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AN Vertreter als stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden - wer hat überzeugende Argumente?

S
schwabennase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Genmeinde,

da ich von diesem Forum niveauvolle Beiträge gewohnt bin :-), nun mal ein inhaltlich anspruchsvolles Anliegen. Ich bin zum Aufsichtsrat (Arbeitnehmervertreter) einer unserer Tochterunternehmen (ca. 300 MA) gewählt worden. In nächster Zeit haben wir die erste AR-Sitzung (4 AG-Vertreter, 2 AN-Vertreter) mit der wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters. ich habe nun vor, mich als stellvertretenden AR-Vorsitzenden wählen zu lassen, um aus dieser Position heraus mehr positiven Einfluss für die Beschäftigten ausüben zu können.

Mit diesem Argument kann ich den Arbeitgebervertretern im AR natürlich nicht kommen. Durch die 4 : 2 Konstallation benötige ich überzeugende Argumente, die auch die AG-Vertreter im AR überzeugen, einen AN zum stellvertretenden AR zu wählen. Ich bin natürlich auch im Betriebsrat.

Hat jemand von Euch schlüssige, überzeugende Argumente? Vielen Dank!!!

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

11.11.2006 um 11:39 Uhr

@schwabennase Selbst mit den besten Argumenten wird es Dir schwerfallen die illustre Runde (der Gesellschaftervertreter?) davon zu überzeugen. Im Gegenteil ist es m.E. uch nicht sehr erstrebenswert. Eher würde ich jedem AR den Abschluss einer D&O-Versicherung empfehlen; gerade für die AN-Vertreter im AR könnte diesen Betrag der AG übernehmen. Im Zweifel könnte Dir vielleicht der Gesellschaftervertrag/das AktG zwischen §§ 98-111 helfen.

Ausserdem bin ich etwas irritiert ob Deiner "Tochterunternehmen-Aussage"...

W
Waschbär

11.11.2006 um 21:43 Uhr

@ schwabennase,

die werden dir dort die "nase" zeigen :-)

S
schwabennase

17.11.2006 um 14:14 Uhr

Hallo Ihr Beiden,

danke für die Hinweise. Nach interessanter Diskussion in der konstituierenden Sitzung hatt die Stellvertretung nun doch einer der Gesellschafter. Eine Versicherung D&O bekommt man bei uns automatisch, wenn man als AN-Vertreter gewählt wird.

Kölner, warum bist Du irritiert? Mein Unternehmen ist ein Größes und diese Tochter hat neben der Gesellschafterversammlung zusätzlich einen AR. Ist das eher ungewöhnlich?

Viele Grüße

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