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Urlaubskürzung bei Mitarbeitern

A
Alteiche
Jan 2018 bearbeitet

Im letzten Jahr hat der Sachbearbeiter für unser Personalbüro gewechselt. Der Neue wußte nicht, dass es wohl einen kleinen EDV-Fehler gab. Dadurch wurden die Urlaubtage nicht richtig berechnet. Mir persönlich wurde in der ersten Novemberwoche gesagt, ich habe noch 13 Tage offen. Ich war anderer Meinung, da nach meinen Unterlagen nur 8 Tage über seien. Er forderte mich auf, noch 5 weitere Tage Urlaub zu beantragen. Am Freitag wurde dann einigen Mitarbeitern mitgeteilt, sie hätten im Vorjahr zu viel Urlaub genommen (auch ich). Somit würde der Urlaub für dieses Jahr gekürzt. Ich bin selber im BR und frage mich jetzt, wie mich verhalten soll, vorallem was ich meinen Kollegen raten soll.

Muss ein Urlaubsantrag nicht dahingehend geprüft werden, ob der Mitarbeiter noch genügend Urlaubsanspruch hat?

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

17.03.2013 um 20:29 Uhr

Der EDV-Fehler muss sich doch aufklären lassen. Wurden hierdurch im letzten Jahr zu viele Tage gewährt, können diese nicht "zurück gefordert werden"; insbesondere dann nicht, wenn die MA ausdrücklich aufgefordert wurden Urlaub zu nehmen.

Was Du den Kollegen rätst? Das der BR die Sache aufklären wird. Und das tut ihr dann. Je nachdem mit den unterschiedlichsten Mitteln; also etwa: EDV-Sachverständigen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Zeugenaussagen, vergleich von eigenen Aufzeichnungen mit EDV ausdrucken usw.

Und natürlich das Ganze mit dem AG besprechen. Ein Personalsachbearbeiter ist ja nicht der Chef.

W
Watschenbaum

17.03.2013 um 21:14 Uhr

der neue Urlaubsanspruch ist unantastbar, was "Verechnungen" anbelangt - insbesondere was zuviel gewährten Urlaub aus dem vorangegangenen Jahr betrifft

die rechtliche Lage dürfte dem AG so klar geschildert werden können, daß kein AN individualrechtlich agieren müsste

genehmigen tut letztendlich der AG den Urlaub, das hat er offenbar getan inwiefern er im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung dann jemanden zur Rechenschaft ziehen will, wird man sehen,

ob dann der Personalsachbearbeiter (oder ein anderer für diesen Schlamassel Verantwortlicher) weinend zu euch läuft und wie ihr ihm helfen könnt, steht dann auf einem anderen Blatt

K
Kölner

17.03.2013 um 21:18 Uhr

@watschenbaum Stimmt! Ich kenne Kommentatoren, die behaupten, dass es in TVs vereinbart sein kann, dass zu viel gewährter Urlaub mit dem Urlaubsanspruch des nächsten Jahres verrechnet werden kann und darf.

B
blackjack

17.03.2013 um 21:20 Uhr

#Somit würde der Urlaub für dieses Jahr gekürzt.#

Das geht nicht.

Allerdings hat der Arbeitgeber regelmäßig die Möglichkeit, dass ohne Rechtsgrund gezahlte Urlaubsentgelt zurückzufordern.

W
Watschenbaum

17.03.2013 um 21:25 Uhr

na ja, Kommentatoren selbst wenn das möglich sein soll, könnte ein TV auch nur Regelungen über Urlaubsansprüche treffen, die den gesetzlichen Mindestanspruch übersteigen

W
Watschenbaum

17.03.2013 um 21:53 Uhr

"Allerdings hat der Arbeitgeber regelmäßig die Möglichkeit, dass ohne Rechtsgrund gezahlte Urlaubsentgelt zurückzufordern"

fordern kann er schon, ob er damit durchkommt, ist die andere Sache

praktisch gesehen "fordert" er ja nicht, sondern zieht das Geld einfach vom Lohn ab, so daß der AN Lohnklage erheben müsste, wenn er es zurückfordern will

die Möglichkeiten des AN , dies abzuwenden, sind aber nicht schlecht (selbst falls die Umstände, die dazu führten, dennoch einen Herausgabeanspruch des AN begründen würden, bliebe immer noch Berufung auf Entreicherung), falls er sich entschließt, gegen den AG zu klagen, was man auch nicht uneingeschränkt empfehlen kann , aus den bekannten Umständen, die eintreten, wenn man sich mit seinem AG anlegt

umso wichtiger ist ein umtriebiger BR, der sich kümmert, bevor es vor Gericht gehen muß

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