Konstitutive Sitzung - Wer kann sie beschreiben?
Hallo liebe Forummitglieder,
ich (25 J.) arbeite seit 08/00 in einem Unternehmen mit zurzeit 448 Mitarbeitern. In unserer Betriebsratswahl vom 11.05.06 wurde ich mit 116 Stimmen an 6. Stelle (insgesamt 9 BR-Mitglieder) in den Betriebsrat gewählt. Morgen am 23.05.06 haben wir unserer konstitutive Sitzung. Bei allen Recherchen bisher, ist es mir leider noch nicht gelungen eine Beschreibung über diese Erstsitzung zu bekommen.
Folgend bitte ich eindringlichst um eure Mithilfe. Welche Punkte werden hier im allgemeinen behandelt. Welche Positionen werden noch gewählt außer die des BR-Vorsitzenden? Wie ist so ein Ablauf so einer Sitzung? 2 h sind dafür angedaht, lt. Einladung. Daher würde ich gern so eine Aufstellung haben was hier wichtig ist. Auf was muss ich mich einstellen? Wir haben soweit ich weis keinen Personalausschuss aber es wird ein Betriebs- u. Wirtschaftsausschuss gewählt. Kann ich mich hierfür als Erstgewähle bewerben? Inwieweit kann ich entsprechende Schulungen hierzu besuchen, zeitnah natürlich. Wer muss dieser Teilnahme zustimmen? Der Vorsitzende oder alle BR-Mitglieder?
Vielen Dank vorab für eine schnelle und detailierte Antwort.
Liebe Grüße
Sabrina
Community-Antworten (11)
23.05.2006 um 00:54 Uhr
@Elfenkristall Konst. Sitzung
- Wahl des Wahlleiters zur Wahl des BRV
- Wahl des BRV
- Wahl des stellv. BRV
- Vereinbarung über Form der Freistellung (ganz oder splitten)
- Wahl des freigestellten BRM (ggf. der anteilig freigestellten BRM's)
- BA-Wahl der 3 verbleibenden Mitglieder (BRV+stellv. BRV sind sowieso drin)
optional...
- Wahl des Sitzungsniederschriftanfertigers (Protokollführer)
- WA-Besetzung
- Wahl der Mitglieder weiterer Ausschüsse
- ggf. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, wenn § 1 Abs. 2 DrittelBG gilt
23.05.2006 um 01:03 Uhr
Hallo Kölner,
vielen Dank für deine Hilfe. Bin so missgestimmt, aufgrund meiner Wissenslücken zur morgigen Sitzung. Möchte einfach nicht dort hingehen und kein Hintergrundwissen haben. Ich weis, das niemand als BR-Mitglied geboren wurde und das in keiner Ausbildung Bestandteil ist, donnoch fühle ich mich ganz fehl am Platz mit so sperrlichem Wissen obwohl ich seit Wochen nichts anderes tue als Betriebsrat zu studieren.
Bist du bereits ein erfahrendes Mitglied?
Liebe Grüße
Sabrina
23.05.2006 um 01:07 Uhr
@Kölner schön, dass ich dich mal wieder etwas fragen kann. Also: zur konstituierenden Sitzung (Mittwoch) Wir haben einen Tagesordnungspunkt, der besagt: Festlegung der Anzahl der Freistellung. Damit ist Dein: Vereinbarung über Form der Freistellung (ganz oder splitten) mit gemeint: Aber meiner Meinung nach ist unsere Formulierung falsch, denn wenn wir vor der Wahl der Freistellungen festlegen, wieviele Freistellungen wir wollen und dann werden aber aufgrund zweier Wahlvorschläge vier Leute gewählt, die sich nur eine ganze Freistellung vorstellen können (Wir haben Anspruch auf drei volle), dann haben wir doch ein Problem, oder? Ich haben dieses Problem schon mit Kollegen diskutiert, die alle meiner Meinung waren, aber eine Lösung wie man es statt dessen macht, haben wir nicht gefunden.
23.05.2006 um 01:33 Uhr
@Lotte Naja. Der Ablauf könnte bei Euch demnach (in der Reihenfolge) so aussehen...
