Anpassung Überstunden-Abgeltungsgrenze
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin noch rel. neu im BR - ich bitte daher, mögliche Unzulänglichkeiten nachzusehen.
Folgendes Problem: im Jahre 2010 wurde bei uns ein Arbeitszeiterfassungssystem und zeitgleich ein sog. Arbeitszeitkonzept eingeführt. Das Ganze ist KEINE BV, warum auch immer. Ein Punkt in dem Konzept ist folgender: ab einem Bruttogehalt von 3.700 €/Monat sind 10 Überstunden monatlich, ab 5.000 €/Monat alle Überstunden abgegolten. Bei den 3.700 € hat man sich damals an der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV orientiert und zur vollen Hundert abgerundet. Das war bislang für alle betroffenen MA so in Ordnung.
Nun wurde in 2013 besprochen, dass die 10-Stunden-Gehaltsgrenze ab sofort jährlich im März zu überprüfen sei, um zu verhindern, dass mehr und mehr Mitarbeiter allein durch einen Inflationsausgleich in den Abgeltungsbereich rutschen. Orientierung sollte wieder die Beitragsbemessungsgrenze sein.
Entsprechend müsste die Grenze nun auf 3.900 € angehoben werden.
Nun höre ich bereits, dass die Bereitschaft zur Anpassung seitens der GF entgegen der Absprache eher gering ist. Die Anpassung sei nicht nötig, es sei bei dieser Gehaltsrunde kein Mitarbeiter betroffen, der über die Grenze rutsche etc. Zunächst bezweifle ich, dass kein Kollege betroffen ist. Außerdem nehme ich im Gegenteil an, dass manche Kollegen bei einer Anhebung aus der 10-Stunden-Regelung wieder herausfallen würden, wenn man ihre Bezüge nicht überdurchschnittlich anhebt.
Was kann das Gremium unternehmen, um auf die Anpassung der Grenze hinzuwirken? Welche §§ stehen auf unserer Seite? Oder stehen unsere Chancen schlecht?
Vielen Dank für jede Art von Hilfe.
Community-Antworten (3)
19.03.2013 um 16:57 Uhr
wie ich das so spontan sehen würde: § 77 Abs. 3 BetrVG (Tarifvorbehalt)
Der BR kann nicht vereinbaren, wie viele Überstunden gratis sind.
Eine derartige Regelung ist ohnehin fragwürdig. Wenn, dann könnte man in einem Arbeitsvertrag Regelungen treffen, wieviel Stunden für welchen Betrag erwartet werden. Diese Regelung müsste dann aber klar und deutlich sein.
ab 5.000 €/Monat alle Überstunden abgegolten. < Das dürfte ohnehin der Rechtsprechung entgegen laufen.
Was Ihr tun könnt. Beratet Euch mit einem Fachanwalt. Teilt dem AG mit, dass er sich bei der Vergütung von Mehrarbeit an die allgemeine Rechtssprechung orentieren soll und schließt eine BV zum Thema Arbeitszeiterfassung ab, die derartige Regeln überhaupt nicht enthalten.
19.03.2013 um 19:47 Uhr
@ Labrador
"Was kann das Gremium unternehmen, um auf die Anpassung der Grenze hinzuwirken?"
Der BR könnte z.B. Überstunden nicht genehmigen. Oder müssen erforderliche Ü´stunden nicht durch den AG angezeigt werden?
"Welche §§ stehen auf unserer Seite?"
Kein einziger!
"Oder stehen unsere Chancen schlecht?"
Da Euch an einer Anpassung gelegen ist, würde ich die Chancen als grottenschlecht einstufen.
Ernsthaft, das Konzept ist für die Tonne. Lasst Euch wirklich von einem Anwalt beraten, bevor Ihr irgendwelche weiteren Schritte unternehmt.
Und wenn ihr tarifvertraglich gebunden seid, solltet ihr auch mal Kontakt zur GW aufnehmen.
20.03.2013 um 08:46 Uhr
Vielen Dank erst mal.
Eine "Prüfung des Konzepts im Lichte der aktuellen Rechtssprechung" durch einen Fachanwalt ist wohl angebracht.
Viele Grüße.
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