Erstellt am 20.03.2013 um 21:18 Uhr von Erdenbürger
Deine Frage hat hier wirklich so nichts zu suchen.
Erstellt am 21.03.2013 um 09:55 Uhr von gironimo
Eine Umgruppierung kann dann erfolgen, wenn die Kritrien erfüllt werden, die für diese Gruppe gelten. Welche das sind, steht im Tarifvertrag. Den kannst Du auf jedem Fall bei der Gewerkschaft bekommen (oder auch im BR-Büro).
Es dürfte davon ausgegangen werden, dass Du entweder eine höhere Qualifikation oder/und höherwertige Tätigkeiten ausüber musst, als in der derzeitigen Gruppe.
Weil der Tarif zufällig auf meiner Festplatte liegt - hier der Auszug aus diesem:
Tarifgruppe 5
Tätigkeiten, die gründliche oder vielseitige Kenntnisse erfordern, wie sie in
der Regel auf dem in Gruppe 4 angegebenen Wege – ergänzt durch weitere
Berufserfahrung, Berufsfortbildung oder die Aneignung zusätzlicher
Kenntnisse im jeweiligen Sachgebiet – erworben werden, z. B.:
Kontoführer/Disponenten mit schwierigeren Arbeiten oder mit beratender
Tätigkeit
– Schalterangestellte mit beratender Tätigkeit
– Kassierer
– Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in der Belegaufbereitung,
im Zahlungs-, Überweisungs- und Abrechnungsverkehr sowie in der
Datenerfassung
– Sachbearbeiter mit einfacheren Tätigkeiten in Kredit-, Wertpapier-, Auslandsund
Stabsabteilungen
– Sachbearbeiter mit einfachen Tätigkeiten in der EDV-Arbeitsvorbereitung
– Arbeitnehmer in der EDV-Nachbereitung mit erhöhten Anforderungen
(z. B. Abstimmungstätigkeit)
– Peripherie-Operators
– Datenarchivare
– Stenotypistinnen mit erhöhten Anforderungen
– Fremdsprachen-Stenotypistinnen
– Fernschreiberinnen mit besonderen Anforderungen
– Sekretärinnen
– Leiter von Registraturen, Expeditionen und Materialverwaltungen
– Handwerker/Facharbeiter mit hochwertigen Arbeiten
– Leiter gewerblicher Arbeitsgruppen (auch Hausmeister)
– Botenmeister
– Köche
Erstellt am 21.03.2013 um 12:45 Uhr von rkoch
Oder anders ausgedrückt: Dein AG muss Dich auf einen Arbeitsplatz versetzen, an dem die dort anfallenden Tätigkeiten entsprechend bezahlt werden. Wenn er das nicht ohnehin geplant hat, kannst Du Dich nur "anbieten" (d.h. bewerben), wenn entsprechende Stellen frei werden.
Natürlich kannst Du auch versuchen die TG an Deinem Arbeitsplatz zu "erbetteln" oder ggf. zu "erzwingen", z.B. indem Du mit Kündigung drohst.... Was anderes ist natürlich, wenn Du schon immer falsch eingruppiert warst, sprich: Deine Tätigkeit eigentlich dieser TG (oder sogar höher) entspricht, der AG aber zu wenig bezahlt. Dann könntest Du versuchen die TG und den ausstehenden Lohn vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Viel Spaß.
Erstellt am 14.11.2013 um 08:38 Uhr von genoba
Hallo,
ich gehe davon aus, dass dein Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist und Du bist Mitglied in der Gewerkschaft ( im Bankensektor hauptsächlich ver.di). Wenn nicht gilt für dich der TV nicht automatisch. Als nicht organisierter Arbeitnehmer müsste dann der TV ausdrücklich in den Arbeitsvertrag einbezogen werden.
Wichtig wäre hierzu die Beschreibung Deiner Tätigkeit.
Lediglich die Tätigkeit ist maßgeblich für die Eingruppierung in die TG.
Die Berufserfahrung hat lediglich sekundär eine Auswirkung auf das Gehalt (Berufsjahresstaffel).
Die in Eurer Bank vertretene Gewerkschaft wird sicher bereit sein Dir in einem ersten Gespräch ach als Nichtmitglied eine Auskunft zu geben.