Ein Kollege ist in psychischer Behandlung seit 2 Jahren wegen Traumatas etc. also viel Arbeit/Erfolg aufgebaut.
Der Psychologe hat selbst ein Burn Out erlitten und die Therapie 6 Monate eingestellt.
Nach 6 Monaten nimmt er die Arbeit wieder auf mit der Einschränkung den letzten Termin um 14 Uhr zu vergeben.
Der Koll. hat großen Bedarf und müsste wöchentlich eine Stunde früher die Arbeit beenden und sich dies bescheinigen sprich bezahlen lassen, da er ja sonst doppelt bestraft wird.
Er hat mit seinem Meister gesprochen und dieser unterstützt das nicht und sagte das er es rechtlich nicht darf.
Stimmt das? Hat der Kollege keinen Anspruch auf bezahltes Fernbleiben, das 1 Regelmäsigkeit 2 die Dauer der Therapie nicht absehbar ist (1/2/3/4/5 Jahre?).
MfG