Unser AG/Sicherheitsdienst möchte bei uns in BW eine in einem anderen Bundesland beschlossene BV zwischen AG und BRV in puncto Krankheit/Urlaub aufzwingen. Die Klausel kürzt in Zukunft bei Krankheit den Urlaub um die K.Tage, d.h. 6 Tage krank= 6 Tage weniger Urlaub. Ist ein MA 3 x erkrankt, wird der Urlaub im folgenden Jahr vorab um 1 Tag gekürzt. In BW besteht Anpruch auf 30 Tage Urlaub, AG möchte auf 24 (Kostengründe durch hohen Krankenstand kürzen). Begründet wird dies damit, in Hamburg gilt die BV ebenfalls, sowie in anderen Bundesländern. Wir sind die 1. NL in BW, die Frage, ist dies rechtens und möglich ? Sollten wir nicht zustimmen, droht AG mit Aufhebung unserer TRV und schließt dann mit "willigen" AN Einzelvertäge ab, welche diesen sicher schlechter stellen werden.
Danke vorab