Erstellt am 08.09.2006 um 01:09 Uhr von Matze83
Also meiner Meinung nach darf von geltenden Regelungen (AV / TV) in einer BV nur abgewichen werden wenn die MA dadurch besser gestellt sind, was ja bei euch definitiv nicht der Fall ist.
Ich denke auch Krankheit ist kein Urlaub und allein wegen 3 mal krank ( wie lang / wegen was?) im folgejahr pauschal einen Tag zu streichen nicht im geringsten rechtens.
Erstellt am 08.09.2006 um 12:48 Uhr von BR-Mitte
Hallo
selten so gelacht!!!
Also das kann nie rechtskräftig sein!!!
Die würde ich sofort vor dem Arbeitsgericht anfechten!
Das sind ja zustände wie im Mittelalter!
Gruß Frank
Erstellt am 08.09.2006 um 14:50 Uhr von Fayence
Wenn für Euch schon ein Tarifvertrag gilt, würde ich diesen doch auch bemühen! Wie viele Urlaubstage sind denn in diesem vereinbart?
Pflegt Ihr eigentlich keinen Austausch mit Euren anderen BR-KollegInnen? Es wäre doch mehr als interessant, vor welchem Rechtshintergrund diese eine solche BV unterschrieben haben.
P.S.
Es soll schon Tarifverträge geben, die eine Verrechnung von Kankheits- mit Urlaubstagen vorsehen. Für 5 Krankheitstage gibt es einen Urlaubstag Abzug, insgesamt max. 3 Tage pro Jahr.
Erstellt am 08.09.2006 um 20:49 Uhr von Carl
@Matze83@BR-Mitte@Fayence
Danke für Eure Mühe !
Problem hat sich Heute in Luft aufgelöst, BRV und Gewerkschaft ÖPD haben nun einen Haustarifvertrag abgeschlossen, welcher diesen Punkt nicht mehr enthält, auch die Drohung Einzelverträge abzuschliessen ist vom Tisch, Vertag wird Montag unterschrieben und gilt 1 Jahr, dann wird neu verhandelt und wir 3 BR`s haben dann auch mehr Erfahrung (ist unser 1. Jahr und aus Schwierigkeiten lernt man ungemein) !
Zu Fayence, Zentrale und die meisten Niederlassungen sind in Ostdeutschland, leider sind diese Kollegen aus Angst um Ihren Arbeitsplatz zu haarsträubenden TV bereit.
Erstellt am 11.09.2006 um 17:02 Uhr von Hans
Eine BV ist in der juristischen Kette unter dem TV, dem Urlaubs- und Sozialgesetz. Das bedeutet eine dort getroffene Vereinbarung ist wirkungslos weil rechtswiedrig, da diese gegen geltendes Recht verstöst. Wenn eine solche BV abgeschlossen wurde hat sie keine Wirkung. Sollte sie aus Unwissenheit so gelebt werden, so kann der AN seine "verlorenen Urlaubstage" in Anspruch nehmen, notfals im Klageweg. Krankentage sind keine Urlaubstage und nicht miteinander zu Verrechnen! Wenn der Scheff krank ist, bekommt die Belegschaft mehr Urlaub?
Beste Grüße vom Hans
BR Mitte