Erstellt am 13.03.2013 um 08:46 Uhr von Kulum
Sobald die 200 geknackt ist, und ihr aller voraussicht nach auch mindestens 200 bleibt, könnt ihr die Freistellung beschließen. Müsst euch dann mit dem AG beraten und dann ist einer nach 38 Freigestellt oder 2 zu je 50% oder wie auch immer. Dafür kommt es auf keinen bestimmten Zeitpunkt an.
Auf 9 aufgestockt wird zur nächsten Wahl, wenn ihr denn mindestens 201 MA bleibt. Es gäbe eine mögliche Ausnahme, das wäre dann §13 Abs.2 Ziff.1 die scheint aber nicht zutreffend zu sein. Da kommt es auch wirklich auf diesen einen Tag 24 Monate nach der letzten Wahl an
Erstellt am 13.03.2013 um 09:11 Uhr von rkoch
Ergänzend zum Verständnis:
Schau Dir einfach §38 BetrVG genau an:
(1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel
200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied,
(...)
Hier steht eben NICHTS von irgendwelchen anderen Bedingungen (außer dem üblichen "in der Regel", vgl. eben §13 (2) 1., wo explizit die 24 Monate als Zusatzbedingung stehen!). Damit wird klar, dass exakt dann, wenn dieser Zustand erreicht wird auch die entsprechende Freistellung fällig wird. Umgekehrt gehts natürlich genauso: Wird die Grenze unterschritten, kann der AG verlangen dass die Freistellung aufgehoben wird.
Erstellt am 13.03.2013 um 11:22 Uhr von Kölner
@rkoch
Wollen wir hoffen (das ist ja in diesem Fall ausgeschlossen), dass die erhöhung der AN-Zahl nicht nur vorübergehend und/oder in einem eng begrenzten, zeitlichen Rahmen stattfindet.
Das mal am Rande!
@Wissenslust
Wegen Konzernsitzungen begründet sich regelmäßig KEINE Freistellung.