Hallo,
Wir arbeiten in einem Betrieb ohne Tarifbindung. Einen BR gibt es erst seit kurzer Zeit. Die meisten Arbeitnehmer arbeiten einschichtig, in einem Bereich wird an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden gearbeitet; in einem anderen Bereich in einem 2 Schichtsystem. Für diejenigen, die in Schichten arbeiten gibt es dafür keine Zulagen - dies würden wir gerne ändern. Nach § 77,3 BetrVG gibt es aber die Regelungssperre für Dinge, die üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden (in unserem Bereich wahrscheinlich der TVöD) - somit wohl auch für die Schichtzulagen.
Wir dachten, eine BV SCHichtzulagen mit einer anderen BV (Überstunden o.ä.) zu koppeln - wird durch die Regelungssperre aber verhindert - oder?
Wie bekommen wir trotzdem eine Schichtzulage für die Angestellten in den Bereichen hin?

P.s: der Arbeitgeber will nicht mit dem BR zusammenarbeiten, auch nichts zahlen und nur etwa 5% der Angestellten sind in der Gewerkschaft, so dass es nie zu Tarifverhandlungen kommen wird
Danke für Hilfe!