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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubskürzung bei Krankheit?

C
Carl
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG/Sicherheitsdienst möchte bei uns in BW eine in einem anderen Bundesland beschlossene BV zwischen AG und BRV in puncto Krankheit/Urlaub aufzwingen. Die Klausel kürzt in Zukunft bei Krankheit den Urlaub um die K.Tage, d.h. 6 Tage krank= 6 Tage weniger Urlaub. Ist ein MA 3 x erkrankt, wird der Urlaub im folgenden Jahr vorab um 1 Tag gekürzt. In BW besteht Anpruch auf 30 Tage Urlaub, AG möchte auf 24 (Kostengründe durch hohen Krankenstand kürzen). Begründet wird dies damit, in Hamburg gilt die BV ebenfalls, sowie in anderen Bundesländern. Wir sind die 1. NL in BW, die Frage, ist dies rechtens und möglich ? Sollten wir nicht zustimmen, droht AG mit Aufhebung unserer TRV und schließt dann mit "willigen" AN Einzelvertäge ab, welche diesen sicher schlechter stellen werden. Danke vorab

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Community-Antworten (5)

M
matze83

08.09.2006 um 03:09 Uhr

Also meiner Meinung nach darf von geltenden Regelungen (AV / TV) in einer BV nur abgewichen werden wenn die MA dadurch besser gestellt sind, was ja bei euch definitiv nicht der Fall ist.

Ich denke auch Krankheit ist kein Urlaub und allein wegen 3 mal krank ( wie lang / wegen was?) im folgejahr pauschal einen Tag zu streichen nicht im geringsten rechtens.

B
BR-Mitte

08.09.2006 um 14:48 Uhr

Hallo

selten so gelacht!!!

Also das kann nie rechtskräftig sein!!!

Die würde ich sofort vor dem Arbeitsgericht anfechten!

Das sind ja zustände wie im Mittelalter!

Gruß Frank

F
Fayence

08.09.2006 um 16:50 Uhr

Wenn für Euch schon ein Tarifvertrag gilt, würde ich diesen doch auch bemühen! Wie viele Urlaubstage sind denn in diesem vereinbart?

Pflegt Ihr eigentlich keinen Austausch mit Euren anderen BR-KollegInnen? Es wäre doch mehr als interessant, vor welchem Rechtshintergrund diese eine solche BV unterschrieben haben.

P.S. Es soll schon Tarifverträge geben, die eine Verrechnung von Kankheits- mit Urlaubstagen vorsehen. Für 5 Krankheitstage gibt es einen Urlaubstag Abzug, insgesamt max. 3 Tage pro Jahr.

C
Carl

08.09.2006 um 22:49 Uhr

@Matze83@BR-Mitte@Fayence Danke für Eure Mühe ! Problem hat sich Heute in Luft aufgelöst, BRV und Gewerkschaft ÖPD haben nun einen Haustarifvertrag abgeschlossen, welcher diesen Punkt nicht mehr enthält, auch die Drohung Einzelverträge abzuschliessen ist vom Tisch, Vertag wird Montag unterschrieben und gilt 1 Jahr, dann wird neu verhandelt und wir 3 BR`s haben dann auch mehr Erfahrung (ist unser 1. Jahr und aus Schwierigkeiten lernt man ungemein) ! Zu Fayence, Zentrale und die meisten Niederlassungen sind in Ostdeutschland, leider sind diese Kollegen aus Angst um Ihren Arbeitsplatz zu haarsträubenden TV bereit.

H
hans

11.09.2006 um 19:02 Uhr

Eine BV ist in der juristischen Kette unter dem TV, dem Urlaubs- und Sozialgesetz. Das bedeutet eine dort getroffene Vereinbarung ist wirkungslos weil rechtswiedrig, da diese gegen geltendes Recht verstöst. Wenn eine solche BV abgeschlossen wurde hat sie keine Wirkung. Sollte sie aus Unwissenheit so gelebt werden, so kann der AN seine "verlorenen Urlaubstage" in Anspruch nehmen, notfals im Klageweg. Krankentage sind keine Urlaubstage und nicht miteinander zu Verrechnen! Wenn der Scheff krank ist, bekommt die Belegschaft mehr Urlaub?

Beste Grüße vom Hans

BR Mitte

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