Eine Frage bezüglich Zone 1.

Ab wie viel km Strassenweg bekommt man Auslöse der Zone 1?

Luftlinie 6,5 km .

Was und wie lest ihr aus den Tarifvertrag.

Danke für jeden Gedanken.

Hier ein Ausschnitt aus den Tariv.............




(Auslösung) *)

1. Für aile Arbeiten außerhalb der Werkstatt (Betriebssitz) mit einer Entfernung von dieser bis
zu 7 km in der Luftlinie wird nur das tatsächlich aufgewandte Fahrgeld zur Benutzung des
billigsten zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittels für Hin- und Rückweg
vergütet (dies auch dann, wenn der Arbeitnehmer an Stelle eines öffentlichen
Verkehrsmittels sein eigenes Verkehrsmittel benutzt).

Erfolgt die An- und Abreise zur bzw. von der Montagestelle - unter Einhaltung der vollen Arbeitszeit an der Montagestelle - von der Wohnung des Arbeitnehmers aus, so berechnet sich das Fahrgeld nach dieser Entfernung. Wird hingegen die Montagestelle vom Betriebssitz (Werkstatt) aus aufgesucht, berechnet sich das Fahrgeld nach der Entfernung "Betriebssitz bis Montagestelle".

Für die Zone 1 gilt in Orten, in denen die Erreichung der Arbeitsstätte so behindert ist, dass der kürzeste zumutbare Anmarschweg die Luftlinien-Entfernung um mehr als 20 % überschreitet, der tatsächlich kürzeste Anmarschweg.

2. Beträgt die Entfernung von der Werkstatt bis zur Außenarbeitsstelle mehr als 7 km in der
Luftlinie und liegt eine Dienstreise vor, werden dem Arbeitnehmer Tagesauslösungen nach
folgender Staffel und das Fahrgeld analog 1. Absatz 1 bezahlt:

in Zone 1 = 7 -12 km 7,26 €
in Zone 2 = 12 -20 km 10,11 €
in Zone 3 = 20 -30 km 14,39 €
in Zone 4 = 30 - 50 km 18,63 €
in Zone 5 = 50 -85 km 29,15€
in Zone 6 = über 85 km 41,90 €