Hallo liebe Leute,
folgender Fall zum Thema Überstundenzuschläge beschäftigt uns im BR Gremium:
Obwohl wir im Unternehmen eine klare Regelung zu Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit haben mussten wir nach entsprechenden Hinweisen einiger Kollegen feststellen, dass an der Schnittstelle von Sonntags- und Nachtarbeit die Zuschläge zu Ungunsten der Arbeitnehmer falsch und zu niedrig berechnet wurden. Das Problem könnte schnell gelöst werden indem die Differenz nachträglich ausgezahlt wird. Ein Problem sind aber die vereinbarten Ausschlussfristen, die alle Ansprüche der Arbeitnehmer umfassen und spätestens innerhalb dreier Monate geltend gemacht werden müssen. Ausnahme: wenn besondere Umstände dies verhindern. Meine Frage(n): Was geschieht mit den Fehlberechnungen, die älter als drei Monate sind? Muss der Arbeitgeber trotz Ausschlussfrist nachzahlen? Oder besser: Ist der Arbeitnehmer verpflichtet generell alle Lohnabrechnungen auf Heller und Pfennig nachzurechnen bzw. welchen besonderen Umstand könnte geltend gemacht werden um eine Nachzahlung zu erreichen? Vielleicht habt ihr eine Idee oder schon ähnliche Fälle auf dem Tisch gehabt.
Viele Grüße