Erstellt am 22.05.2006 um 22:54 Uhr von Kölner
@Elfenkristall
Konst. Sitzung
- Wahl des Wahlleiters zur Wahl des BRV
- Wahl des BRV
- Wahl des stellv. BRV
- Vereinbarung über Form der Freistellung (ganz oder splitten)
- Wahl des freigestellten BRM (ggf. der anteilig freigestellten BRM's)
- BA-Wahl der 3 verbleibenden Mitglieder (BRV+stellv. BRV sind sowieso drin)
optional...
- Wahl des Sitzungsniederschriftanfertigers (Protokollführer)
- WA-Besetzung
- Wahl der Mitglieder weiterer Ausschüsse
- ggf. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, wenn § 1 Abs. 2 DrittelBG gilt
Erstellt am 22.05.2006 um 23:03 Uhr von Elfenkristall
Hallo Kölner,
vielen Dank für deine Hilfe. Bin so missgestimmt, aufgrund meiner Wissenslücken zur morgigen Sitzung. Möchte einfach nicht dort hingehen und kein Hintergrundwissen haben. Ich weis, das niemand als BR-Mitglied geboren wurde und das in keiner Ausbildung Bestandteil ist, donnoch fühle ich mich ganz fehl am Platz mit so sperrlichem Wissen obwohl ich seit Wochen nichts anderes tue als Betriebsrat zu studieren.
Bist du bereits ein erfahrendes Mitglied?
Liebe Grüße
Sabrina
Erstellt am 22.05.2006 um 23:07 Uhr von Lotte
@Kölner
schön, dass ich dich mal wieder etwas fragen kann.
Also: zur konstituierenden Sitzung (Mittwoch)
Wir haben einen Tagesordnungspunkt, der besagt: Festlegung der Anzahl der Freistellung.
Damit ist Dein: Vereinbarung über Form der Freistellung (ganz oder splitten) mit gemeint: Aber meiner Meinung nach ist unsere Formulierung falsch, denn wenn wir vor der Wahl der Freistellungen festlegen, wieviele Freistellungen wir wollen und dann werden aber aufgrund zweier Wahlvorschläge vier Leute gewählt, die sich nur eine ganze Freistellung vorstellen können (Wir haben Anspruch auf drei volle), dann haben wir doch ein Problem, oder?
Ich haben dieses Problem schon mit Kollegen diskutiert, die alle meiner Meinung waren, aber eine Lösung wie man es statt dessen macht, haben wir nicht gefunden.
Erstellt am 22.05.2006 um 23:33 Uhr von Kölner
@Lotte
Naja.
Der Ablauf könnte bei Euch demnach (in der Reihenfolge) so aussehen...
- Beschluss über die Anzahl der beantragten Freistellungen (wobei ich sagen muss, dass der Gesetzgeber ja in § 38 BetrVG dies geregelt hat)
- Beschluss über die Splittung einer/meherer Freistellung(en) zu Teilfreistellungen
- Beschluss über das Wahlverfahren für die Freistellungen
- Wahl der BRM in (Teil-)Freistellungen
Erstellt am 22.05.2006 um 23:40 Uhr von Lotte
@kölner
dachte du schläfst schon, deswegen habe ich meine Frage nochmal ins Forum gesetzt.
Danke, für Deine Antwort.
Beschluss über die Anzahl der beantragten Freistellungen (wobei ich sagen muss, dass der Gesetzgeber ja in § 38 BetrVG dies geregelt hat):
Die diese TO verfasst haben meinen damit praktisch Deinen:
Beschluss über die Splittung einer/meherer Freistellung(en) zu Teilfreistellungen
Denn wenn wir beschließen vier Freistellungen zu besetzen, dann ist klar, dass eine Freistellung gesplittet wird.
Mein Problem ist: Was ist, wenn in der anschließenden Wahl nur Leute gewählt werden, die sich nur eine ganze Freistellung vorstellen können? Müssen die dann splitten, obwohl sie nicht wollen oder tritt einer zurück?
Erstellt am 22.05.2006 um 23:48 Uhr von Kölner
@Lotte
Drogen kennen keine Uhrzeit (wie schön missverständlich!)
Wenn der BR vorher die Splittung einer oder meherer Freistellungen beschlossen hat, dann werden sich in diesem Wahlgang ja auch nur die Leute darum bemühen, die damit einverstanden sind, oder?
D.h. Ihr müsstet zunächst die Vollfreistellungen wählen und in einem nächsten Wahlgang die Teilfreistellungen - damit sich die jeweiligen Bewerber entscheiden können, ob und wozu sie sich wählen lassen wollen.
Erstellt am 22.05.2006 um 23:54 Uhr von Hirnixxl
@kölner
Sollte oder muss vor der Wahl der freigestellten BRM nicht die Beratung mit dem AG stattfinden?
Gruß Hirnixxl
Erstellt am 22.05.2006 um 23:57 Uhr von Kölner
@Hirnxxl
Die Beratung mit dem AG kann auch im Nachhinein stattfinden. Hauptsache sie findet überhaupt statt.
Erstellt am 22.05.2006 um 23:58 Uhr von Lotte
@kölner
Stimmt, so würde es gehen
Vielen Dank und gute Nacht allerseits
Erstellt am 23.05.2006 um 19:12 Uhr von Pillepalle
@Sabrina
Da Kölner möglicherweise zu bescheiden ist, eine deiner ursprünglichen Fragen (in deinem 2. Beitrag) zu beantworten:
ich bin zwar auch erst seit März d.J. Leser/Schreiber in diesem Forum, habe aber trotzdem bereits festgestellt, dass du dich auf die Auskünfte einiger Antworter durchaus verlassen kannst.
Dazu gehört u.a. Kölner...aber auch RamsesII oder Fayence
(das ist meine, rein subjektive Meinung ohne Anspruch auf Gewähr ;-) ...und ohne jetzt irgendwem zu nahe treten zu wollen).
Auch wenn der 'Antwortstil' zum Teil und von Zeit zu Zeit scheinbar 'gewöhnungsbedürftig' ist, sind diese Leute in der Lage, nicht ihre MEINUNG, sondern ihr WISSEN begründet auf §§ und wohl langjährige Erfahrung (die ich leider noch nicht habe), zu vermitteln!
Erstellt am 24.05.2006 um 19:39 Uhr von Elfenkristall
@Pillepalle
vielen lieben Dank für diese Auskunft.
@all
Danke für die zeitnahen Reaktionen. Habe mich über eure Zeilen sehr gefreut.
Liebe Grüße
Sabrina