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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRV verweigert Ersatzmitglieder Zugang zu Büro und PC - darf er das?

S
Sabrina
Jan 2018 bearbeitet

Meine Kollegin und ich haben eine Frage. Wir sind erstes und zweites Ersatzmitglied. Sind regelmäßig bei Sitzungen dabei und darüber hinaus stehen wir dem Arbeitnehmern mit Fragen und diversen anderen Tätigkeiten BR-Technisch genauso zur Seit wie unsere ordentlichen Mitglieder

Jetzt unsere Frage kann unser Betriebsratsvorsitzender uns einen Schlüssel, sowie Zugang zum PC wo jegliche Einladungen und Protokolle abgelegt werden verweigern?

Wenn nicht, wie können wir dagegen argumentieren und am besten auf der rein Rechtlichen Seite.

Wir wären Dankbar um euren Rat.

Sabrina

4.12606

Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

22.11.2006 um 18:17 Uhr

@Sabrina, wie gross ist euer BR? Vertretet ihr wirklich ohne Unterbrechung laufend ein, bzw. zwei BR-Mitglieder?

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ina

22.11.2006 um 18:42 Uhr

Es sind neun ordentliche Mitglieder und eben wir zwei Ersatzmitglieder. Nein ohne Unterbrechung vertreten wir nicht. Aber wenn es um Einladung zur Sitzung geht oder Protokolle müssen wir darum betteln, selbst von den Sitzungen wo wir dabei sind die Unterlagen zu bekommen. Unsere Arbeitnehmer sehen uns jedoch als normale BR Mitglieder, die machen da keinen Unterschied. Und wenn wir etwas nachschlagen wollen im z.B Kittner haben wir keinen Zugriff. Wir sind ein Schichtbetrieb und die Überzahl des BR Gremiums sind Angestellte, also gegen Abend ebend nicht mehr im Haus. Es kommen Arbeitnehmer auf uns zu und wollen ein Problem klären, unter vier Augen und wir haben keinen Zugang zum Büro. Fällt etwas vor möchten es weiter geben an unser Gremium, können wir das nicht , da wir keine PC Nutzung zur verfügung haben. Ich denke es hat ja immer einen Grund warum die Leute auch zu uns kommen, also vermeiden wir es, Sie weiter zum schicken ohne Auskunft. Ich finde das macht ein schlechtes Bild.

F
Fayence

22.11.2006 um 18:52 Uhr

ina, ein Ersatzmitglied es BR ist NUR im Fall der Verhinderung i.S.d.G. eines ordentlichen BRM`s mit dessen Rechten und Pflichten ausgestattet. Ich würde einem Ersatzmitglied auch keinen Freibrief und unbeschränkten Zugang zu Büro und PC ermöglichen; ist auch vom Gesetzgeber nciht so vorgesehen!

Ersatzmitglieder sind nunmal NICHT GEWÄHLT worden!

I
ina

22.11.2006 um 20:12 Uhr

Ja das ist schon richtig, das ist halt so ein Streitpunkt. Der eine Teil vom Gremium sagt das ist ok, das wir Schlüssel und PC Zugang bekommen der andere Teil enhält sich mit Schweigen und unser BRV hatte es angesprochen er würde uns Postfächer einrichten das war im Sommer und bis heute ist nichts passiert. Den laut Betriebsverfassung haben wir genauso Recht auf Einsicht wie ein ordentliches BR Mitglied.

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Catweazle

23.11.2006 um 01:16 Uhr

ina, Den laut Betriebsverfassung haben wir genauso Recht auf Einsicht wie ein ordentliches BR Mitglied.

Das stimmt so nicht und kann auch kein Streitpunkt sein und ist auch nicht Ansichtssache. Während der Zeiten in denen du Ersatzmitglied bist hast du keine Einsichtsrechte. In Fayences Antwort ist alles gesagt.

F
friedrich

23.11.2006 um 12:37 Uhr

Allerdings sollten sich der BRV und die BR-Mitglieder etwas geschickter verhalten, sonst steht man bald ohne Ersatzmitglieder da.

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