du über einen langen Zeitraum mit durchschnittlich 154 Stunden eingesetzt wurdest.
Die Erfolgsaussichten sind m.E. aber trotzdem sehr gering, da die vereinbarte Stundenzahl noch nicht einmal erheblich überschritten wird.
Bist Du arbeitsvertraglich zur Ableistung einer gewissen Anzahl Überstunden verpflichtet? Werden die Überstunden vom AG veranlasst?
Du kannst Deinem AG aber mitteilen, dass Du Deine vereinbarte Arbeitszeit um X Stunden verlängern möchtest > § 9 TzBfG.
Erstellt am 29.03.2013 um 13:21 Uhr von Lotte
Spidergirl,
verlangen kann man ja erstmal alles mögliche und wenn man sich mit dem AG einigt: Kein Problem.
Solltest Du keine Überstundenvereinbarung im AV haben, könntest Du bei Nichteinigung erstmal den Weg gehen, die Überstunden abzulehnen. Vor Gericht ist eine unserer KollegInnen vor zwei Jahren mit dem Verlangen nach Erhöhung der AZ nur zum Teil durchgekommen. Da bleibt es dann abzuwarten, wie der Richter es sieht.
LG Lotte
Erstellt am 29.03.2013 um 17:40 Uhr von petersmaier
Vorsicht: Wie aus einer Teilzeit- eine Vollzeitkraft werden kann
Arbeitgeber sollten auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit insbesondere ihrer Teilzeitkräfte ein Auge haben. Der Grund: Oft können vertraglich vereinbarte Arbeitzeit (etwa 25 Stunden pro Woche) und faktisch geleistete weit auseinanderliegen. So kann es passieren, dass eine Teilzeitkraft, die auf den Wunsch des Arbeitgebers regelmäßig länger arbeitet, automatisch zur Vollzeitkraft wird. Rechtlich passiert Folgendes: Die nach außen hin einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags dar ? die Teilzeitkraft ist zur Vollzeitkraft geworden.Die Problematik erschließt sich aus einem Urteil vom Mai 2006 des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 8 Sa 2046/05). Danach sah der Tarifvertrag der Klägerin ursprünglich 28,5 Stunden pro Woche vor. Tatsächlich arbeitete sie aber über ein Jahr wesentlich länger. Nachdem der Arbeitgeber sie wieder 28,5 Stunden beschäftigen wollte, klagte die Arbeitnehmerin und verlangte auch weiterhin die Beschäftigung und Bezahlung als Vollzeitkraft. Das Gericht gab der Klage statt. Die Gründe:Ruft der Arbeitgeber ständig und über einen längeren Zeitraum eine erhöhte Arbeitszeit ab und werden diese vom Mitarbeiter geleistet, handelt es sich nicht um Überstunden, sondern um die tatsächlich geschuldete vertragliche Leistung.Entscheidend ist dann nicht der Text im Arbeitsvertrag, sondern der wirkliche Wille von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der im tatsächlich ?gelebten? Rechtsverhältnis zum Ausdruck kommt.Es muss von einer stillschweigenden Neuregelung des Arbeitsvertrags ausgegangen werden, wobei sich der Umfang der stillschweigend vereinbarten Arbeitszeit aus den praktizierten Arbeitszeiten der vergangenen Jahre ergibt.
..............
http://www.business-wissen.de/personalmanagement/teilzeitkraefte-achtung-bei-mehrarbeit-und-ueberstunden/