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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zuschläge falsch berechnet

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HerrBalla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leute, folgender Fall zum Thema Überstundenzuschläge beschäftigt uns im BR Gremium: Obwohl wir im Unternehmen eine klare Regelung zu Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit haben mussten wir nach entsprechenden Hinweisen einiger Kollegen feststellen, dass an der Schnittstelle von Sonntags- und Nachtarbeit die Zuschläge zu Ungunsten der Arbeitnehmer falsch und zu niedrig berechnet wurden. Das Problem könnte schnell gelöst werden indem die Differenz nachträglich ausgezahlt wird. Ein Problem sind aber die vereinbarten Ausschlussfristen, die alle Ansprüche der Arbeitnehmer umfassen und spätestens innerhalb dreier Monate geltend gemacht werden müssen. Ausnahme: wenn besondere Umstände dies verhindern. Meine Frage(n): Was geschieht mit den Fehlberechnungen, die älter als drei Monate sind? Muss der Arbeitgeber trotz Ausschlussfrist nachzahlen? Oder besser: Ist der Arbeitnehmer verpflichtet generell alle Lohnabrechnungen auf Heller und Pfennig nachzurechnen bzw. welchen besonderen Umstand könnte geltend gemacht werden um eine Nachzahlung zu erreichen? Vielleicht habt ihr eine Idee oder schon ähnliche Fälle auf dem Tisch gehabt. Viele Grüße

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Community-Antworten (1)

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meckerziege

21.03.2013 um 15:48 Uhr

Seit wann wurde falsch berechnet? Auf jeden Fall den AG schriftlich zur Neuberechnung auffordern, dann habt ihr schon was angeleiert. Ob auch ausserhalb der Ausschlußfristen gezahlt werden muß, kann dir dann das Arbeitsgericht im Fall einer Klage genauer sagen.Ich war als Richterin bei einem Fall von Verjährung von Betriebsrentenansprüchen und wir sind zu dem Schluß gekommen(in DEM FALL), dass es DIESEM Mitarbeiter nicht zuzumuten war, alle Abrechnungen nachzurechnen, um rechtzeitig reklamieren zu können. Auch hier gab es einen Tarifvertrag mit Ausschlußfristen, der auch Betriebsrentenzahlungen umfasste.Hier kam dem Mitarbeiter zu Gute, dass er sich bei seinem AG beschwerte und Nachzahlungen verlangte. Und geprüft werden sollte bei Euch auch u.U. ob der AG sich eventuell der Steuerhinterziehung und Sozialbetrug schuldig gemacht hat, denn auf die Zuschläge fallen ja auch Abgaben an( Nur mal im Hinterkopf behalten)

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