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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auslöse Zone 1 erst ab 7 km ?

S
Skyline
Nov 2016 bearbeitet

Eine Frage bezüglich Zone 1.

Ab wie viel km Strassenweg bekommt man Auslöse der Zone 1?

Luftlinie 6,5 km .

Was und wie lest ihr aus den Tarifvertrag.

Danke für jeden Gedanken.

Hier ein Ausschnitt aus den Tariv.............

(Auslösung) *)

  1. Für aile Arbeiten außerhalb der Werkstatt (Betriebssitz) mit einer Entfernung von dieser bis zu 7 km in der Luftlinie wird nur das tatsächlich aufgewandte Fahrgeld zur Benutzung des billigsten zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittels für Hin- und Rückweg vergütet (dies auch dann, wenn der Arbeitnehmer an Stelle eines öffentlichen Verkehrsmittels sein eigenes Verkehrsmittel benutzt).

Erfolgt die An- und Abreise zur bzw. von der Montagestelle - unter Einhaltung der vollen Arbeitszeit an der Montagestelle - von der Wohnung des Arbeitnehmers aus, so berechnet sich das Fahrgeld nach dieser Entfernung. Wird hingegen die Montagestelle vom Betriebssitz (Werkstatt) aus aufgesucht, berechnet sich das Fahrgeld nach der Entfernung "Betriebssitz bis Montagestelle".

Für die Zone 1 gilt in Orten, in denen die Erreichung der Arbeitsstätte so behindert ist, dass der kürzeste zumutbare Anmarschweg die Luftlinien-Entfernung um mehr als 20 % überschreitet, der tatsächlich kürzeste Anmarschweg.

  1. Beträgt die Entfernung von der Werkstatt bis zur Außenarbeitsstelle mehr als 7 km in der Luftlinie und liegt eine Dienstreise vor, werden dem Arbeitnehmer Tagesauslösungen nach folgender Staffel und das Fahrgeld analog 1. Absatz 1 bezahlt:

in Zone 1 = 7 -12 km 7,26 € in Zone 2 = 12 -20 km 10,11 € in Zone 3 = 20 -30 km 14,39 € in Zone 4 = 30 - 50 km 18,63 € in Zone 5 = 50 -85 km 29,15€ in Zone 6 = über 85 km 41,90 €

7.90407

Community-Antworten (7)

H
Hoppel

18.07.2012 um 23:57 Uhr

@ Skyline

" Ab wie viel km Strassenweg bekommt man Auslöse der Zone 1?"

Willst Du uns mit dieser Frage vera*rschen ?

Oder wie soll hier irgend jemand wissen, ob die Erreichung Eurer Arbeitsstätte so behindert ist, dass der kürzeste zumutbare Anmarschweg die Luftlinien-Entfernung um mehr als 20% überschreitet und Eure KollegInnen in den Genuss der Zone 1 kommen?

S
Skyline

19.07.2012 um 08:58 Uhr

Hoppel

So viel Mühe würd ich mich nicht machen.

Sag mir doch dann ab wieviel km es dann sind , ich für mein Teil denke ,

7, 8 km.

Nein es ist schon echt ernst gemaint.

V
Valdi

19.07.2012 um 09:20 Uhr

morgen skyline, ich denke 7,5. Weiss es aber nicht :-))) Warum stellst du das bisherige Abrechnungsmodel in Frage? Wenn es einen Tarifv. gibt, kann die Gewerkschaft dir es sagen.

R
rkoch

19.07.2012 um 10:54 Uhr

@Skyline

Für die Zone 1 gilt in Orten, in denen die Erreichung der Arbeitsstätte so behindert ist, dass der kürzeste zumutbare Anmarschweg die Luftlinien-Entfernung um mehr als 20 % überschreitet, der tatsächlich kürzeste Anmarschweg.

Ist doch eigentlich unmissverständlich, oder? EDIT: Nein, es ist missverstehbar wie ich gerade selbst gemerkt habe.... Insofern alles was ich geschrieben habe weg, neuer Ansatz:

Wenn der tatsächliche Anfahrtsweg die Luftlinie um mehr als 20% überschreitet..

D.h Luftlinie z.B. 3km, Anfahrtsweg MINDESTENS 3*1,2=3,6km, dann gilt der tatsächlich Anfahrtsweg als maßgeblich. Insofern kann auch bei extrem kurzer Luftlinie die Bedingung 7km erfüllt sein, wenn der reale Anfahrtsweg die 7km erreicht. Um in Deinem Beispiel (6,5km) die 20%-Klausel auszulösen also mindestens 7,8km. Deine Rechnung stimmt also.

S
Skyline

19.07.2012 um 11:12 Uhr

rkoch

Genau so denke ich ja auch .

Aber was haltet ihr davon: Oder geht die Rechnung von 7 km aus ? +20% dann wären wir bei 8,4 km.

Aber ich denke die andere Rechnung ist eher wahrscheinlicher oder vielmehr die richtige.

Ich wollte hier wirklich keinen verarschen , eher darum bitten das ihr euch mal Gedanken macht .

Danke an rkoch

R
rkoch

19.07.2012 um 11:24 Uhr

Oder geht die Rechnung von 7 km aus ? +20% dann wären wir bei 8,4 km.

Nein, das war mein erster Gedanke den ich wieder verworfen habe... Ich denke dass der Satz genau so gelesen werden muss wie ich es erläutert habe. Ansonsten würde der Satzteil "gilt (...) der tatsächliche kürzeste Anmarschweg" keinen Sinn mehr ergeben! Dieser Satzteil kann sich nur darauf beziehen, das 7km realer Anmarschweg zum auslösen der Zone 1 ausreichen, aber eben nur, wenn das zugleich 20% mehr als Luftline sind.

Der Umkehrschluß, das erst 8,4 km ausreichen, würde den Satz ad absurdum führen. Dann könnte man nämlich einfach schreiben "Zone 1 wird bei einem realen Anmarschweg von 8,4km erreicht". Denn dieser Fall ist ja nur exakt die extremste Variante, eben wenn Luftlinie= knapp unter 7km, und löst auf jeden Fall diese Klausel aus.

S
Skyline

19.07.2012 um 11:32 Uhr

rkoch

Ja du hast recht mit deiner Meinung.

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