- Beschluss über die Anzahl der beantragten Freistellungen (wobei ich sagen muss, dass der Gesetzgeber ja in § 38 BetrVG dies geregelt hat)
- Beschluss über die Splittung einer/meherer Freistellung(en) zu Teilfreistellungen
- Beschluss über das Wahlverfahren für die Freistellungen
- Wahl der BRM in (Teil-)Freistellungen
23.05.2006 um 01:40 Uhr
@kölner dachte du schläfst schon, deswegen habe ich meine Frage nochmal ins Forum gesetzt. Danke, für Deine Antwort. Beschluss über die Anzahl der beantragten Freistellungen (wobei ich sagen muss, dass der Gesetzgeber ja in § 38 BetrVG dies geregelt hat): Die diese TO verfasst haben meinen damit praktisch Deinen: Beschluss über die Splittung einer/meherer Freistellung(en) zu Teilfreistellungen Denn wenn wir beschließen vier Freistellungen zu besetzen, dann ist klar, dass eine Freistellung gesplittet wird. Mein Problem ist: Was ist, wenn in der anschließenden Wahl nur Leute gewählt werden, die sich nur eine ganze Freistellung vorstellen können? Müssen die dann splitten, obwohl sie nicht wollen oder tritt einer zurück?
23.05.2006 um 01:48 Uhr
@Lotte Drogen kennen keine Uhrzeit (wie schön missverständlich!)
Wenn der BR vorher die Splittung einer oder meherer Freistellungen beschlossen hat, dann werden sich in diesem Wahlgang ja auch nur die Leute darum bemühen, die damit einverstanden sind, oder? D.h. Ihr müsstet zunächst die Vollfreistellungen wählen und in einem nächsten Wahlgang die Teilfreistellungen - damit sich die jeweiligen Bewerber entscheiden können, ob und wozu sie sich wählen lassen wollen.
23.05.2006 um 01:54 Uhr
@kölner
Sollte oder muss vor der Wahl der freigestellten BRM nicht die Beratung mit dem AG stattfinden?
Gruß Hirnixxl
23.05.2006 um 01:57 Uhr
@Hirnxxl Die Beratung mit dem AG kann auch im Nachhinein stattfinden. Hauptsache sie findet überhaupt statt.
23.05.2006 um 01:58 Uhr
@kölner Stimmt, so würde es gehen Vielen Dank und gute Nacht allerseits
23.05.2006 um 21:12 Uhr
@Sabrina Da Kölner möglicherweise zu bescheiden ist, eine deiner ursprünglichen Fragen (in deinem 2. Beitrag) zu beantworten: ich bin zwar auch erst seit März d.J. Leser/Schreiber in diesem Forum, habe aber trotzdem bereits festgestellt, dass du dich auf die Auskünfte einiger Antworter durchaus verlassen kannst. Dazu gehört u.a. Kölner...aber auch RamsesII oder Fayence (das ist meine, rein subjektive Meinung ohne Anspruch auf Gewähr ;-) ...und ohne jetzt irgendwem zu nahe treten zu wollen). Auch wenn der 'Antwortstil' zum Teil und von Zeit zu Zeit scheinbar 'gewöhnungsbedürftig' ist, sind diese Leute in der Lage, nicht ihre MEINUNG, sondern ihr WISSEN begründet auf §§ und wohl langjährige Erfahrung (die ich leider noch nicht habe), zu vermitteln!
24.05.2006 um 21:39 Uhr
@Pillepalle
vielen lieben Dank für diese Auskunft.
@all
Danke für die zeitnahen Reaktionen. Habe mich über eure Zeilen sehr gefreut.
Liebe Grüße
Sabrina
Verwandte Themen
GBR Delegierter - Ist das irgendwo geregelt?
ÄlterHallo, wir haben im Dezember unsere erste BR Wahl durchgeführt und gestern unserer konstitutive Sitzung gehabt. Nun hat huet der Vorsitzende des GBR angerufen und gefragt wer von uns BR Delegierter is
Brauchen schnell Hilfe von erfahrenen Betriebsräten! (Kündigung und BR-Wahl)Bitte lesen und antworten!
ÄlterGuten Abend, wir haben in unserer Firma folgendes Problem: Ein Mitarbeiter wurde zum 30.06.2007 entlassen . Als dieser von seiner Kündigung erfuhr, fädelte er alles so ein, dass ein Betriebsrat (es
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Neujahrsansprache im BR Forum
ÄlterDamals war's, in 2008, da wurde uns eine Botschaft gebracht. Alle hatten ihren Spaß, der Admin fand, im Übermaß. Änderte alles, was ein Graus, viele sagten:"Aus die Maus!" Löscht, verschiebt und