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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrkosten zur BR-Sitzung (Homeoffice)

S
SabrinaSanders
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Forumteilnehmer. Ich bin neu im Betriebsrat und im Heimoffice tätig. Wenn ich zu Betriebsratssitzungen zu meiner Firma fahre (100 KM entfernt) habe ich dann Anspruch auf Fahrtkostenerstattung?

Danke für eure Hilfe Sabrina

1.80403

Community-Antworten (3)

M
merkur

13.03.2017 um 14:33 Uhr

Hallo Sabrina, siehe hier:

http://www.kluge-seminare.de/br-portal/aktuelles/die-wichtigsten-fragen-zur-betriebsratssitzung/

Punkt 7 gibt die Antwort:

"Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung haben Betriebsräte nur dann, wenn die Fahrtkosten allein wegen der Teilnahme an der Betriebsratssitzung entstanden sind. Sind die Fahrtkosten dagegen auch aus einem anderen Grund entstanden (z.B. weil das Betriebsratsmitglied ohnehin zur Arbeit fahren musste) besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung wegen der Teilnahme an einer Betriebsratssitzung kommt deshalb in der Regel nur dann in Betracht, wenn die Betriebsratssitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds stattfindet."

M
merkur

13.03.2017 um 14:44 Uhr

Hallo Sabrina,

siehe hier:

http://www.kluge-seminare.de/br-portal/aktuelles/die-wichtigsten-fragen-zur-betriebsratssitzung/

Die Antwort liefert Punkt 7.

"Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung haben Betriebsräte nur dann, wenn die Fahrtkosten allein wegen der Teilnahme an der Betriebsratssitzung entstanden sind. Sind die Fahrtkosten dagegen auch aus einem anderen Grund entstanden (z.B. weil das Betriebsratsmitglied ohnehin zur Arbeit fahren musste) besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung wegen der Teilnahme an einer Betriebsratssitzung kommt deshalb in der Regel nur dann in Betracht, wenn die Betriebsratssitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds stattfindet."

G
gironimo

13.03.2017 um 15:04 Uhr

Kurz gesagt - ja du hast den Anspruch, wenn Dir durch das Amt Kosten entstehen

Denn : Die Kosten des BR trägt der AG. Dem BR sollen durch die Ausübung des Amtes keine Kosten entstehen.

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