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Willkürlicher Arbeitsvertrag ohne Tarifvertrag - welche Handlungsmöglichkeiten hat der BR?

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lisa
Jan 2018 bearbeitet

Brauche dringendst Hilfe! Dazu ist zu sagen, dass unsere Mantel- und Tarifverträge AG-seitig gekündigt wurden. Die Tarifverhandlungen, bei denen über völig neue Tarifgruppen verhandelt werden sollte, sind aber gescheitert. Ein AN ist seit mehr als 10 Jahren in unserer Firma beschäftigt. Hat einen Aufhebungsvertrag (unter Druck) zum 31.01. unterschrieben, in welchem sich allerdings der AG verpflichtet, diesen AN weiter zu beschäftigen - mit fast den gleichen Tätigkeiten wie vorher, aber mit einer anderen Bezeichnung. Der AN sollte in eine neue Tarifgruppe, die es im alten Tarifvertrag nicht gab. Nun wurde aber KEIN neuer Tarifvertrag abgeschlossen. Nun soll der AN in eine Tarifgruppe mit ca. 1000 Euro weniger Gehalt eingestuft werden. Außerdem hat man seine Arbeitszeit individuell erhöht und seinen Urlaubsanspruch verringert. Der AN hat 2 Tage ohne Arbeitsvertrag schon weitergearbeitet. Meine Frage: Dass der AN diesen Arbeitsvertrag unterschreiben soll, obwohl zu sehr schlechteren Konditionen, hat ihm die Gewerkschaft angeraten. Der BR ist doch aber vor jeder Einstellung, Eingruppierung zu hören?! Der AG hat dies aber nicht getan! Wenn er es getan hätte, hätten wir als BR der Tarifgruppe nicht zugestimmt, weil es diese ja garnicht gibt! Außerdem wird er ja gegenüber den anderen AN benachteiligt! Oder haben wir garkeine Handlungsmöglichkeiten, weil ja für neue AN kein Tarifvertrag existiert? Bin für jede Hilfe dankbar!!! Gruß Lisa

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Community-Antworten (7)

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viktor

03.02.2006 um 10:53 Uhr

Ich hätte den Kollegen niemals geraten zu unterschreiben. Der Arbeitgeber hätte den Weg der Änderungskündigung gehen müssen - das wollte er vermeiden.

Bei einer Änderungskündigung ist der BR nach §§ 99 und 102 BetrVG zu beteiligen und hat die dort beschriebenen Möglichkeiten. Spricht der AG die Änderungskündigung aus, hat der Kollege die Möglichkeit diese unter Vorbehalt anzunehmen und die soziale Rechtfertigung vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen.

So habt ihr bestenfalls die Möglichkeit, die fehlende Beteiligung bei der neuen Eingruppierung zu reklamieren und ggf. wegen Nachteile für den Beschäftigten abzulehnen - der aber selbst zugestimmt hat, wenn er den Vertrag unterschrieben hat.

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lisa

03.02.2006 um 11:09 Uhr

Die Gewerkschaft hatte leider dem AN nicht abgeraten, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. War wohl ein großer Fehler. Der neue AV ist bis jetzt noch nicht unterschrieben. Wenn der AN aber eine Unterschrift ablehnt, "darf" er bestimmt nach Hause gehen. Sollte der Kollege den AV evtl. "unter Vorbehalt" unterschreiben und danach einen Gewerkschaftsanwalt aufsuchen? Die Gewerkschaftz hatte leise angedeutet, dass der AG in dem jetzigen tariflosen Zustand die Neueunstellungen bezahlen kann, wie er will. Stimmt das? Wenn der AG nach Beschlußfassung vor Gericht die Eingruppierung reklamiert, bleibt das Arbeitsverhältnis trotzdem bestehen? Oder wäre der Gang zum Arbeitsgericht zwecklos, weil der AG sagen kann, er kann schließlich nach Gutdünken bezahlen, weil er keinen Bezug mehr auf den gekündigten Tarifvertrag nehmen kann? Gruß Lisa

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viktor

03.02.2006 um 11:13 Uhr

Der Kollege sollte einen Fachanwalt aufsuchen und um Rat fragen. Ich sehe das so: Wenn der AG bereits eine neue Stelle angeboten hat, kann er nicht mehr einfach kündigen; er muß den Weg der Änderungskündigung gehen, da er ja nicht leugnen kann, dass die Stelle weiter da ist.

Alle anderen Schritte bleiben aus meiner Sicht erfolglos.

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einfachIch

03.02.2006 um 13:36 Uhr

" Der AN hat 2 Tage ohne Arbeitsvertrag schon weitergearbeitet " freu

die rettung des arbeitnehmers !

nix mehr aber auch gar nix unterschreiben und zum fachanwalt !

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lisa

03.02.2006 um 14:35 Uhr

Hallo einfachIch! Du machst mir Hoffnung! Unsere Buchhaltung will aber HEUTE NOCH den unterschriebenen Arbeitsvertrag. Der AG hat den Vertrag auf den 01.02. zurückdatiert, aber der Kollege hat diesen Vertrag erst heute zur Unterschrift bekommen. Meinst Du, der AG kann sagen: "Wenn der Arbeitsvertrag von Ihnen heute nicht unterschrieben wird, brauchen Sie garnicht wiederkommen!"? Danke schon mal.

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viktor

03.02.2006 um 14:48 Uhr

Nein, das kann dere Arbeitgeber nicht tun.

Ist ein Vertrag ausgelaufen (war er denn befristet??) und wird der AN wenn auch nur einen Tag mit Wissen des AG weiterbeschäftigt, ist ein unbefristetes Arbeitrsverhältnis zu Stande gekommen. Eine Kündigung wäre nur über den üblichen Weg denkbar, der aber - so wie Du den Fall schilderst - nicht in Frage kommt. Trotzdem Fachanwalt aufsuchen. Der Termindruck der Arbeitgeberseite wird nur verursacht, um den Kollegen keine Fachberatung zu ermöglichen und schließlich dadurch einen Vorteil zu erlangen.

Nur Mut!

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lisa

03.02.2006 um 17:31 Uhr

Lieber Voktor, Liebe(r) einfachIch! Der bisherige Arbeitsvertrag war unbefristet - der Kollege ist seit über 10 Jahren (!) beschäftigt. So, und nun möchte ich Euch beiden für die schnelle Antwort danken. Ihr habt mir Mut gemacht, so dass ich sofort nochmal eine Gewerkschaftsanwältin konsultiert habe. Diese sagte, dass der Kollege um Gottes Willen nix unterschreiben soll. Der Arbeitgeber hat ihn ja nicht daran gehindert, zu arbeiten Danke danke, das war knapp! Ich werde heute Abend zwei Kerzen für Euch beiede anzünden.

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